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   RG, 07.11.1925 - Rep. I 61/25   

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https://dejure.org/1925,137
RG, 07.11.1925 - Rep. I 61/25 (https://dejure.org/1925,137)
RG, Entscheidung vom 07.11.1925 - Rep. I 61/25 (https://dejure.org/1925,137)
RG, Entscheidung vom 07. November 1925 - Rep. I 61/25 (https://dejure.org/1925,137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welches Recht ist für die nach § 384 HGB. begründete Herausgabepflicht des deutschen Kommissionärs gegenüber dem deutschen Kommittenten maßgebend, wenn die vom Kommissionär verkauften Wertpapiere sich im Auslande befinden? 2. Wann liegt im Sinne des Versailler Vertrags ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommission.; Versailler Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 237/02

    Bestimmung des internationalen (Wahl-)Gerichtsstandes

    Dieser wird durch die Leistung des Kommissionärs charakterisiert, so daß das Recht an dessen Sitz maßgebend ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1964 - II ZR 200/62 - WM 1965, 126, 127; RGZ 112, 81, 82; Baumbach/Hopt aaO Rn. 20; Staudinger//Magnus aaO Rn. 270 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 114/53

    Rechtsmittel

    Dieses Gesetz ist streng und einschränkend auszulegen, weil es gegenüber dem normalen Rechtsleben einen ungewöhnlichen Eingriff in private Rechtsverhältnisse bedeutet (vgl. für die Auslegung entsprechender Vorschriften des Versailler Vertrags RGZ 112, 81 [83]).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 116/53

    Rechtsmittel

    Dieses Gesetz ist streng und einschränkend auszulegen, weil es gegenüber dem normalen Rechtsleben einen ungewöhnlichen Eingriff in private Rechtsverhältnisse bedeutet (vgl. für die Auslegung entsprechende Vorschriften des Versailler Vertrags RGZ 112, 81 [83]).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 115/53

    Rechtsmittel

    Dieses Gesetz ist streng und einschränkend auszulegen, weil es gegenüber dem normalen Rechtsleben einen ungewöhnlichen Eingriff in private Rechtsverhältnisse bedeutet (vgl. für die Auslegung entsprechende Vorschriften des Versailler Vertrags RGZ 112, 81 [83]).
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