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BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85 |
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 421
- MDR 1986, 326
- Rpfleger 1986, 98
- BayObLGZ 1985, 397
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
Gegen diese Vorschrift bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 8, 89/98 ..). - BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82
Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich
Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
Ob sich insoweit der Anwendungsbereich des § 281 ZPO auch auf Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 828 ff. ZPO erstreckt, bei denen kraft ausdrücklicher gesetzl. Regelung in § 834 ZPO der Schuldner vor Erlaß des beantragten Pfändungsbeschlusses nicht zu hören ist, hat der BGH in seiner Entscheidung in NJW 1983, 1859 offengelassen. - BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
Allerdings setzt eine solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtspr. regelmäßig die Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber allen Verfahrensbeteiligten voraus (BGHZ 71, 69/72 f.; BayObLG, MDR 1980, 583; vgl. auch BVerfGE 61, 37/40). - BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei …
Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
Allerdings setzt eine solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtspr. regelmäßig die Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber allen Verfahrensbeteiligten voraus (BGHZ 71, 69/72 f.; BayObLG, MDR 1980, 583; vgl. auch BVerfGE 61, 37/40). - OLG Frankfurt, 12.02.1980 - 20 AR 49/79
Anspruch auf rechtliches Gehör; Unzuständiges Gericht; Verweisung; …
Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
Allerdings setzt eine solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtspr. regelmäßig die Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber allen Verfahrensbeteiligten voraus (BGHZ 71, 69/72 f.; BayObLG, MDR 1980, 583; vgl. auch BVerfGE 61, 37/40).
- OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11
Verweisung an das zuständige Gericht trotz rügeloser Verhandlung; Rechtsfolgen …
Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist, und entzieht auch einen sachlich zu.U.nrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401). - BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 63/98
Verweisung eines Vollstreckungsverfahrens gegen mehrere Schuldner
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das zunächst höhere gemeinsame Gericht zur Entscheidung über das Gesuch berufen, da die Schuldner ihren Wohnsitz und damit ihren allgemeinen Gerichtsstand in verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken haben (§ 36 Abs. 1 ZPO ; vgl. BayObLGZ 1985, 397/398).a) Wenn man davon ausgehen wollte, daß das Amtsgericht Nürnberg das Verfahren gemäß § 281 ZPO auch hinsichtlich des Schuldners zu 1 mit bindender Wirkung an das Amtsgericht Hof verwiesen hat (vgl. zu dieser Möglichkeit BayObLGZ 1985, 397/399 f.), obwohl dieses für den Schuldner zu 1 unzuständig ist (§ 828 Abs. 2 ZPO ), so könnte sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hof bereits aus der auch im Bestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachtenden Bindungswirkung ergeben (…vgl. BayObLG aaO).
Einer vorangehenden Mitteilung des Pfändungsantrags an die Schuldner oder deren Anhörung im Bestimmungsverfahren bedurfte es nicht (vgl. § 834 ZPO und BayObLGZ 1985, 397/398).
- BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01
Gerichtsstandvereinbarungen
Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist; denn die Bindung durch den Verweisungsbeschluss wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BayObLGZ 1985, 397/399).
- BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 1/99
Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung und Abänderung einer …
So kann eine Zuständigkeitsbestimmung vor Mitteilung an den Verfahrensbetroffenen stattfinden, wenn die maßgebenden Verfahrensvorschriften diese Mitteilung nicht erfordern (BayObLGZ 1985, 397/400), ferner dann, wenn ohne eine solche Bestimmung die Beilegung des Zuständigkeitsstreits in absehbarer Zeit nicht erwartet werden kann (BayObLGZ 1991, 240/242 und 1994, 378/380).Hiervon hat die Rechtsprechung wiederholt abgesehen, soweit das Gericht in dem Verfahren, für das die Zuständigkeit bestimmt werden soll, die Betroffenen nicht zu beteiligen hat (BayObLGZ 1985, 397/400 für den Fall des § 834 ZPO ) oder eine solche Beteiligung, zum Beispiel aus Gründen der Eilbedürftigkeit, nicht tunlich erscheint (BayObLGZ 1994, 378/380).
- BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 4/04
Zuständigkeitsbestimmung bei Arrestverfahren nach unerlaubter Handlung - …
Im Hinblick auf den Sicherungszweck des Arrestverfahrens war eine vorherige Anhörung der Antragsgegner sowie die Mitteilung der Beschlüsse ausnahmsweise nicht erforderlich (§ 928, § 834 ZPO; vgl. BayObLGZ 1985, 397/400). - BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02
Unzulässige Weiterverweisung nach bindendem Verweisungsbeschluss - Gerichtsstand …
Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NLTW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401). - OLG Karlsruhe, 05.07.2004 - 19 AR 9/04
Zuständigkeit - Gerichtsstandbestimmung in der Vollstreckung
Von einer Anhörung der Schuldner wurde wegen § 834 ZPO im Bestimmungsverfahren abgesehen (vgl. BayObLGZ 1985, 397/398; Beschl. v. 9.7.1989). - BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01
Gerichtsstand des Erfüllungsorts des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ
Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist; denn die Bindung durch den Verweisungsbeschluss wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BayObLGZ 1985, 397/399). - OLG München, 30.10.2007 - 31 AR 252/07
Anwendbarkeit des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung im Verfahren des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
Verweisungsbeschluß bei ausschließlicher AGB-Gerichtsstandskalsuel
Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist und entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401). - BayObLG, 13.07.2005 - 1Z AR 143/05
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Forderungspfändung
- BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 41/20
Zuständigkeit für die Zwangsmittelfestsetzung bei Nichtabgabe der …
- BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94
Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen
- KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03
Festsetzung der Vollstreckungskosten: Verweisung im Beschwerdeverfahren bei …
- BayObLG, 14.03.2003 - 1Z AR 15/03
Anwendbarkeit von § 281 ZPO im Aufgebotsverfahren
- BayObLG, 12.08.2002 - 1Z AR 100/02
Wirksame Verweisung aufgrund Auslegung unzutreffender Gerichtsbezeichnung - …
- BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 22/02
Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Abweichung vom Mahnbescheidsantrag wegen …
- BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
Zuständigkeit eines Drittgerichts bei negativem Kompetenzstreit - …
- BayObLG, 30.03.2001 - 4Z AR 32/01
Gerichtsstandsregel des Art. 28 WA
- OLG Stuttgart, 10.09.1998 - 8 AR 30/98
- BayObLG, 16.04.1999 - 1Z AR 26/99
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03
Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - Gerichtsstand der Niederlassung am …
- OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 1 AR 5/23
Gerichtliche Zuständigkeit für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei …
- BayObLG, 09.12.1999 - 4Z AR 57/99
Vorrang der Individualabrede vor allgemeiner vertraglicher Begründung eines …
- BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 35/92
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nach Bekanntgabe einer vorläufigen …