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   RG, 02.07.1920 - Rep. III. 141/20   

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https://dejure.org/1920,56
RG, 02.07.1920 - Rep. III. 141/20 (https://dejure.org/1920,56)
RG, Entscheidung vom 02.07.1920 - Rep. III. 141/20 (https://dejure.org/1920,56)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1920 - Rep. III. 141/20 (https://dejure.org/1920,56)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Käufer nach § 377 HGB. zur unverzüglichen Untersuchung der Ware nach verborgenen Mängeln verpflichtet, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein solcher gegeben sind?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rügepflicht beim Handelskauf

  • opinioiuris.de

    Rügepflicht beim Handelskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 383/20

    Dieselabgasskandal: Verzicht des Verkäufers auf Verspätungseinwand gegenüber

    Selbst wenn die Klägerin bis dahin aufgrund der Presseberichterstattung nur den Verdacht eines entsprechenden vertragswidrigen Fahrzeugzustands gehabt haben sollte, der allerdings einem sorgfältig handelnden Kaufmann unter den gegebenen Umständen bereits Veranlassung zu einer diesbezüglichen Untersuchung gegeben hätte, so hatte sich dieser Mangelverdacht aufgrund des an sie gerichteten Schreibens der Fahrzeugherstellerin zu einem Mangelbefund verdichtet und spätestens damit die Rügeobliegenheit nach § 377 Abs. 3 HGB ausgelöst (vgl. hierzu Achilles in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl., § 377 Rn. 152 aE und 154 ff.; BeckOK-HGB/Schwartze, Stand: 15. April 2022, § 377 Rn. 49; jeweils mwN; siehe bereits RGZ 99, 247, 249 f.).
  • BGH, 07.08.1959 - VIII ZR 113/58

    Rechtsmittel

    Es ist der Revision zwar zuzugeben, daß die Rechtsprechung auf dem Standpunkt steht, der Käufer müsse, wenn sich auch bei der ersten sofort nach der Ablieferung vorgenommenen Untersuchung ein Mangel nicht gezeigt habe, sofort mit einer neuen Untersuchung beginnen, sobald er Verdacht schöpft, es könne dennoch ein Mangel vorhanden sein (RGZ 73, 165, 168; 99, 247, 249, 250 RG DR 1939, 1795; HGB RGRK a.a.O., Anm. 13 u. 31).
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