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   RG, 14.12.1932 - V 275/32   

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https://dejure.org/1932,372
RG, 14.12.1932 - V 275/32 (https://dejure.org/1932,372)
RG, Entscheidung vom 14.12.1932 - V 275/32 (https://dejure.org/1932,372)
RG, Entscheidung vom 14. Dezember 1932 - V 275/32 (https://dejure.org/1932,372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Findet die Vorschrift des § 185 Abs. 2 BGB. auch Anwendung auf Verfügungen innerhalb von Erbengemeinschaften und Gütergemeinschaften? 2. Kann der Berechtigte die Verfügung des Nichtberechtigten noch nachträglich genehmigen, nachdem er die Genehmigung zunächst ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 139, 118
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 139, 118, 123 ff; 168, 346, 351 f; BGHZ 13, 179, 187; Senatsurt. v. 15. Mai 1963, V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1615; Senatsurt. v. 11. Februar 1972, V ZR 186/70, JZ 1972, 368; BGH, Urt. v. 30. März 1994, XII ZR 30/92, NJW 1994, 1785, 1786) und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (Soergel/Leptien, BGB 12. Aufl., § 177 Rdn. 31; vor § 182 Rdn. 15; § 182 Rdn. 5; § 184 Rdn. 2; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 177 Rdn. 12; Staudinger/Schilken, BGB, 1995, § 177 Rdn. 12; MünchKomm-BGB/Schramm, 3. Aufl., § 177 Rdn. 20; K. Schmidt, AcP 189 (1989), 1, 10, 18).

    Die Verweigerung der Genehmigung ist mangels einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung ein unwiderrufliches Rechtsgeschäft (grundlegend RGZ 139, 118, 123 ff; BGHZ 13, 179, 187).

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZR 115/10

    Insolvenzverwalterhaftung: Widerspruch des Insolvenzverwalters gegen die

    Die Verweigerung einer Genehmigung ist als rechtsgestaltende einseitige Willenserklärung unwiderruflich (RGZ 139, 118, 123 ff; BGH, Urteil vom 28. April 1954 - II ZR 8/53, BGHZ 13, 179, 187; vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704; van Gelder, aaO § 58 Rn. 62).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 553/80

    Wirksamkeit eines schwebend unwirksamen Gesamtvermögensgeschäfts infolge Todes

    Die Verweigerung der Genehmigung ist wie ihr Gegenstück, ihre Erteilung, eine einseitige, empfangsbedürftige, nicht an eine Form gebundene Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, das vom Ehegatten ohne Einwilligung abgeschlossene Rechtsgeschäft unwirksam werden zu lassen (RGZ 139, 118).
  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Daran ist richtig, daß infolge der Verweigerung der Genehmigung die in der Auflassung liegende Verfügung über den Acker in R. keine Wirkung erlangen konnte, gleichgültig, ob die Verweigerung der Auflassung nachfolgte (RGZ 139, 118 [127]) oder ihr vorangegangen war.
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 7/63

    Unwiderruflichkeit der Verweigerung der Genehmigung

    Auch in der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 139, 118, 126, auf die sich der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs a.a.O. bezogen hat, wird verlangt, daß es sich um eine Verweigerungserklärung handeln müsse, die ohne Vorbehalt einer späteren Genehmigung abgegeben ist, die also nicht nur die vorläufige, sondern die endgültige Willensentschließung des Erklärenden in Erscheinung treten ließ.
  • BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 28/66

    Rechtscharakter der Verweigerung der Genehmigung - Endgültige Verweigerung der

    Mit der Verweigerung der Genehmigung wurden die Veräußerungsverträge endgültig unwirksam (RGZ 139, 118, 125 ff).
  • BGH, 28.10.1964 - V ZR 160/62

    Rechtsmittel

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem Unterschied in der Formulierung der Einigungserklärung gegenüber der Eintragung im Grundbuch der Tatriehter nicht gehindert ist, im Wege der Auslegung festzustellen, daß es sich um eine Eintragung gemäß den Einigungserklärungen handelt (RGZ 139, 118, 130).
  • BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 130/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch auf Erlösherausgabe

    Mit der Verweigerung der Genehmigung wurden die Veräußerungsverträge endgültig unwirksam (RGZ 139, 118, 125 ff).
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