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   RG, 11.02.1913 - Rep. VII. 296/12   

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https://dejure.org/1913,6
RG, 11.02.1913 - Rep. VII. 296/12 (https://dejure.org/1913,6)
RG, Entscheidung vom 11.02.1913 - Rep. VII. 296/12 (https://dejure.org/1913,6)
RG, Entscheidung vom 11. Februar 1913 - Rep. VII. 296/12 (https://dejure.org/1913,6)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Begriff der Überlassungsverträge im Sinne der Befr.-Vorschr. Nr. 2 Tarifnr. 11a RStempG. vom 15. Juli 1909.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichsstempel; Grundstücksübertragungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 81, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    a) Vereinbarungen, in denen Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Betrieb oder ihren privaten Grundbesitz mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen und dabei für sich einen ausreichenden Lebensunterhalt und für die außer dem Übernehmer noch vorhandenen weiteren Abkömmlinge Ausgleichszahlungen ausbedingen, werden im Zivilrecht als Übergabeverträge bezeichnet (vgl. Urteile des Reichsgerichts - RG - vom 11. Februar 1913 VII 296/12, RGZ 81, 311; vom 9. Juli 1927 V B 20/27, RGZ 118, 17, 20).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    a) Die bürgerlich-rechtlichen und steuerrechtlichen Rechtsinstitute der "Hof- und Vermögensübergabe" (auch: "Überlassungsvertrag"; vgl. zu § 62 des Preußischen EStG 1906: Fuisting/Strutz, Die preußischen direkten Steuern, 8. Aufl., 1916, § 62 EStG Anm. 7 g) haben - insbesondere als Instrumente der vorweggenommenen Erbregelung und typischerweise in Verbindung mit der Ausbedingung eines Altenteils - eine lange Rechtstradition (vgl. RG-Urteile vom 11. Februar 1913 VII 296/12, RGZ 81, 311; vom 30. Oktober 1939 V 83/39, RGZ 162, 52, 54 ff.; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Oktober 1954 V ZB 23/54, Recht der Landwirtschaft - RdL - 1955, 29).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 7/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Nebenerwerbslandwirt

    Das wird unterstrichen durch die Bezeichnung des Übergabevertrags mit dem überkommenen Begriff "Übertragsvertrag", dessen wesentlicher Inhalt als allgemein bekannt und anerkannt anzusehen war (vgl. dazu Urteil des Reichsgerichts vom 11. Februar 1913 VII 296/12, RGZ 81, 311).
  • BGH, 17.10.1952 - V ZR 157/51

    Rechtsmittel

    Ein solcher Begriff ist der im § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG verwendete Begriff der Guts- oder Vermögensübernahme (RGZ 81, 311; 118, 17 [20]; 121, 307; 128, 198; BayerObLG in NJW 1951, 25).
  • BGH, 02.10.1953 - V ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Zum Begriff des "Gutsüberlassungsvertrags" hat das Reichsgericht in RGZ 81, 311 und 118, 17 [20] (vgl. auch RGZ 121, 307 und 128, 198) grundsätzlich Stellung genommen.
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