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   BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85   

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https://dejure.org/1985,10466
BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85 (https://dejure.org/1985,10466)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85 (https://dejure.org/1985,10466)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 1985 - Allg. Reg. 90/85 (https://dejure.org/1985,10466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 421
  • MDR 1986, 326
  • Rpfleger 1986, 98
  • BayObLGZ 1985, 397
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Gegen diese Vorschrift bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 8, 89/98 ..).
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Ob sich insoweit der Anwendungsbereich des § 281 ZPO auch auf Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 828 ff. ZPO erstreckt, bei denen kraft ausdrücklicher gesetzl. Regelung in § 834 ZPO der Schuldner vor Erlaß des beantragten Pfändungsbeschlusses nicht zu hören ist, hat der BGH in seiner Entscheidung in NJW 1983, 1859 offengelassen.
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Allerdings setzt eine solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtspr. regelmäßig die Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber allen Verfahrensbeteiligten voraus (BGHZ 71, 69/72 f.; BayObLG, MDR 1980, 583; vgl. auch BVerfGE 61, 37/40).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Allerdings setzt eine solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtspr. regelmäßig die Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber allen Verfahrensbeteiligten voraus (BGHZ 71, 69/72 f.; BayObLG, MDR 1980, 583; vgl. auch BVerfGE 61, 37/40).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1980 - 20 AR 49/79

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Unzuständiges Gericht; Verweisung;

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Allerdings setzt eine solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtspr. regelmäßig die Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber allen Verfahrensbeteiligten voraus (BGHZ 71, 69/72 f.; BayObLG, MDR 1980, 583; vgl. auch BVerfGE 61, 37/40).
  • OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11

    Verweisung an das zuständige Gericht trotz rügeloser Verhandlung; Rechtsfolgen

    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist, und entzieht auch einen sachlich zu.U.nrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 63/98

    Verweisung eines Vollstreckungsverfahrens gegen mehrere Schuldner

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das zunächst höhere gemeinsame Gericht zur Entscheidung über das Gesuch berufen, da die Schuldner ihren Wohnsitz und damit ihren allgemeinen Gerichtsstand in verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken haben (§ 36 Abs. 1 ZPO ; vgl. BayObLGZ 1985, 397/398).

    a) Wenn man davon ausgehen wollte, daß das Amtsgericht Nürnberg das Verfahren gemäß § 281 ZPO auch hinsichtlich des Schuldners zu 1 mit bindender Wirkung an das Amtsgericht Hof verwiesen hat (vgl. zu dieser Möglichkeit BayObLGZ 1985, 397/399 f.), obwohl dieses für den Schuldner zu 1 unzuständig ist (§ 828 Abs. 2 ZPO ), so könnte sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hof bereits aus der auch im Bestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachtenden Bindungswirkung ergeben (vgl. BayObLG aaO).

    Einer vorangehenden Mitteilung des Pfändungsantrags an die Schuldner oder deren Anhörung im Bestimmungsverfahren bedurfte es nicht (vgl. § 834 ZPO und BayObLGZ 1985, 397/398).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01

    Gerichtsstandvereinbarungen

    Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist; denn die Bindung durch den Verweisungsbeschluss wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BayObLGZ 1985, 397/399).
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