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   RG, 24.03.1928 - I 3/28   

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https://dejure.org/1928,214
RG, 24.03.1928 - I 3/28 (https://dejure.org/1928,214)
RG, Entscheidung vom 24.03.1928 - I 3/28 (https://dejure.org/1928,214)
RG, Entscheidung vom 24. März 1928 - I 3/28 (https://dejure.org/1928,214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat ein Bankkunde Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes nach § 281 BGB. gegen seinen deutschen Bankier, wenn dieser vollbezahlte Effekten des Kunden bei einem englischen Bankier ins Depot gelegt hatte und letzterer sie zur Deckung seiner Forderung gegen den deutschen Bankier ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit der Leistung; Herausgabe des Ersatzvorteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 347
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.03.1928 - I 228/27

    Unmöglichkeit der Leistung; Ersatzherausgabe

    Auszug aus RG, 24.03.1928 - I 3/28
    Diesen Standpunkt hat der Senat bereits im Urteil vom 9. Oktober 1926 (Bank-Archiv 1926 S. 124) und in dem neueren Urteil vom 10. März 1928 I 228/27) eingenommen.
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02

    Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von

    Das Reichsgericht hat anknüpfend an die beiden § 281 BGB a.F. zugrunde liegenden Gedanken des unterstellten Parteiwillens und der Billigkeit angenommen, § 281 BGB a.F. bezwecke, solche Vermögenswerte, die im Laufe wirtschaftlicher Vorgänge einer Person zugeflossen seien, der sie im Verhältnis zu einer anderen Person nach den maßgeblichen internen Rechtsbeziehungen nicht gebührten, jener anderen Person zugute kommen zu lassen (vgl. RGZ 120, 297, 299 f. 300; 120, 347, 349 ff.; 138, 45, 48).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in

    Im Übrigen tragen von den Gerichtskosten der Kläger 11/14 und die Beklagten Ziff. 1 und 2 jeweils 3/28.

    Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten Ziff. 1 und 2 jeweils 3/28.

  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 260/98

    Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bei einem Bodenreformgrundstück

    Hierzu kann, soweit bestehende Vergütungsforderungen des beauftragten Anwalts getilgt wurden, die Befreiung von der Verbindlichkeit zählen (vgl. RGZ 120, 347, 350; 171, 282).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

    Der Herausgabeanspruch nach § 281 BGB richtet sich jedenfalls nur auf das, was der Schuldner infolge der Leistungsstörung als Ersatz tatsächlich erlangt (RGZ 120, 297, 300 und 120, 347, 349; Erman/Battes, BGB 8. Aufl. § 281 Rdn. 10; MünchKomm/Emmerich, BGB 2. Aufl. § 281 Rdn. 15; Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. § 281 Rdn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 10 LB 92/17
    Seite 3/28 Mit Beschluss vom 27. Juli 2016 hat der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwal­ tungsgerichts auf den Antrag der Beklagten die Berufung wegen Divergenz zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben hat, weil das Urteil von einer Ent­ scheidung des 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.06.2015 - 1 1 LB 248/14 -) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.
  • BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86

    Kenntnis des Käufers von der Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks

    Nach § 281 BGB konnte somit die Beklagte sowohl Abtretung des Anspruchs auf den Übererlös wie die Herausgabe des durch die Schuldbefreiung erlangten Vermögensvorteils fordern (vgl. zu letzterem RGZ 120, 347, 350; RG JW 1936, 2859, 2860; Staudinger/Löwisch, § 281 BGB Rdnr. 17).
  • VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10

    Aufenthaltsrechte für Mitglieder einer serbischen Roma-Familie mit Kind, das am

    Von den Gerichtskosten tragen die Beklagte 17/28, der Kläger zu 2) 6/28, die Klägerin zu 4) 2/28 und die Klägerin zu 6) zu 3/28.
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Nach dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung sollen Vermögenswerte, die jemandem zugeflossen sind, dem sie nach den unterliegenden Wirtschaftsbeziehungen nicht zukommen, demjenigen zugeführt werden, dem sie gebühren (vgl. RGZ 120, 347 [349, 351]).
  • VG Oldenburg, 10.10.2022 - 1 A 4255/18

    Äthiopien: Kein internationaler Schutz für ledige äthiopische Staatsangehörige

    Seite 3/28 Vielmehr sei die Annahme begründet, dass sie die Staatsangehörigkeit Äthiopiens be sitze und dort vor politischer Verfolgung sicher sei.
  • VG Oldenburg, 11.07.2022 - 1 A 4057/18

    Südsudan: Subsidiärer Schutz bei innerstaatlichem bewaffneten Konflikt ohne

    Seite 3/28 Brüder und seine drei weiteren Schwestern seien bei seiner Mutter.
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