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   OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06   

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https://dejure.org/2006,2162
OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 2 Ws 9/06 (https://dejure.org/2006,2162)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Anforderungen an die Vergütung eines Zeugenbeistanges

  • Burhoff online

    Verfahrengebühr für den Zeugenbeistand

  • Judicialis

    StPO § 68b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68b
    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten Zeugenbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Strafverfahren - Gebühren des Zeugenbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 410
  • RVGreport 2007, 304
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06
    Hieraus folgt, dass der dem Zeugen beigeordnete Rechtsanwalt grundsätzlich auch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4138 beanspruchen kann (zutreffend: KG, B. v. 18.7.2005, 3 Ws 323/05, RPfl 2005, 694, 695).
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 2 Ws 138/16

    Vergütung des Zeugenbeistands als Einzeltätigkeit

    aa) Der Senat hat sich in dem bereits erwähnten Beschluss vom 07.05.2008 (Az. 2 Ws 220/08 = StraFo 2008, 350) und zuvor bereits in den Entscheidungen vom 06.01.2006 (Az. 2 Ws 9/06 = NStZ 2006, 410) und vom 17.12.2007 (Az. 2 Ws 613/07 = StraFo 2008, 223) der (damals) herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen, nach der die Vergütung des gemäß § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes sich an der eines Verteidigers orientiere und sich daher nach dem 1. Abschnitt des 4. Teils der VV RVG richte.
  • KG, 18.01.2007 - 1 Ws 2/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung der Tätigkeit eines dem Zeugen beigeordneten

    Das bedeutet aber nicht, daß dem nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwalt uneingeschränkt die gleichen Gebühren wie einem Verteidiger zustehen (so OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254; KG (3. Strafsenat) NStZ-RR 2005, 358) oder er für seine Tätigkeit jedenfalls die Grundgebühr und die Terminsgebühr verlangen kann (so OLG Stuttgart, Beschluß vom 14. November 2006 - 1 Ws 331/06 - bei juris; KG (4. Strafsenat) AGS 2006, 176 und (5. Strafsenat) AGS 2006, 329; OLG Köln NStZ 2006, 410 - einschränkend lediglich für das Wiederaufnahmeverfahren -).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 1 Ws 331/06

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Voraussetzungen des Anfalls einer

    Ob ihm darüber hinaus auch die Verfahrensgebühr nach VV RVG Nr. 4112 in Höhe von 124.- EUR zusteht, ist streitig (unterschiedlich entschieden von den Senaten des KG Berlin, www.burhoff.de; bejahend OLG Köln NStZ 2006, 410).
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