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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.04.1986 - 15 W 172/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4776
OLG Hamm, 24.04.1986 - 15 W 172/86 (https://dejure.org/1986,4776)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.1986 - 15 W 172/86 (https://dejure.org/1986,4776)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 1986 - 15 W 172/86 (https://dejure.org/1986,4776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formbedürftigkeit einer Versicherung über die Einzahlung der Stammeinlage einer GmbH; Nichterfüllung einer Anmeldepflicht zum Handelsregister ; Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Erzwingung von Handlungen auf dem Gebiet des Handelsregisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 390
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 25.10.1978 - 15 W 144/78

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.1986 - 15 W 172/86
    Lediglich in dem Ausnahmefall, dass das Zwangsgeldverfahren von vornherein unzulässig war, weil einer der in § 132 FGG genannten Fälle nicht vorgelegen hat und das Registergericht somit ohne gesetzliche Ermächtigung eingeschritten ist, ist § 132 Abs. 2 FGG nicht anzuwenden; vielmehr ist die Beschwerde dann unbeschränkt zulässig (Beschluss des Senats vom 25. Oktober 1978 - 15 II 144/78 - = OLGZ 1979, 1; Jansen, a.a.O.; KKV, Rz. 28 zu § 132 FGG ).
  • FG Düsseldorf, 31.01.1980 - II 144/78
    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.1986 - 15 W 172/86
    Lediglich in dem Ausnahmefall, dass das Zwangsgeldverfahren von vornherein unzulässig war, weil einer der in § 132 FGG genannten Fälle nicht vorgelegen hat und das Registergericht somit ohne gesetzliche Ermächtigung eingeschritten ist, ist § 132 Abs. 2 FGG nicht anzuwenden; vielmehr ist die Beschwerde dann unbeschränkt zulässig (Beschluss des Senats vom 25. Oktober 1978 - 15 II 144/78 - = OLGZ 1979, 1; Jansen, a.a.O.; KKV, Rz. 28 zu § 132 FGG ).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 148/04

    Erforderliche Stimmenzahl bei Beschluss über Eintritt der Komplementär-GmbH

    Das betrifft jedoch nur die Fälle, in denen das Verfahren gemäß § 132 Abs. 1 FGG von vornherein nicht in Betracht kommt, weil keine der dort aufgeführten Fallgestaltungen gegeben ist, also die Verpflichtung, um die es geht, schon ihrer Art nach nicht unter § 132 Abs. 1 FGG fällt und das Registergericht daher ohne gesetzliche Ermächtigung handelt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1986, 390/391).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.06.1986 - BReg. 3 Z 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3435
BayObLG, 11.06.1986 - BReg. 3 Z 77/86 (https://dejure.org/1986,3435)
BayObLG, Entscheidung vom 11.06.1986 - BReg. 3 Z 77/86 (https://dejure.org/1986,3435)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - BReg. 3 Z 77/86 (https://dejure.org/1986,3435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1161
  • BB 1986, 1870
  • Rpfleger 1986, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Die vom Senat von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeit der Erstbeschwerde (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; BayObLGZ 1993, 73 [74]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 2) ergibt, daß diese nicht statthaft war.

    Gegen eine Eintragung im Handelsregister ist nach jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung eine Beschwerde nicht statthaft (BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; BayObLG, NJW-RR 1992, 295; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 70 [71]; OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 189 [190]; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547 [548]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 19 Rn 5; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, § 19 Rn 16; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rn 5; Winkler in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 142 Rn 4; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage 2003, Rn 2440).

    Auch insoweit ist schon aus Publizitätsgründen ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Registergerichts, eine Eintragung zu ändern oder zu ergänzen, nicht statthaft (BayObLG, Rpfleger 1984, 274 [275]; BayObLG, DNotZ 1986, 48 [49]; BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rn 16).

    Ob ausnahmsweise ein Rechtsmittel mit dem Ziel der Berichtigung einer Mehrdeutigkeit oder einer Mißverständlichkeit (§ 17 HRV) zulässig ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; vgl. zur Fassungsbeschwerde auch Keidel/Krafka/Willer, a.a.O., Rn 2442 ff.), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Eine solche Prüfung ist auch geboten, wenn sich eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf Änderung oder Ergänzung der Fassungen einer Eintragung richtet (BayObLG, NJW-RR 1986, 1161 [1162], OLG Hamm, DNotZ 1954, 92; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rn 16 FN 151).

    Im Amtslöschungsverfahren kann auch eine Änderung der Fassung der Eintragung erreicht werden, in dem zugleich der Antrag gestellt werden kann, eine Eintragung entsprechend einer Anmeldung vorzunehmen (BayObLG, DNotZ 1986, 48 [49]; BayObLG, NJW-RR 1986, 1161 [1162]; BayObLG, NJW-RR 1992, 295; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 70 [71]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Winkler in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 142 Rn 4 m.w.N.).

  • BGH, 21.03.1988 - II ZB 69/87

    Eintragung einer beschränkten Prokura ohne Beschränkungszusatz

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 11. Juni 1986 (MittBayNot 1987, 50) und des Oberlandesgerichts Köln vom 4. November 1976 (Rpfleger 1977, 174) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Was in einem späteren Eintragungsverfahren beschwerdefähig ist, muß auch bei der ursprünglichen Eintragung als selbständiges Element der Beschwerde zugänglich sein (Schmidt in einer Anmerkung zum Beschl. des BayObLG v. 11. Juni 1986, a.a.O., 51, 52 f).

  • OLG Köln, 24.05.2004 - 2 Wx 16/04

    Handelsregistereintragung zur Vertretungsmacht persönlich haftender

    Die vom Senat von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeit der Erstbeschwerde (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; BayObLGZ 1993, 73 [74]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 2) ergibt, daß diese nicht statthaft war.
  • OLG Jena, 12.05.1994 - 6 W 31/94

    Handelsregistereintragung des Stammkapitals einer GmbH; Publizitätswirkung im

    Wird jedoch seitens des Registergerichts die Änderung einer Eintragung abgelehnt, so ist auch die hiergegen gerichtete Beschwerde nicht statthaft (vgl. BayObLG in DNotZ 1986, 48 ff; BayObLG NJW-RR 86, 1161 f m. w. Rspr. Nw.).

    Eine Prüfung dieser Frage durch die Vorinstanzen wäre insbesondere deshalb geboten gewesen, weil in der unzulässigen Beschwerde gegen eine Eintragung, wie auch in der Ablehnung des Antrages auf Änderung der Fassung einer Eintragung in der Regel die Anregung zur Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens nach § 142 FGG zu sehen ist (vgl. Keidl/Kunze/Winkler a. a. O., Rdz. 4 zu § 142; BayObLG Rflg 1984, 274 f; NJW-RR 1986, 1161 f).

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Denn das ist der einzige vom Gesetz vorgesehene Weg zur Beseitigung einer unrichtigen Eintragung, hier also einer unrichtigen Löschung (vgl. BayObLGZ 1994, 58, 59; BayObLG NJW-RR 1986, 1161; KG JFG 9, 142, 143; OLG Hamm DNotZ 1967, 391, 392; OLG Frankfurt aaO; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 231; Keidel/Winkler aaO § 142 Rdnr. 4).
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