Rechtsprechung
RG, 24.05.1895 - Rep. III. 58/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Gewährt die Eintragung in die Konkurstabelle dem Gläubiger, dessen Forderung festgestellt und nicht vom Gemeinschuldner im Prüfungstermine ausdrücklich bestritten worden ist, für die Anfechtung aus § 13 Abs. 5 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 einen vollstreckbaren ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 35, 409
- RGZ 35, 80
Rechtsprechung
RG, 11.06.1895 - Rep. III. 69/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Müssen die Thatsachen, welche im Restitutionsverfahren auf Grund neu entdeckter Urkunden bewiesen werden sollen, bereits im früheren Verfahren vorgebracht sein? 2. Wie kann nach § 543 Ziff. 7b C.P.O. gegen eine durch gerichtliches Geständnis feststehende Thatsache ...
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 35, 409
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63
Mittels fernmündlicher Aufgabe eines Telegramms erfolgte Rechtsmitteleinlegung …
Jedoch kann, wie der Revision zuzugeben ist, wenn Rechtsverhältnisse und Rechtsbegriffe einfacher Art den Gegenstand bilden, auch bezüglich ihrer ein unter die Vorschrift des § 288 ZPO fallendes Geständnis angenommen werden (RGZ 35, 409, 411). - OLG Düsseldorf, 24.06.2003 - 20 U 155/02
Zur Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Vorliegen der Restitutionsgründe gem. …
Generell zu diesem Problem hat schon das Reichsgericht (RGZ 35, 409, 410) unter Darlegung der Entstehungsgeschichte des früheren § 543 Nr. 7 b ZPO die Auffassung vertreten, die Vorschrift stelle nicht das Erfordernis auf, dass die Tatsache, welche durch neu entdeckte Urkunden erwiesen werden solle, im Vorprozess schon vorgebracht worden sein musste; es sei vielmehr gleichgültig, ob die durch die Urkunde zu erweisende Tatsache im Vorprozess rechtzeitig vorgebracht war oder nicht.Das Reichsgericht hat in der bereits erwähnten Entscheidung (RGZ 35, 409, 411) zur Zulässigkeit neuen Vorbringens im Restitutionsverfahren jedenfalls für den Sonderfall des Angehens gegen im Vorprozess durch gerichtliches Geständnis feststehende Tatsachen erkannt, dass dies nur unter den Voraussetzungen des § 263 ZPO a. F. (jetzt § 290 ZPO) möglich ist (…ebenso Wieczorek, § 580 ZPO, Rdnr. E II. b;… Stein/Jonas, 21. Aufl., § 580 ZPO, Rdnr. 32).