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   RG, 19.05.1914 - Rep. III. 84/14   

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https://dejure.org/1914,50
RG, 19.05.1914 - Rep. III. 84/14 (https://dejure.org/1914,50)
RG, Entscheidung vom 19.05.1914 - Rep. III. 84/14 (https://dejure.org/1914,50)
RG, Entscheidung vom 19. Mai 1914 - Rep. III. 84/14 (https://dejure.org/1914,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann muß der mit der Vollstreckungsklausel versehene Schuldtitel für eine nach § 146 Abs. 6 KO. angemeldete Forderung vorliegen? 2. Ist den Gläubigern bestrittener Konkursforderungen von Amts wegen ein beglaubigter Auszug aus der Konkurstabelle zu erteilen? 3. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Tabellenauszügen an Konkursgläubiger.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 95/04

    Voraussetzungen der Feststellung einer titulierten Forderung zur

    Das entspricht der überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, nach der die Betreibungslast gemäß § 179 Abs. 1 InsO stets bei dem Gläubiger liegt, wenn der Insolvenzverwalter einer vollstreckbaren Forderung mangels Vorlage des Originaltitels im Prüfungsverfahren widerspricht (vgl. MünchKomm-InsO/Schumacher § 179 Rn. 26; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht 6. Aufl. Rn. 1563; ebenso zur Konkursordnung RGZ 85, 64, 68; Kuhn/Uhlenbruck aaO § 146 Rn. 32; a.A. FK-InsO/Kießner aaO § 178 Rn. 16).
  • BGH, 15.12.1958 - III ZR 154/57

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung enthält die unrichtige Gesetzesauslegung nur dann ein Verschulden, wenn sie gegen klare, bestimmte und völlig eindeutige gesetzliche Vorschriften verstößt; dagegen ist ein Verschulden zu verneinen, wenn eine unrichtige Auslegung bei Gesetzesbestimmungen erfolgt, die für die Auslegung Zweifel in sich tragen, Unklarheiten über die Tragweite des Wortlautes enthalten und durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht klargestellt sind; dabei ist stets auf einen pflichtgetreuen Durchschnittsbeamten abzustellen (RGZ 85, 64/72; 135, 110/116 156, 34/51; vgl. auch BGH III ZR 76/50 vom 22. November 1951 und III ZR 103/51 vom 29. November 1951).
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