Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 358
- Rpfleger 1986, 69
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1985 - II ZR 103/84
Haftung des ausgeschiedenen Kommanditisten
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85
Es gibt keinen Sinn, eine Partei in dem Genuß dieser Art von Sozialhilfe kommen zu lassen, wenn sie aufgrund ihrer - verbesserten - wirtschaftlichen Lage staatlicher Hilfe nicht mehr bedarf (BVerfG NJW 1985, 1776).Wie Blumenthal (Rpfleger 1984, 458) anhand der Entstehungsgeschichte des Gesetzes überzeugend nachgewiesen hat, steht der Wille des Gesetzgebers einer Anpassung nicht entgegen: Nur überflüssiger Verwaltungsaufwand sollte vermieden werden, nicht aber eine Berücksichtigung von Einkünften oder Vermögen, die sich im Laufe des Verfahrens ergibt (so auch BVerfG NJW 1985, 1776).
- OLG Saarbrücken, 10.01.1983 - 6 WF 123/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche ändernde Entscheidung bestehen nicht (BVerfG NJW 1985, 1767 f); sie erscheint auch angemessen: Prozeßkostenhilfe soll dem Hilfsbedürftigen nämlich nur solange gewährt werden, wie er auf diese Hilfe angewiesen ist (vgl. OLG Saarbrücken JurBüro 1983, 616).
- OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13
Möglichkeit einer rückwirkenden Festsetzung von Raten nach Bewilligung von …
Ob eine Entscheidung zu Lasten des Beteiligten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Änderung bezogen werden kann, ist dagegen umstritten (ablehnend: OLG Köln, Beschl. v. 3.9.1998 - 14 WF 117/98 -, NJW-RR 1999, 578; OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.10.1985 - 5 WF 187/85 -, NJW-RR 1986, 358; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Aug.
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 21.10.1985 - 5 T 600/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1986, 69
Wird zitiert von ...
- LG Kassel, 22.08.2008 - 3 T 521/08
Prozesskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei dem …
Das ist bei Vollstreckungsmaßnahmen erfahrungsgemäß meist nicht der Fall; so ist beispielsweise die bloße Erteilung eines Auftrags zur Mobiliarvollstreckung oder zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung keine so komplizierten Angelegenheit, dass sie im Regelfall einem Rechtsanwalt übertragen wird (vgl. LG Saarbrücken Rpfleger 1986, 69; LG Kassel Rpfleger 1988, 161; LG Münster JurBüro 1993, 360; LG Düsseldorf JurBüro 1993, 361; LG Bayreuth Rpfleger 1999, 336).