Weitere Entscheidung unten: KG, 16.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,570
BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03 (https://dejure.org/2003,570)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2003 - VII ZB 17/03 (https://dejure.org/2003,570)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 (https://dejure.org/2003,570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwaltsgebühren als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Erstattung der vollen anwaltlichen Prozessgebühr für das Berufungsverfahren trotz Rücknahme des Rechtsmittels

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 522 Abs. 2 S. 1
    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Volle Prozessgebühr trotz Rücknahme der Berufung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung - Erstattungsfähigkeit der vollen anwaltlichen Prozessgebühr trotz Rücknahme der Berufung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 73
  • MDR 2004, 115
  • NZBau 2004, 40
  • FamRZ 2004, 99
  • Rpfleger 2004, 123
  • BauR 2004, 114
  • ZfBR 2004, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03
    a) Richtig ist allerdings, daß bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozeßgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne nicht notwendig ist, solange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat dem Rechtsmittelbeklagten, der einen Sachantrag vor Begründung des Rechtsmittels stellen läßt, die Erstattung der vollen Prozeßgebühr versagt, weil er sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern könne (BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03
    a) Richtig ist allerdings, daß bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozeßgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne nicht notwendig ist, solange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Diese wären bei einer Antragstellung nach Eingang der Rechtsmittelbegründung zweifellos auch erstattungsfähig gewesen (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859, 860).
  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch im Anwendungsbereich des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO - in Frage standen jeweils die gesetzlichen Gebühren des Prozessbevollmächtigten - geprüft, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten durfte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324, 1325; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; jeweils unter Bezugnahme auf die Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten nach Einlegung und

    Ist dagegen - wie im Streitfall - ein Berufungsantrag gestellt und eine Berufungsbegründung eingereicht worden, ist ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung auch dann im erstattungsrechtlichen Sinne notwendig, wenn das Berufungsgericht noch nicht über eine mögliche Zurückweisung der Berufung durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.10.2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73).

    Es ist deshalb kostenrechtlich ohne Belang, ob sich die zur Rechtfertigung des Zurückweisungsantrags vorgebrachten Argumente in bloßen Wiederholungen erschöpften (BGH NJW 2004, 73).

  • BGH, 11.05.2017 - IX ZB 49/16

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verteidigung gegen die Berufung nach gerichtlicher

    (4) Steht fest, dass das Berufungsverfahren durchgeführt wird, hat der Berufungsbeklagte nach Begründung des Rechtsmittels ein auch kostenrechtlich anerkennenswertes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern und eine vom Berufungsgericht beabsichtigte Zurückweisung durch eigene zusätzliche Argumente zu fördern (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73; vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06, AnwBl 2010, 533 Rn. 19).
  • KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06

    Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als

    Es entspricht der inzwischen allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Stellung eines Sachantrages in diesem Stadium des Verfahrens verfrüht und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist (BGH NJW 2003, 2992; NJW 2004, 73; Senat, Rpfleger 2005, 632 ; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Berufung; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).

    Erst wenn die Berufung begründet worden ist, kann sich der Berufungsbeklagte inhaltlich mit dem Berufungsantrag und der Begründung auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag das Verfahren aus objektiver Sicht fördern (BGH, NJW 2003, 2992, 2993; NJW 2004, 73).

    Mithin besteht auf seiner Seite ein erhebliches Interesse an einer Entscheidung durch Verwerfungsbeschluss schon wegen der damit verbundenen Beschleunigung des Verfahrens (vgl. auch BGH, NJW 2004, 73 zum Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO).

    Die Ausgestaltung der anwaltlichen Gebühren als im wesentlichen streitwertabhängige Pauschalen verbietet eine Prüfung, welcher Aufwand mit der Stellung des Verwerfungsantrages und der Begründung für den Anwalt verbunden war (BGH, NJW 2004, 73).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    An einer Entscheidung im Beschlusswege hat der Berufungsbeklagte aber nicht nur wegen der damit regelmäßig verbundenen Beschleunigung, sondern auch wegen der durch § 522 Abs. 3 ZPO angeordneten Unanfechtbarkeit ein besonderes Interesse (vgl. BGH Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - FamRZ 2004, 99).
  • BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung

    Auch diese Vorgehensweise rechtfertigt es, die 1, 6-fache Verfahrensgebühr als erstattungsfähig anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2003, VII ZB 17/03, NJW 2004, 73).
  • BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag

    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass der nach Eingang der Berufungsbegründung gestellte Antrag auf Zurückweisung der Berufung nicht deshalb als eine nicht zweckentsprechende Rechtsverfolgung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden kann, weil eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO noch nicht ergangen ist (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 8 W 70/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der

    Richtig ist allerdings, dass bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozessgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne nicht notwendig ist, so lange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist, weil vorher der Berufungsbeklagten durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren nicht fördern kann (BGH NJW 2003, 2992, 2993; NJW 2004, 73).

