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   OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02   

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https://dejure.org/2002,3571
OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02 (https://dejure.org/2002,3571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2002 - 23 W 109/02 (https://dejure.org/2002,3571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2002 - 23 W 109/02 (https://dejure.org/2002,3571)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Zulässsigkeit des Antrags auf Nachfestsetzung der Zinsdifferenz; Zwischenzeitliche Gesetzesänderung; Umfang der Rechtskraft; Verbrauch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 186
  • Rpfleger 2002, 539
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
    Die Rechtskraft kann nämlich nicht über das vom Gericht beschiedene prozessuale Begehren des Antragstellers hinausgehen (siehe etwa zur verdeckten Teilklage BGH NJW 1997, 1990; BGH NJW 1997, 3019, 3020; speziell zu einer Zinsforderung BGH NJW 1979, 720), so daß grundsätzlich auch eine Nachforderung auf einen bestimmten Anspruchsposten, wie zum Beispiel eine Zinsforderung, nicht ausgeschlossen ist.
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
    Die Rechtskraft kann nämlich nicht über das vom Gericht beschiedene prozessuale Begehren des Antragstellers hinausgehen (siehe etwa zur verdeckten Teilklage BGH NJW 1997, 1990; BGH NJW 1997, 3019, 3020; speziell zu einer Zinsforderung BGH NJW 1979, 720), so daß grundsätzlich auch eine Nachforderung auf einen bestimmten Anspruchsposten, wie zum Beispiel eine Zinsforderung, nicht ausgeschlossen ist.
  • BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
    Die Rechtskraft kann nämlich nicht über das vom Gericht beschiedene prozessuale Begehren des Antragstellers hinausgehen (siehe etwa zur verdeckten Teilklage BGH NJW 1997, 1990; BGH NJW 1997, 3019, 3020; speziell zu einer Zinsforderung BGH NJW 1979, 720), so daß grundsätzlich auch eine Nachforderung auf einen bestimmten Anspruchsposten, wie zum Beispiel eine Zinsforderung, nicht ausgeschlossen ist.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02

    Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung

    Mit Gewährung der nach dem Gesetz in diesem Zeitpunkt vorgesehenen und beantragten Zinsen im Kostenfestsetzungsbeschluss ist das prozessuale Antragsrecht verbraucht (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).

    Eine erneute Antragstellung auf die nach der Gesetzesänderung weitergehende Zinsforderung ist nicht zulässig (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539 f; aA: Enders JurBüro 2002, 453, 455 mwN; Hansens BRAGOReport 2001, 131, 133).

    Ein Wiederaufleben des Antragsrechts für den Fall, dass nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung höhere Zinsen verlangt werden können, hat der Gesetzgeber gerade nicht vorgesehen (vgl. auch OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02

    Kostenfestsetzungsverfahren

    Mit Gewährung der nach dem Gesetz in diesem Zeitpunkt vorgesehenen und beantragten Zinsen im Kostenfestsetzungsbeschluss ist das prozessuale Antragsrecht verbraucht (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).

    Eine erneute Antragstellung auf die nach der Gesetzesänderung weitergehende Zinsforderung ist nicht zulässig (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539 f; aA: Enders JurBüro 2002, 453, 455 mwN; Hansens BRAGOReport 2001, 131, 133).

    Ein Wiederaufleben des Antragsrechts für den Fall, dass nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung höhere Zinsen verlangt werden können, hat der Gesetzgeber gerade nicht vorgesehen (vgl. auch OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).

  • OLG Dresden, 07.10.2002 - 4 W 1233/02

    Zinsen; Verzinsung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Vergütungsfestsetzungsbeschluss

    Die Neufassungen des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO gelten nach Ansicht des Senats jedenfalls nicht für bis zum 30.09.2001 abgeschlossene Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren (im Ergebnis ebenso KG, Beschluss vom 21.05.2002 - Az. : 1 W 114/02 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002 - Az.: 23 W 109/02 - BRAGOreport 2002, 103, 104; a. A. LG Chemnitz, Beschluss vom 25.02.2002 - Az. : 5 0 27/93 , jeweils nach Hansens; vgl. ferner Hansens u.a. BRAGOreport 2001, 131 ff; Enders, JurBüro 2001, 510 f und für schwebende Verfahren OLG München RPfl 2002, 280) .
  • KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des

    Das Landgericht ist dieser Rechtsauffassung gefolgt, die die sofortige Beschwerde im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen anderer Gerichte (OLG München BRAGO-Report 01, 131 = Rpfleger 02, 280 = JurBüro 02, 317; OLG Hamm, Rpfleger 02, 539 = JurBüro 02, 482 = Anwalts-Bl. 03, 186) zur Überprüfung stellt.
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