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   RG, 10.02.1910 - Rep. VI. 77/09   

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RG, 10.02.1910 - Rep. VI. 77/09 (https://dejure.org/1910,37)
RG, Entscheidung vom 10.02.1910 - Rep. VI. 77/09 (https://dejure.org/1910,37)
RG, Entscheidung vom 10. Februar 1910 - Rep. VI. 77/09 (https://dejure.org/1910,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit muß sich die nach § 3 Abs. 2 des Haftpflichtgesetzes, bzw. nach § 844 Abs. 2 BGB. schadensersatzberechtigte Witwe des Getöteten auf ihren Ersatzanspruch die Einkünfte aus den durch Vererbung von dem Ehemann auf sie übergegangenen Vermögenswerten, insbesondere aus ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch der Witwe des Getöteten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 437
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Das Reichsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen erörtert, inwieweit die Witwe eines tödlich Verunglückten sich auf die ihr nach § 844 Abs. 2 BGB zustehende Rente die Einkünfte des ererbten Vermögens anrechnen lassen müsse (EG JW 1958, 673; RG JW 1936, 444 und RGZ 72, 437; KG DR 1941, 275; BGB RGRK 9. Aufl § 844 Anm. 6; vgl auch Geigel 6. Aufl drittes Kapitel; Wussow Unfallhaftpflichtrecht 1952 S 226; Enneccerus-Lehmann § 249 II 2 b).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten

    Für den Sonderfall, dass die Frau ein früher vom Ehemann betriebenes Erwerbsgeschäft fortführt, spricht auch der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts (JW 1907, 130; RGZ 72, 437) davon, "die Witwe habe in vermögensrechtlicher Beziehung durch den Tod ihres Ehemannes neben Nachteilen auch Vorteile gehabt, und das müsse nach allgemeinen Grundsätzen bei der Frage, ob und in welchem Umfange ihr Schadensersatz zu leisten sei, in dem Masse berücksichtigt werden, als die Tätigkeit der Frau den Umfang der Arbeiten nicht überschreite, zu denen sie bei Fortdauer der Ehe ihrem Manne gegenüber verpflichtet gewesen wäre".
  • BGH, 21.12.1971 - VI ZR 118/70

    Anrechnung von Vorteilen auf den Unterhaltsschaden; Erträgnisse eines ererbten

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  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 54/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

    Vielmehr geht dieser Rechtssatz auf eine ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGZ 64, 350, 360; 69, 292, 294; 72, 437, 438; RG JW 1936, 2306; vgl. auch OLG Zweibrücken HRR 1941, Nr. 430 und OLG Oldenburg, VersR 1956, 635 - VRS 10, 185 sowie OLG München VersR 1967, 190).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 56/67

    Haftungslage im Fall eines Flugzeugabsturzes ohne Überlebende - Anspruch auf

    Vielmehr geht dieser Rechtssatz auf eine ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGZ 64, 350, 360; 69, 292, 294; 72, 437, 438; RG JW 1936, 2306; vgl. auch OLG Zweibrücken HRR 1941, Nr. 430 und OLG Oldenburg, VersR 1956, 635 = VRS 10, 185 sowie OLG München VersR 1967, 190).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 108/67

    Übergehende Ersatzansprüche der Hinterbliebenen nach Verunglücken eines

    Vielmehr geht dieser Rechtssatz auf eine ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGZ 64, 350, 360; 69, 292, 294; 72, 437, 438; RG JW 1936, 2306; vgl. auch OLG Zweibrücken HRR 1941, Nr. 430 und OLG Oldenburg, VersR 1956, 635 = VRS 10, 185 sowie OLG München VersR 1967, 190).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 101/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

    Vielmehr geht dieser Rechtssatz auf eine ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGZ 64, 350, 360; 69, 292, 294; 72, 437, 438; RG JW 1936, 444 Nr. 5 und 2306; vgl. auch OLG Zweibrücken HRR 1941, Nr. 430 und OLG Oldenburg, VersR 1956, 635 = VRS 10, 185 sowie OLG München VersR 1967, 190).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 109/67

    Übergehender Ersatzanspruch der Hinterbliebenen nach Verunglücken eines

    Vielmehr geht dieser Rechtssatz auf eine ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGZ 64, 350; 69, 292, 294; 72, 437, 438; RG JW 1936, 444 Nr. 5 und 2306; vgl. auch OLG Zweibrücken HRR 1941, Nr. 430 und OLG Oldenburg, VersR 1956, 635 = VRS 10, 185 sowie OLG München VersR 1967, 190).
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