Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzungsbeschluss; Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Zulässsigkeit des Antrags auf Nachfestsetzung der Zinsdifferenz; Zwischenzeitliche Gesetzesänderung; Umfang der Rechtskraft; Verbrauch ...
- Anwaltsblatt
§ 104 ZPO
- Judicialis
ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 104 Abs. 1 S. 2
Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige Kostenfestsetzungsbeschlüsse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 26.02.2002 - 2 O 427/00
- OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
Papierfundstellen
- AnwBl 2003, 186
- Rpfleger 2002, 539
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96
Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
Die Rechtskraft kann nämlich nicht über das vom Gericht beschiedene prozessuale Begehren des Antragstellers hinausgehen (siehe etwa zur verdeckten Teilklage BGH NJW 1997, 1990; BGH NJW 1997, 3019, 3020; speziell zu einer Zinsforderung BGH NJW 1979, 720), so daß grundsätzlich auch eine Nachforderung auf einen bestimmten Anspruchsposten, wie zum Beispiel eine Zinsforderung, nicht ausgeschlossen ist. - BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95
Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
Die Rechtskraft kann nämlich nicht über das vom Gericht beschiedene prozessuale Begehren des Antragstellers hinausgehen (siehe etwa zur verdeckten Teilklage BGH NJW 1997, 1990; BGH NJW 1997, 3019, 3020; speziell zu einer Zinsforderung BGH NJW 1979, 720), so daß grundsätzlich auch eine Nachforderung auf einen bestimmten Anspruchsposten, wie zum Beispiel eine Zinsforderung, nicht ausgeschlossen ist. - BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77
Rechtskraftwirkung eines Urteils - Voraussetzungen für die Annahme eines …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
Die Rechtskraft kann nämlich nicht über das vom Gericht beschiedene prozessuale Begehren des Antragstellers hinausgehen (siehe etwa zur verdeckten Teilklage BGH NJW 1997, 1990; BGH NJW 1997, 3019, 3020; speziell zu einer Zinsforderung BGH NJW 1979, 720), so daß grundsätzlich auch eine Nachforderung auf einen bestimmten Anspruchsposten, wie zum Beispiel eine Zinsforderung, nicht ausgeschlossen ist.
- OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02
Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung
Mit Gewährung der nach dem Gesetz in diesem Zeitpunkt vorgesehenen und beantragten Zinsen im Kostenfestsetzungsbeschluss ist das prozessuale Antragsrecht verbraucht (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).Eine erneute Antragstellung auf die nach der Gesetzesänderung weitergehende Zinsforderung ist nicht zulässig (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539 f; aA: Enders JurBüro 2002, 453, 455 mwN; Hansens BRAGOReport 2001, 131, 133).
Ein Wiederaufleben des Antragsrechts für den Fall, dass nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung höhere Zinsen verlangt werden können, hat der Gesetzgeber gerade nicht vorgesehen (vgl. auch OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).
- OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Kostenfestsetzungsverfahren
Mit Gewährung der nach dem Gesetz in diesem Zeitpunkt vorgesehenen und beantragten Zinsen im Kostenfestsetzungsbeschluss ist das prozessuale Antragsrecht verbraucht (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).Eine erneute Antragstellung auf die nach der Gesetzesänderung weitergehende Zinsforderung ist nicht zulässig (vgl. OLG Hamm RPfl 2002, 539 f; aA: Enders JurBüro 2002, 453, 455 mwN; Hansens BRAGOReport 2001, 131, 133).
Ein Wiederaufleben des Antragsrechts für den Fall, dass nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung höhere Zinsen verlangt werden können, hat der Gesetzgeber gerade nicht vorgesehen (vgl. auch OLG Hamm RPfl 2002, 539, 540).
- OLG Dresden, 07.10.2002 - 4 W 1233/02
Zinsen; Verzinsung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Vergütungsfestsetzungsbeschluss
Die Neufassungen des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO gelten nach Ansicht des Senats jedenfalls nicht für bis zum 30.09.2001 abgeschlossene Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren (im Ergebnis ebenso KG, Beschluss vom 21.05.2002 - Az. : 1 W 114/02 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002 - Az.: 23 W 109/02 - BRAGOreport 2002, 103, 104; a. A. LG Chemnitz, Beschluss vom 25.02.2002 - Az. : 5 0 27/93 , jeweils nach Hansens; vgl. ferner Hansens u.a. BRAGOreport 2001, 131 ff; Enders, JurBüro 2001, 510 f und für schwebende Verfahren OLG München RPfl 2002, 280) . - KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03
Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des …
Das Landgericht ist dieser Rechtsauffassung gefolgt, die die sofortige Beschwerde im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen anderer Gerichte (OLG München BRAGO-Report 01, 131 = Rpfleger 02, 280 = JurBüro 02, 317; OLG Hamm, Rpfleger 02, 539 = JurBüro 02, 482 = Anwalts-Bl. 03, 186) zur Überprüfung stellt.