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   RG, 02.11.1914 - Rep. V. 232/14   

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https://dejure.org/1914,105
RG, 02.11.1914 - Rep. V. 232/14 (https://dejure.org/1914,105)
RG, Entscheidung vom 02.11.1914 - Rep. V. 232/14 (https://dejure.org/1914,105)
RG, Entscheidung vom 02. November 1914 - Rep. V. 232/14 (https://dejure.org/1914,105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat im Sinne des § 17 KO. der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllt, wenn er das Grundstück aufgelassen hat, oder gehört zur Erfüllung auch noch die Vollziehung der Auflassung durch Eintragung des Eigentumsüberganges?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragserfüllung im Konkurse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des

    Denn während des Zeitraums zwischen diesem Zeitpunkt und der Eintragung des Käufers ins Grundbuch hatte die Verkäuferin ihre Verpflichtung noch nicht i.S. von § 17 KO erfüllt, falls es jetzt zum Konkurs über das Vermögen des Käufers kam (vgl. RGZ 84, 228, 235; 85, 402, 403; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl., § 17 Rdn. 63; Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl., § 17 Rdn. 18 n; Kilger/K. Schmidt, KO 16. Aufl., § 17 Anm. 3 a).
  • OLG Naumburg, 20.02.2002 - 5 U 153/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Es kommt daher auf den Eintritt des Leistungserfolges, nicht aber auf die Vornahme von Leistungshandlungen an (Kübler/Prütting-Tintelnot, InsO, Rn. 32 zu § 103; RGZ 85, 402, 404; BGHZ 87, 156, 162).

    Es kommt daher auf den Eintritt des Leistungserfolges, nicht aber auf die Vornahme von Leistungshandlungen an (Kübler/Prütting-Tintelnot, InsO, Rn. 32 zu § 103; RGZ 85, 402, 404; BGHZ 87, 156, 162).

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02

    1. Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei

    Sobald auch nur eine Partei ihrer Leistungsverpflichtung vollständig, d. h. ohne noch so geringen Rückstand, nachgekommen ist, entfallt § 103 InsO (vgl. RGZ 85, 402 (404); BGHZ 58, 246 (251); MünchKomm(InsO)-Kreft, aaO., § 103 InsO, Rdnr. 61 u. 122; Braun-Kroth, aaO., § 103 InsO, Rdnr. 23).
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