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   RG, 30.10.1936 - VII 346/35   

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https://dejure.org/1936,366
RG, 30.10.1936 - VII 346/35 (https://dejure.org/1936,366)
RG, Entscheidung vom 30.10.1936 - VII 346/35 (https://dejure.org/1936,366)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1936 - VII 346/35 (https://dejure.org/1936,366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Versicherer bei einer Lebensversicherung berechtigt, den für den Fall der Kündigung des Versicherungsnehmers vorgesehenen Abzug auch dann zu machen, wenn der Versicherungsnehmer wegen fehlender Genehmigung der Devisenbewirtschaftungsstelle die Fremdwährungsprämie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 152, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 131/82

    Einbeziehung einer Leibrentenversicherung in den Versorgungsausgleich;

    Ein derartiger Abzug in Höhe von regelmäßig 5 % des Deckungskapitals soll dem Versicherungsunternehmen eine Entschädigung für die Umwandlung des Vertrages vor der vereinbarten Laufzeit gewähren (vgl. RGZ 152, 268, 272) und allgemein derartigen Vertragsänderungen vorbeugen.
  • OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09

    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer

    (2) Auf die streitgegenständlichen Bedingungen findet mithin § 174 Abs. 4 VVG in der bis dahin geltenden Fassung Anwendung, wonach der Versicherer bei Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung zu einem angemessenen Abzug berechtigt ist (Satz 1; grundlegend zur Zulässigkeit des Stornoabzugs RG, Urt. v. 30.12.1936 - VII 346/36 - RGZ 152, 268); ist für den Abzug mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Versicherungsbedingungen ein bestimmter Betrag festgesetzt, so gilt dieser als angemessen (Satz 2).
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