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   OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14   

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https://dejure.org/2014,28358
OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2014,28358)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.10.2014 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2014,28358)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 1 U 61/14 (https://dejure.org/2014,28358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 2; 894; 899 Abs. 2; 935
    Zu den Voraussetzungen des Wuchertatbestandes (§ 138 Abs. 2 BGB) bei einem Immobilienkaufvertrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 138 Abs. 2
    Zum groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim Grundstückskaufvertrag

  • RA Kotz

    Sittenwidriger Eigentumswohnungskauf - Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumswohnungen zum halben Preis erworben: Wucher!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wucher bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Makler nutzt Zwangslage von Wohnungseigentümern aus

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vom Immobilienmakler über den Tisch gezogen - Der seltene Fall des Wuchers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wucher: Kauf von Eigentumswohnungen weit unter Wert durch Immobilienmakler bei finanziellen Problemen der Verkäufer nichtig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schwächesituation ausgenutzt - Kaufverträge wegen Wuchers nichtig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Oberlandesgericht Oldenburg erklärt Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers für nichtig

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Immobilien: Wucher bei zu geringem Kaufpreis?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Immobilien: Wucher bei zu geringem Kaufpreis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkauf zweier Eigentumswohnungen wegen Wucher nichtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kauf von Wohnungen zum halben Wert ist Wucher

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig - Tatsächlicher Wert der Eigentumswohnungen mehr als doppelt so hoch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumswohnungen zum halben Preis erworben: Wucher! (IMR 2014, 528)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RNotZ 2015, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann bei Grundstücksgeschäften ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 - NJW 2014, 1652 Tz. 8; Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99 - BGHZ 146, 298, 302).

    Diese Voraussetzung ist grundsätzlich (erst) ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90 % gegeben (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 - NJW 2014, 1652 Tz. 8).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann bei Grundstücksgeschäften ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 - NJW 2014, 1652 Tz. 8; Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99 - BGHZ 146, 298, 302).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 - NJW-RR 2011, 298 Tz. 10; Urteil vom 16.06.1990 - XI ZR 280/89 - NJW-RR 1990, 1199).
  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 - NJW-RR 2011, 298 Tz. 10; Urteil vom 16.06.1990 - XI ZR 280/89 - NJW-RR 1990, 1199).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14
    Der Tatbestand des Wuchers gemäß § 138 Abs. 2 BGB setzt neben einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (objektives Tatbestandsmerkmal) die Ausnutzung einer - auf einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, dem Mangel im Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche beruhenden - besonderen Schwächesituation beim Bewucherten durch den Wucherer voraus (subjektives Tatbestandsmerkmal: vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84 - NJW 1985, 3006, 3007).
  • AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21

    Sittenwidrigkeit eines Ladengeschäfts in Bezug auf Vergleichsangebote im

    Das Gericht ist nach dem Vortrag der Klägerin und dem gesamten darüber hinausgehenden Akteninhalt der festen Auffassung, dass zum einen bei der Klägerin nicht die für den Wuchertatbestand i. S. des § 138 Abs. 2 BGB nötige Zwangslage, Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche vorlag, welche - in subjektiver Hinsicht - von der Beklagten bewusst ausgenutzt worden wäre, indem sie sich dies zur Erzielung eines unverhältnismäßig hohen Kaufpreises zunutze gemacht hätte (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2014, Az: 1 U 61/14, bei juris m.w.N.).
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