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   BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07   

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https://dejure.org/2008,1552
BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07 (https://dejure.org/2008,1552)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2008 - KVR 35/07 (https://dejure.org/2008,1552)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2008 - KVR 35/07 (https://dejure.org/2008,1552)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Genehmigung von Netzentgelten durch die Landesregulierungsbehörde; Verbot von Abschreibungen unter Null bei der Stromnetzentgeltermittlung i.F.d. Veräußerung des Netzes; Fortführung der kalkulatorischen Abschreibung durch den Erwerber eines Stromnetzes für den ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kein Ansatz des Netzkaufpreises auf Sachzeitwertbasis bei Netzentgeltermittlung (Stadtwerke Neustadt)

  • Judicialis

    StromNEV § 6 Abs. 6 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 6 Abs. 6 S. 6
    "Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße"; Berücksichtigung kalkulatorischer Abschreibungen bei der Ermittlung von Netznutzungsentgelten; Zulässigkeit der Abschreibung unter Null

  • rechtsportal.de

    StromNEV § 6 Abs. 6 S. 6
    "Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße"; Berücksichtigung kalkulatorischer Abschreibungen bei der Ermittlung von Netznutzungsentgelten; Zulässigkeit der Abschreibung unter Null

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Stromnetzentgeltermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stromnetzentgeltkürzungen durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1392 (Ls.)
  • RdE 2008, 341
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ist nicht verletzt, weil zukünftige Gewinnerwartungen, um die es bei Netznutzungsentgelten geht, nicht von dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie umfasst sind (BVerfGE 68, 193, 122; 105, 252, 277).

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ist nicht verletzt, weil zukünftige Gewinnerwartungen, um die es bei Netznutzungsentgelten geht, nicht von dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie umfasst sind (BVerfGE 68, 193, 122; 105, 252, 277).

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Die begehrte Entscheidung entfaltet gegenüber der Antragstellerin demnach in jedem Falle noch eine unmittelbare Regelungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 1 C 15/96, NVwZ 1998, 191, 192; Urt. v. 29.9.1998 - 1 C 14/97, NVwZ 1999, 306).

    Dies lässt aber nicht das Rechtsschutzinteresse für eine - auch einen bereits abgeschlossenen Zeitraum betreffende - Neubescheidung der Antragstellerin entfallen (vgl. BVerwG NVwZ 1999, 306, 308).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    (2) Aus der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1999 (BGHZ 143, 128 ff. - Endschaftsbestimmung) folgt nichts anderes.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Eine unzulässige unechte Rückwirkung, mithin ein nachträglicher unzumutbarer Eingriff in einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt aus der Vergangenheit (vgl. BVerfGE 63, 152, 175; 88, 384, 406 ff.), liegt gleichfalls nicht vor.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit elektrischer Energie gewährleisten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.4.2008 - KVR 28/07, juris Tz. 13 - EDIFACT).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
    Eine unzulässige unechte Rückwirkung, mithin ein nachträglicher unzumutbarer Eingriff in einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt aus der Vergangenheit (vgl. BVerfGE 63, 152, 175; 88, 384, 406 ff.), liegt gleichfalls nicht vor.
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 621/06
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    Damit trägt der Verordnungsgeber dem Umstand Rechnung, dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40% aufweisen (BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 35/07 Tz. 65 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).

    Damit würde das mit der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2 Satz 4 GasNEV festgelegte Ziel verfehlt, das eingesetzte Eigenkapital auf höchstens 40% zu begrenzen, weil sich eine höhere Eigenkapitalquote unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 35/07 Tz. 65 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Im Gegenteil würde die von § 21 Abs. 1 und 2 EnWG geforderte angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals (vgl. Senat, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 51 und 53 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße) nicht gewährleistet, wenn diese Verzinsung auf unabsehbare Zeit durch Kostensteigerungen aufgezehrt würde, die für den Netzbetreiber nicht vorhersehbar waren, ihm nicht zurechenbar sind und für ihn nicht, oder  wie die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie - jedenfalls zum größten Teil nicht vermeidbar waren.

    Wie der Senat bereits im Rahmen der kostenbasierten Entgeltbildung entschieden hat, lässt sich die Angemessenheit der Netzentgelte i.S. des § 21 EnWG nicht anhand einer einzelnen Rechnungsposition beurteilen, sondern bedarf einer Gesamtbetrachtung (vgl. Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 51  Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).

    Im Rahmen der wertenden Betrachtungsweise ist im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV insbesondere zu berücksichtigen, dass dem Netzbetreiber nach der gesetzlichen Wertung des § 21 Abs. 1 EnWG eine angemessene und wettbewerbsfähige Verzinsung seines Eigenkapitals verbleiben muss (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 53 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).

  • BGH, 25.04.2017 - EnVR 57/15

    SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen im

    Damit trägt der Verordnungsgeber dem Umstand Rechnung, dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine Eigenkapitalquote von mehr als 40% aufweisen (BGH RdE 2010, 19 Rn. 15 - SWU Netze; Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 65 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).
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