    Wäre die Auffassung der Rechtspflegerin des Landgerichts richtig, so dürfte ein Berufungsbeklagter bei Ausbleiben einer Berufungsbegründung im Verfahren nicht tätig werden (vgl. auch BGH NJW 2004, 73).

  • LAG Hessen, 10.04.2007 - 13 Ta 70/07

    Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur

  • BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

  • OLG Bamberg, 21.07.2004 - 1 W 44/04

    Notwendige Kosten der Rechtsverteidigung bei Verfahrensbeendigung nach § 522 Abs.

  • OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 18 W 102/14

    Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung des Berufungsbeklagten bei Hinweis nach §

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im

  • OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05

    Notwendige Prozesskostenhilfe vor Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • OLG Dresden, 16.05.2008 - 3 W 409/08

    Erfallen der außergerichtlichen Terminsgebühr bei Verwerfung der Berufung durch

  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 14 U 73/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten

  • OLG München, 27.02.2015 - 11 W 302/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten

  • OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren in der Berufungsinstanz

  • LAG Hessen, 19.11.2008 - 13 Ta 322/08

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

  • OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08

    Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die

  • OLG Celle, 12.12.2007 - 13 U 141/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

  • OLG Frankfurt, 29.10.2004 - 14 W 119/04

    Notwendige Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Berufungsrücknahme

  • OLG Celle, 27.02.2008 - 2 W 45/08

    Anforderungen an die Notwendigkeit einer Maßnahme zur zweckentsprechenden

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2004 - NC 9 S 411/04

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen

  • LAG Hessen, 23.11.2009 - 13 Ta 614/09

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

  • OLG Dresden, 22.10.2007 - 3 U 1141/07

    Keine Notwendigkeit der Rechtsverteidigung und Verweigerung von PKH bei

  • LAG Hessen, 09.01.2013 - 13 Ta 439/12

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der nur "fristwahrend" eingelegten Berufung -

  • LAG Hessen, 11.04.2011 - 13 Ta 104/11

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der zur Fristwahrung eingelegten Berufung -

  • OLG Stuttgart, 05.10.2006 - 8 W 412/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für den Beklagtenanwalt bei Einreichung des

  • OLG Hamm, 22.11.2016 - 25 W 245/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten

  • KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05

    Vergütung von Architektenleistungen: Einordnung von angestellten Architekten

  • OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 3 Ta 128/04

    Höhe der erstattungsfähigen Prozessgebühr bei Zurückweisungsantrag vor

  • OLG Saarbrücken, 29.09.2009 - 9 W 290/09

    Kosten des Berufungsbeklagten bei lediglich fristwahrender Einlegung der Berufung

  • OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03

    Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07
  • OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16

    Stillhalteabkommen mit Gegenseite bei Einlegung eines Rechtsmittels zur

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 11/07

    Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei beabsichtigter

  • KG, 05.06.2007 - 1 W 169/07

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des gegnerischen Rechtsanwaltes nach

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2004 - NC 9 S 41/03

    Zulässigkeit der Beschwerde nur bei Erreichen der Beschwerdesumme

  • OLG Stuttgart, 06.11.2006 - 8 W 453/06

    Kostenerstattungsanspruch nach Berufungszurückweisung: Volle Verfahrensgebühr für

  • OLG Schleswig, 23.02.2006 - 9 W 10/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4393
KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03 (https://dejure.org/2003,4393)
KG, Entscheidung vom 16.09.2003 - 1 W 424/03 (https://dejure.org/2003,4393)
KG, Entscheidung vom 16. September 2003 - 1 W 424/03 (https://dejure.org/2003,4393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Hälfte der Prozessgebühr bei Rücknahme der Berufung vor Begründung ; Notwendigkeit eines vor der Berufungsbegründung gestellten Sachantrags

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts bei vorsorglich eingelegter Berufung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Kosten einer vorsorglich eingelegten Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    § 91 Abs. 1 ZPO; §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32 Abs. 1 BRAGO
    Berufungsrücknahme - Kostenerstattung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 661 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr ohne

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Es wird offen gelassen, ob an der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1990, 1003) festgehalten wird, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag stets dann als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde, oder ob auch hier ausschlaggebend ist, dass der vorzeitige Antrag bei objektiver Beurteilung keine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lässt.

    Da bereits aus diesem Grund die zweite Hälfte der Prozessgebühr nicht erstattungsfähig ist, kann offen bleiben, ob an der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag stets dann als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 S.1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde, oder ob auch hier ausschlaggebend ist, dass der vorzeitige Antrag bei objektiver Beurteilung keine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lässt (vgl. BGH NJW 2003, a.a.O.).

