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   RG, 19.12.1922 - II 185/22   

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https://dejure.org/1922,230
RG, 19.12.1922 - II 185/22 (https://dejure.org/1922,230)
RG, Entscheidung vom 19.12.1922 - II 185/22 (https://dejure.org/1922,230)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1922 - II 185/22 (https://dejure.org/1922,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Rechtslage, wenn bei zu kurz bemessener Nachfrist der Verkäufer nach Ablauf der gesetzten aber noch innerhalb der angemessenen Frist einen Teil der Ware anbietet und der Käufer Annahme jeder Leistung ablehnt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelskauf; Unangemessene Nachfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 89
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01

    Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von

    Die Mahnung konnte mit der Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung verbunden werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 442, 444; v. 17. Dezember 1996, X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; RGZ 50, 255, 262; 93, 180; 106, 89).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Es mag offenbleiben, ob der Beklagte vor diesem Schreiben in Verzug war - wie das Berufungsgericht, allerdings mit Blick auf die Verschaffung des Milchkontingents, meint -, denn jedenfalls enthält das Schreiben vom 8. Mai 1987 im Hinblick auf die Gebrauchsüberlassung die etwa notwendige Mahnung, die mit der Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB verbunden werden konnte (RGZ 93, 180, 181; 106, 89, 90; BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 444).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Durch das Eintreffen der Ware bei der Beklagten am 20. September 1987 war nämlich die nach der Auslegung des Berufungsgerichts vereinbarte Lieferzeit "September 1987" (d.h. 30. September 1987, vgl. RGZ 106, 89; Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., § 284 Rdnr. 51) eingehalten.
  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Daß diese mit der den Verzug begründenden Mahnung in einem Schriftstück enthalten sein kann, ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (RGZ 50, 255, 262; 106, 89, 90; BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl. 1976, § 326 Rdnr. 29; Palandt/Heinrichs aaO § 326 Anm. 5 a).
  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 52/57
    Verzug folgt vielmehr daraus, daß sie nach dem Vertrage verpflichtet gewesen ist, das Quecksilber im Laufe des Monats Mai, d.h. mit einem festen kalendermäßig bestimmten Liefertermin ("noch innerhalb des Monats Mai", § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB; RGZ 106, 89) zu liefern, eine Verpflichtung, von der sie sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, ohne dazu berechtigt zu sein, losgesagt hat.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 1 AGH 21/23
    Mit Schreiben vom 25.01.2023 hörte die Beklagte den Kläger zu einem möglichen Widerruf seiner Zulassung wegen Vermögensverfalls im Hinblick auf neun Eintragungen in das zentrale Schuldnerverzeichnis an (DR II 630/22, DR II 125/22, DR II 773/21, DR II 597/22, DR II 745/21, DR II 120/22, DR II 1014/21, DR II 406/22 und DR II 185/22).
  • LG Köln, 01.07.2009 - 28 O 603/08

    Anspruch auf eine Neuauflage

    Unerheblich ist insofern, ob die dreimonatige Frist zur Einreichung von Änderungsvorschlägen möglicherweise zu kurz angesetzt gewesen ist, da eine unangemessen kurze Frist automatisch eine angemessene in Gang setzt (Schricker, Verlagsrecht, 3. Aufl., § 17 Rn. 8; RGZ 106, 89).
  • BGH, 08.10.1970 - VII ZR 235/68

    Mängelansprüche aus einem Vertrag über Herstellung und Lieferung von Anlagen zur

    Vielmehr begann ohne weiteres eine angemessene Frist zu laufen, wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (RGZ 106, 89, 90; RG HRR 1932, 1436).
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 564/80

    Inanspruchnahme eines Elternteils aufgrund einer Rechtswahrungsanzeige -

    Die von der Revision in diesem Zusammenhang im Schriftsatz vom 20. März 1980 herangezogenen Entscheidungen RGZ 103, 34 und 106, 89 betreffen keine Unterhaltsleistungen; in dem vom BGH in WM 1971, 615/618 entschiedenen Fall stand die Verpflichtung ihrem Umfang nach fest.
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53

    Rechtsmittel

    Durch die zahlenmäßige Verteilung der einzelnen Ladungen von Hobeldielen und Rauhspund auf die Monate September bis Dezember 1950 wurden die Teilleistungen nach dem Kalender bestimmt (§ 284 Abs. 2 BGB; RGZ 106, 89).
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