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RG, 06.05.1903 - Rep. V. 107/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Findet Beschwerde gegen eine Entscheidung statt, durch die im Falle des § 937 C.P.O. entgegen dem Antrage der Partei, die einstweilige Verfügung ohne vorgängige mündliche Verhandlung zu erlassen, mündliche Verhandlung angeordnet wird?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung. Beschwerde.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 06.05.1903 - Rep. V. 107/03
- RG, 19.09.1903 - V 107/03
Papierfundstellen
- RGZ 54, 348
Wird zitiert von ...
- KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04
Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen
Wird eine erstinstanzliche Entscheidung angegriffen, für die das Gesetz dem Gericht - wie hier nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO - Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die ihm von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Beschl. v. 31. Januar 2005 - 5 W 150/04; OLG-Report Hamburg 2003, 277; OLG Hamm NJW-RR 2000, 212; NJW-RR 1995, 1213; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 1371, 1372;… Braun, in: Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 567 ZPO Rz. 7a; Merz ZMR 1983, 365, 367; Schmid ZZP 97 [1984], 245, 291; noch weiter gehend RGZ 54, 348, 349: keine Überprüfung von Ermessensentscheidungen).