  • KG, 14.05.1991 - 1 W 7126/90

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr bei

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Hat eine Partei die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der (verlängerten) Begründungsfrist zurück, ist die durch den Sachantrag der Gegenpartei ausgelöste zweite Hälfte der Prozessgebühr auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat (Aufgabe von Senat, JurBüro 1991, 1193).

    Hat eine Partei - wie hier - die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, ist der Antrag der Gegenpartei auf Zurückweisung der Berufung zur zweckentsprechenden Verteidigung gegen das Rechtsmittel nicht erforderlich (vgl. BGH BB 2003, 1754; NJW 2003, 1324; Senat, JurBüro 1991, 1193; AnwBl. 1984, 621; Rpfleger 1982, 355).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Auch wenn das Rechtsmittel nur vorsorglich eingelegt wird, darf der Berufungsgegner einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Berufungsverfahren beauftragen, da eine mit einem Rechtsmittel überzogene Partei regelmäßig nicht selbst beurteilen kann, was zur Rechtsverteidigung sachgerecht zu veranlassen ist (BGH, NJW 2003, 756; Senat, Rpfleger 1982, 160 und a.a.O.).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Hat eine Partei - wie hier - die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, ist der Antrag der Gegenpartei auf Zurückweisung der Berufung zur zweckentsprechenden Verteidigung gegen das Rechtsmittel nicht erforderlich (vgl. BGH BB 2003, 1754; NJW 2003, 1324; Senat, JurBüro 1991, 1193; AnwBl. 1984, 621; Rpfleger 1982, 355).
  • KG, 30.04.1982 - 1 WF 2029/82
    Auszug aus KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
    Hat eine Partei - wie hier - die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, ist der Antrag der Gegenpartei auf Zurückweisung der Berufung zur zweckentsprechenden Verteidigung gegen das Rechtsmittel nicht erforderlich (vgl. BGH BB 2003, 1754; NJW 2003, 1324; Senat, JurBüro 1991, 1193; AnwBl. 1984, 621; Rpfleger 1982, 355).
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2005 - 16 Ta 596/05

    Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf

    Erst nach Rechtsmittel-Begründung, auch bei Verlängerung der Rechtsmittel-Begründungsfrist (BHG vom 17.12.2002 - X ZB 9/02 - a. a. O.; KG vom 16.09.2003, JurBüro 2004, 91), besteht Anlass für den Rechtsmittel-Beklagten, sich mit den vom Rechtsmittel-Kläger gestellten Anträgen und der dazu erfolgten Begründung inhaltlich auseinanderzusetzen (ebenso BGH vom 17.12.2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003 1324; BGH vom 03.06.2003, NJW 2003 - VIII ZB 19/03 - a. a. O., BAG vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 = NZA 2003, 1293; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, a. a. O. Rdn. 50; Enders, JurBüro 2003, 561 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 W 53/06

    Kostenerstattung nach Berufungsrücknahme: Gebührenanspruch der

    Für die Entstehung und die Erstattbarkeit der Gebühr (Nr. 3201 VV-RVG) war es auch nicht erforderlich, dass die Tätigkeit des Anwalts nach außen in Erscheinung getreten war (vgl. BGH MDR 2003, 1140, 530; KG JurBüro 2004, 91; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Berufung" m.w.N.; Gerold/Schmidt/von Eicken, RVG 17. Aufl., 3200 VV Rdnrn. 58, 60).
  • OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der

    Weiter ist es ganz herrschende Meinung, dass nach Rücknahme einer Berufung der Antrag auf eine Kostengrundentscheidung keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich der dadurch entstehenden Verfahrensgebühr rechtfertigt, da gemäß § 516 Abs. 3 ZPO das Gericht von Amts wegen über die Kosten zu entscheiden hat, ein solcher Antrag also unnötig ist (OLG Hamburg, MDR 2003, 1261 ; Kammergericht, JurBüro 2004, 91 ; OLG München, FamRZ 2005, 738 = JurBüro 2004, 380; OLG Naumburg, JurBüro 2004, 661 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 17. Aufl., VV 3200 Rdn. 75; Hansens, BRAGO -Report 2003, 74 ff., 75; 95 ff., 96; Enders, JurBüro 2003, 561, 562 Nr. 2.2.).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Die erstattungsrechtliche "Sperre" für solche Kosten gilt nach der Rechtsprechung des Senats - Einzelrichter, Rpfleger 04, 123 = JurBüro 04, 91, insoweit abweichend von Senat, JurBüro 1991, 1193 - auch dann, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht