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   RG, 23.02.1904 - Rep. II. 298/03   

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RG, 23.02.1904 - Rep. II. 298/03 (https://dejure.org/1904,13)
RG, Entscheidung vom 23.02.1904 - Rep. II. 298/03 (https://dejure.org/1904,13)
RG, Entscheidung vom 23. Februar 1904 - Rep. II. 298/03 (https://dejure.org/1904,13)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann eine Klage gleichzeitig darauf gegründet werden, daß der geforderte Betrag als Kaufpreis und als Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 326 B.G.B. geschuldet sei? 2. Der § 326 B.G.B. und seine Anwendung in folgenden Fällen: a) Verzug des Käufers mit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 57, 105
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Ähnlich liegt es bei dem Käufer, der den Vertrag unberechtigt "annulliert" (RGZ 57, 105, 113), oder dem Verkäufer, der sich unberechtigt weigert, den Käufer weiter zu beliefern (RGZ 67, 313, 317).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 139/06

    Voraussetzungen des Verzuges bei grundloser Erfüllungsverweigerung

    Eine grundlose endgültige Weigerung des Schuldners, eine noch nicht fällige Verpflichtung aus einem Vertragsverhältnis zu erfüllen, ist zwar eine Vertragsverletzung, die in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis den Gläubiger berechtigen kann, schon vor Fälligkeit der Leistung des Schuldners vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377; 90, 302, 308; RGZ 57, 105, 113 f; MünchKomm-BGB/Ernst, aaO, § 323 Rdn. 96; Soergel/Gsell, aaO, § 323 Rdn. 97).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 217/06

    Rückzahlung des Kaufpreises für die Übernahme des Geschäftsbereichs Privatkunden

    Ebenso wie bei der Abnahme der Kaufsache gemäß § 433 Abs. 2 BGB kann dies aber anders sein, wenn der Verkäufer an der Mitwirkung ein ganz erhebliches Interesse hat und dieses Interesse dem Käufer bei Kaufvertragsabschluss bekannt ist (vgl. RGZ 57, 105, 112; 92, 268, 271; 101, 429, 431; MünchKommBGB/Westermann, 5. Aufl., § 433 Rdnr. 78).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 137/87

    Verfahrensmangel wegen Entscheidung über einen Hilfsantrag bevor der Hauptantrag

    Beim Kauf eines Grundstücks ist eine (klagbare) Pflicht zur Entgegennahme der Auflassung anerkannt (RGZ 69, 103, 107; BGB-RGRK/Mezger 12. Aufl. § 433 Rdn. 69; Erman/Weitnauer, BGB 7. Aufl. § 433 Rdn. 12; MünchKomm/H.P. Westermann 2. Aufl. § 433 Rdn. 78; Palandt/Putzo, BGB 48. Aufl. § 433 Anm. 6 insbes. c; Staudinger/Kohler, BGB 12. Aufl. § 433 Rdn. 77; vgl. auch BGHZ 58, 246, 249 [BGH 17.03.1972 - V ZR 53/70] m.N.), zumal sich der Eigentümer des Grundstücks nicht durch Selbsthilfeverkauf entledigen kann ( § 383 Abs. 1 BGB; vgl. auch RGZ 57, 105, 111).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04

    Grundstückskaufvertrag: Rücktritt wegen Nichtleistung von Wohngeld

    aa) Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit, dass der Gläubiger nur dann gem. § 326 Abs. 1 BGB a.F. zurücktreten kann, wenn sich der Schuldner mit einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflicht in Verzug befindet (st. Rspr. RG, vgl. nur RGZ 53, 161, 164; 57, 105, 110; BGH, Urt. v. 30.9.1971 - VII ZR 20/70, NJW 1972, 99; Urt. v. 24.9.1991 - X ZR 85/90, WM 1992, 34, 36; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 Rdn. 7; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Auf. § 320 Rdn. 12; Erman/R. Battes, BGB, 10. Aufl., § 326 Rdn. 10; MünchKomm(BGB)/Emmerich, 3. Aufl., § 326 Rdn. 28).
  • OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 150/93

    Haftung des Verkäufers bei Annahmeverzug des Käufers im Falle eines

    Demgemäß ist anerkannt, dass für den Selbsthilfeverkauf auf der Grundlage des Annahmeverzuges der Verkäufer nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet; auch der unrechtmäßige Selbsthilfeverkauf begründet hierbei ein nachträgliches Unvermögen des Schuldners zur Leistung (§ 275 Abs. 2 BGB ) und führt bei der Schadensersatzpflicht nach den §§ 325 Abs. 1, 326 BGB zur Haftungsmilderung nach § 300 Abs. 1 BGB (vgl. RGZ 57, 105, 107; Heinrichs, in Münch.Kommentar zum BGB , 2. Aufl., § 383 Rdnr. 9 und Rdnr. 7 am Ende; Palandt-Heinrichs, BGB , 53. Aufl., § 383 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtlieferung bestellter

    Demgemäß ist anerkannt, daß für den Selbsthilfeverkauf auf der Grundlage des Annahmeverzuges der Verkäufer nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet; auch der unrechtmäßige Selbsthilfeverkauf begründet hierbei ein nachträgliches Unvermögen des Schuldners zur Leistung ( § 275 Abs. 2 BGB ) und führt bei der Schadensersatzpflicht nach den §§ 325 Abs. 1, 326 BGB zur Haftungsmilderung nach § 300 Abs. 1 BGB (vgl. RGZ 57, 105, 107; Heinrichs, in Münch. Kommentar zum BGB, 2. Aufl., § 383 Rdnr. 9 und Rdnr. 7 am Ende; Palandt-Heinrichs, BGB, 53. Aufl., § 383 Rdnr. 6).
  • BGH, 04.10.1961 - VIII ZR 173/60

    Rechtsmittel

    Verkauf er bestimmt erklärt hat, nicht erfüllen zu wollen (vgl. RGZ 57, 105, 112; JW 1908, 1948; Nastelski in BGB RGRK § 284 Anm. 28).
  • BGH, 20.03.1953 - I ZR 169/52

    Rechtsmittel

    Es bedarf zu ihrer Geltendmachung weder eines Verzuges, noch einer Fristsetzung unter Androhung der Ablehnung der Vertragserfüllung (RGZ 57, 105 [113 ff]; 91, 30 [31]; 93, 285 [287]; 103, 293; 104, 39 [41]; 149, 401 [403]; 161, 330 [332]).
  • BGH, 14.11.1962 - VIII ZR 75/61

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung tritt zwar Verzug ohne Mahnung auch dann ein, wenn der Käufer bestimmt erklärt hat, nicht erfüllen zu wollen (vgl. RGZ 57, 105, 112; JW 1908, 1948; Nastelski in BGB RGRK § 284 Anm. 28).
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