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RG, 27.04.1907 - Rep. V. 434/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wird durch die Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstückes, daß der Brief über eine vom Käufer zugunsten eines Dritten zu bestellende Hypothek dem Dritten vom Grundbuchamt übersandt werden soll, die Übergabe des Briefes gemäß § 1117 Abs. 2 ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hypothek zugunsten eines Dritten.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 97
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92
Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer …
- LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des …
Geht man vom verfügenden Charakter der Lizenz aus, wäre jedoch die Einräumung einer Lizenz im Wege des Vertrages zugunsten Dritter nicht möglich, weil das deutsche Recht keinen dinglichen Vertrag zugunsten Dritter kennt, da die §§ 328 ff. BGB weder unmittelbar noch analog auf dingliche Verträge anwendbar sind (…vgl. Palandt/ Grüneberg , a.a.O., vor § 328 Rn. 9; RG, Urteil vom 27.04.1907 - V 434/06 - RGZ 66, 97; BGH, Urteil vom 08.07.1993 - IX ZR 222/92 - BGHZ 123, 178). - BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61
Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB
- BGH, 12.11.1998 - III ZR 275/97
Fälligkeit des Anspruchs auf Erstattung der Mehrwertsteuer bei Unzulässigkeit …
Auch das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB kann hierzu insoweit in Betracht kommen (RGZ 66, 97, 101; BGH Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 226/77 - NJW 1980, 450). - BGH, 09.11.1979 - V ZR 226/77
Ansprüche aus einem Grundstücksveräußerungsvertrag - Auflassung von Gründstücken …
Hierzu gehören zunächst alle Einwendungen, die sich auf eine Verletzung des Vertrags gründen, der auch das Versprechen an den Dritten enthält (RGZ 66, 97, 101; vgl. auch BGH Urteil vom 25. September 1958, VII ZR 181/57, NJW 1958, 1915; BGH Urteil vom 21. Dezember 1973, V ZR 59/72, LM § 404 Nr. 12), Als Einwendung aus dem Vertrage im Sinne des § 334 BGB ist sodann auch das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB jedenfalls dann anzusehen, wenn es auf einen Anspruch auf Ersatz des durch Verzug des Versprechensempfängers mit der Gegenleistung entstandenen Schadens gestützt ist (vgl. auch RGZ 66, 97, 101).