Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 10.07.1986 | LG Frankfurt/Main, 18.07.1986

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.1986 - 4 WF 228/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2362
OLG Hamm, 18.08.1986 - 4 WF 228/86 (https://dejure.org/1986,2362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.1986 - 4 WF 228/86 (https://dejure.org/1986,2362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 1986 - 4 WF 228/86 (https://dejure.org/1986,2362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 571
    Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren; neuer Tatsachenvortrag; rechtliches Gehör; Wochenfrist des § 571 ZPO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 571, § 118 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebliches Vorbringen vor der Abhilfeentscheidung; Wochenfrist

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1127
  • Rpfleger 1986, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.1986 - 4 WF 228/86
    Zwar ist dem Amtsgericht darin beizupflichten, daß es grundsätzlich nicht verpflichtet ist, anwaltlich vertretene Parteien auf die Unschlüssigkeit ihrer Klage hinzuweisen (vgl. u.a. BGH NJW 1984, 310 f); ebenso ist die pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen in anderen Verfahren anstelle einer Begründung von Anträgen nicht zulässig, wie aus den Anforderungen, die gemäß § 253 ZPO an den Inhalt einer Klageschrift zu stellen sind, folgt, jedoch stellt die Entscheidung des Amtsgerichts, der Beschwerde ohne Würdigung des Vorbringens der Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdeschrift vom 30. April 1986 nicht abzuhelfen, einen Verfahrensverstoß dar, der zu der Aufhebung des Beschlusses, mit dem das Amtsgericht der Antragsgegnerin Prozeßkostenhilfe versagt hat, führt, denn dieser Beschluß läßt sich mit der ursprünglichen Erwägung des Amtsgerichts, die Antragsgegnerin habe ihre Ansprüche nicht begründet, nicht mehr aufrechterhalten.
  • OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der

    Der entsprechenden Amtspflicht (OLG Hamm, RPfleger 1986, 483), den Inhalt der Beschwerdeschrift daraufhin zu überprüfen, ob die angefochtene Entscheidung zu Recht ergangen ist, hat sich vorliegend das Erstgericht ohne nähere Begründung nicht unterzogen.
  • OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 D 399/07

    Zurückverweisung bei fehlender, aber gebotener Begründung einer

    Aufgrund des neuen erheblichen Vorbringens, welches die Eigentums- und Vermögensverhältnisse des Klägers abweichend vom zuvor dem erstinstanzlichen Gericht unterbreiteten Vorbringen darstellt, hätte das Verwaltungsgericht vor der Entscheidung über die Nichtabhilfe auf das Beschwerdevorbringen eingehen und darlegen müssen, warum es dennoch an seiner bisherigen Ansicht festhält, wonach der Kläger die - in Anbetracht des vorläufig festgesetzten Streitwertes von 36.176,04 EUR - nicht unerheblichen Prozesskosten aus seinem Vermögen aufbringen könne vgl. zur gebotenen Begründung der Nichtabhilfeentscheidung, wenn die Beschwerde neues Vorbringen enthält, auf das einzugehen ist, u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 18.8.1986 - 4 WF 228/86 -, FamRZ 1986, 1127; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.1990 - 16 WF 236/90 -, FamRZ 1991, 349 (bei fehlender Begründung einer Ratenzahlungsanordnung); Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.7.2007 - 3 Ta 180/07 -, dokumentiert bei juris; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. (2007), § 572 Rn 10 mit weiteren Nachweisen; vgl. im Übrigen zur Anwendbarkeit des § 572 Abs. 3 ZPO über § 173 VwGO BayVGH, Beschlüsse vom 29.11.2004 - 5 C 04.2837 -, dokumentiert bei juris, und vom 3.12.2003 - 1 N 01.1845 -, NVwZ-RR 2004, 309; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, NVwZ-RR 2004, 230.
  • OLG Bremen, 30.11.1992 - 3 W 66/92

    Zahlungsanspruch wegen des erzielten Erlöses im Rahmen eines Grundstücksverkaufs

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  • OLG Köln, 29.05.1996 - 17 W 400/95
    Ebenso bedarf der Nichtabhilfebeschluß einer Begründung, wenn mit der Beschwerde neue tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte vorgebracht werden oder sich sonst ergeben, die nicht völlig abwegig bzw. völlig unerheblich sind (allg. Meinung; vgl. beispielsweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 1127; OLG Köln, FamRZ 1986, 487; OLG Celle, a.a.O.; OLG Hamburg, OLGZ 1982, 391; Zöller/Gummer, a.a.O. Rn. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Auflage, § 571 Rn. 8; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Auflage, § 571 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 103/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8054
BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 103/86 (https://dejure.org/1986,8054)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.1986 - BReg. 3 Z 103/86 (https://dejure.org/1986,8054)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - BReg. 3 Z 103/86 (https://dejure.org/1986,8054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beteiligung; Anhörung; GmbH; Auflösungsverfahren; Verfahrensbeginn

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 144 b; GmbHG § 19 Abs. 4
    Beteiligung einer Einmann-GmbH im Verfahren über die Feststellung ihrer Auflösung

Papierfundstellen

  • BB 1986, 1806
  • Rpfleger 1986, 483
  • BayObLGZ 1986 Nr. 48
  • BayObLGZ 1986, 270
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91

    Unterlassene Beteiligung der GmbH am registerrechtlichen Verfahren über

    Am Verfahren hätte nämlich die Gesellschaft schon beim Amtsgericht formell beteiligt werden müssen, weil es um ihre Löschung ging und deshalb ihre Rechte betroffen waren (§ 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 270; Hachenburg/Ulmer, GmbHG , 8. Aufl., § 19 Rdn. 135).

    Beim Landgericht konnte der Fehler nicht allein dadurch behoben werden, dass die Gesellschaft durch Einlegung der Beschwerde - erstmals - rechtliches Gehör hatte; denn die fehlende Beteiligung am Verfahren erster Instanz wurde damit noch nicht ungeschehen gemacht (BayObLGZ 1986, 270, 272).

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 18.07.1986 - 3/11 T 40/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8489
LG Frankfurt/Main, 18.07.1986 - 3/11 T 40/86 (https://dejure.org/1986,8489)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.07.1986 - 3/11 T 40/86 (https://dejure.org/1986,8489)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Juli 1986 - 3/11 T 40/86 (https://dejure.org/1986,8489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 483
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.09.1988 - II ZR 34/88

    Geltung der Übergangsregelung für Altgesellschaften; Anforderungen an die

    Die Übergangsregelung in Art. 12 § 7 Abs. 2 GmbHGÄndG gilt daher nur, wenn und soweit die Satzung die Gewinnverwendung nicht regelt (so zutreffend Hommelhoff, ZGR 1986, 418, 441 f; Fischer/Lutter/Hommelhoff, a.a.O. § 29 Rdnr. 58 n.w.N.; Holzapfel, GmbHR 1986, 293, 295; LG Frankfurt Rpfleger 1986, 483; LG München I GmbHR 1987, 191 f [LG München I 28.07.1986 - 11 HKT 4089/86]; OLG Celle GmbHR 1988, 149 [OLG Celle 19.10.1987 - 1 W 15/87]).
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