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   RG, 01.04.1940 - V 174/39   

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https://dejure.org/1940,570
RG, 01.04.1940 - V 174/39 (https://dejure.org/1940,570)
RG, Entscheidung vom 01.04.1940 - V 174/39 (https://dejure.org/1940,570)
RG, Entscheidung vom 01. April 1940 - V 174/39 (https://dejure.org/1940,570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Geht ein an sich unübertragbares Vorkaufsrecht, das für zwei -- eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bildende -- gemeindliche Körperschaften bestellt worden war, nach Auflösung dieser Körperschaften auf den zu ihrem gemeinsamen Rechtsnachfolger bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 163, 142
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Zwar können juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden (vgl. RG, Urteil vom 1. April 1940 - V ZR 174/39, RGZ 163, 142, 149; Staudinger/Habermeier, BGB, 2003, § 705 Rn. 25; MünchKomm.BGB/Ulmer/Schäfer, 6. Aufl., § 705 Rn. 76).
  • BGH, 16.12.1992 - IV ZR 222/91

    Vorkaufsrecht der "übrigen Miterben" bei Veräußerung eines Miterbenanteils an

    Rechte aus der Vorkaufserklärung sind zwar, anders als das Vorkaufsrecht selbst (§ 514 BGB), aber ebenso wie in den Fällen der §§ 504ff. BGB, frei übertragbar (RGZ 163, 142, 154).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

    Es ist vielmehr davon auszugehen, daß ihnen bewußt war, daß sie die Vorkaufsberechtigten nur durch die Begründung entsprechender Käuferpflichten binden konnten und daß unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen Erstkäuferin und Vorkäufer nur im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) begründet werden konnten (vgl. RGZ 163, 142, 155).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 4 U 105/10

    Fortbestand altrechtlicher Holzrechte bei Konkretisierung durch Rezessvertrag

    Unter Rechtnachfolge ist dabei nicht nur die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Privatrecht, sondern auch die Gesamtrechtsnachfolge nach juristischen Personen, zum Beispiel bei Eingemeindungen, zu verstehen ( Frank in Staudinger, BGB, 2009, § 1059 a BGB Rn. 10; Mayer in Staudinger, BGB, 2009, § 1090 BGB Rn. 46, RGZ 163, 142).
  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten

    Jedoch führt eine Organisationsveränderung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, etwa durch Eingemeindung des bisherigen Rechtsträgers in eine andere Körperschaft, nicht zu deren Erlöschen sondern zu ihrer Aufnahme in einen anderen Verband (Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1090, Rn. 46); weshalb auch die Dienstbarkeit grundsätzlich nicht erlischt (RGZ 163, 142).
  • BGH, 09.07.1968 - V ZR 80/66

    Vorkaufsrecht einer OHG

    Das Berufungsgericht hat offengelassen, ob ein Rechtsübergang, wie er sich im vorliegenden Falle durch "Anwachsung" vollzogen hat, überhaupt als "Übertragung" des Rechts im Sinne des § 514 BGB anzusehen sei (verneinend Wolff/Kaiser, Sachenrecht, 10. Aufl. § 118 Anm. 15; zweifelnd RGZ 163, 142, 147/148).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89

    Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim

    Die bis dahin bestehende Personengesellschaft fand ihr Ende; eine nur aus einer Person bestehende Personengesellschaft ist nicht möglich (RGZ 163, 142, 149; GK-HGB/Feddersen, § 105 Rz 10).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 24/01

    Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Ausübung eines dinglichen

    Es ist zwar richtig, daß die Rechtsposition, die der Beteiligte zu 1 durch Ausübung des Vorkaufsrechts erworben hat, frei übertragbar ist (vgl. RGZ 163, 142, 154).
  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 198/64

    Abschluss eines Erbteilskaufvertrages; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Eintritt

    Die durch die Ausübung des Vorkaufsrechts entstandenen Rechte sind aber übertragbar und vererblich (RGZ 163, 142, 154).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 595/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

    Die bis dahin bestehende Personengesellschaft fand ihr Ende; eine nur aus einer Person bestehende Personengesellschaft ist nicht möglich (RGZ 163, 142, 149; GK-HGB/Feddersen, § 105 Rz 10).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 594/89

    Insolvenzschutz der Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 596/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 597/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn Sicherungsfall

  • BGH, 19.10.1955 - IV ZR 89/55

    Rechtsmittel

  • OLG Oldenburg, 23.02.1998 - 5 W 13/98

    Gebühr für Grundbucheintragung; Eintragung des Ausscheidens eins

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