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   RG, 03.03.1941 - II 71/40   

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https://dejure.org/1941,453
RG, 03.03.1941 - II 71/40 (https://dejure.org/1941,453)
RG, Entscheidung vom 03.03.1941 - II 71/40 (https://dejure.org/1941,453)
RG, Entscheidung vom 03. März 1941 - II 71/40 (https://dejure.org/1941,453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Verstößt es in jedem Falle gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn der geschäftsführende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sowie ein Angestellter der Gesellschaft nach ihrem Ausscheiden bei dieser Verhandlungen mit Schriftstellern über Verlagsverträge, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 166, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Diese Beurteilung entspricht der vom Reichsgericht begründeten (vgl. RGZ 65, 333, 337 - Pomril; 166, 193, 198 - Sammlung D; RG GRUR 1936, 573, 578 - Albertus Stehfix) und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung, wonach eine solche Weitergabe oder Verwertung nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden; BGH, Urt. v. 16.11.1954 - I ZR 180/53, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; Urt. v. 6.11.1963 - Ib ZR 41/62 und Ib ZR 40/63, GRUR 1964, 215, 216 - Milchfahrer; Urt. v. 19.11.1982 - I ZR 99/80, GRUR 1983, 179, 181 = WRP 1983, 209 - Stapel-Automat).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Das gilt sowohl für den entlassenen Angestellten selbst, wie auch für Dritte; danach können besondere Umstände das Handeln des entlassenen Angestellten oder des Dritten als wettbewerbswidrig oder sittenwidrig erscheinen lassen (RG GRUR 1938, 137, 140; RGZ 65, 333, 337; RGZ 166, 193, 199; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Anm. 28 zu § 17 UWG und Übersicht 3 zu §§ 17 bis 20 a UWG; Staudinger/Nipperdey/Neumann, BGB 11. Aufl. § 611 Anm. 164).

    Denn auch bei Anwendung dieser Vorschrift könnte die Rechtswidrigkeit des Eingriffs in den Gewerbebetrieb nicht schon mit der Auswertung des Geheimnisses ohne weiteres als gegeben angesehen werden; es bedürfte vielmehr auch in diesem Rahmen einer sorgfältigen Abwägung aller Umstände, insbesondere der schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers gegen die des entlassenen Angestellten in derselben Weise wie bei der Anwendung der §§ 1 UWG, 826 BGB (hierzu vgl. RGZ 166, 193, 199); das gleiche gilt für die Frage, in welchem Restumfange die erörterte vertragliche Treuepflicht des Angestellten nach seiner Entlassung fortdauert.

    Der Umstand, daß der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, vermag dabei den Angestellten nicht zu entlasten, wenn dieser, wie hier, dem Arbeitgeber durch schuldhaftes Verhalten Anlaß zur sofortigen Kündigung gegeben hat (vgl. RGZ 166, 193, 202).

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Sein Wissen kann er nach Ablauf des Vertrages zu Zwecken des Wettbewerbs auch gegenüber dem ehemaligen Dienstherrn grundsätzlich frei verwerten (RGZ 65, 333, 337 - Pomril - RGZ 166, 193, 198; BGH GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät - m.w.N.).
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