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   OLG Düsseldorf, 26.05.1987 - 3 Wx 496/86   

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https://dejure.org/1987,2033
OLG Düsseldorf, 26.05.1987 - 3 Wx 496/86 (https://dejure.org/1987,2033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1987 - 3 Wx 496/86 (https://dejure.org/1987,2033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 3 Wx 496/86 (https://dejure.org/1987,2033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berichtigungsbewilligung; Schreibfehler; Offensichtlicher Fehler; Grundstücksbezeichnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1102
  • MDR 1987, 856
  • DNotZ 1988, 122
  • Rpfleger 1987, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.1987 - 3 Wx 496/86
    Der Eintragungsvermerk und die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung bilden eine Einheit, die nur einheitlich gelesen und gewürdigt werden kann (BGHZ 35, 378).
  • BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92

    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 1987 - 3 Wx 496/83 = Rpfleger 1987, 496 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem angeführten Beschluß vom 26. Mai 1987 (Rpfleger 1987, 496) den Standpunkt vertreten, eine versehentlich falsche Bezeichnung des herrschenden Grundstücks im Text der Eintragung dürfe von Amts wegen berichtigt werden, wenn die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung in Verbindung mit den jedermann erkennbaren tatsächlichen Verhältnissen zweifelsfrei ergebe, daß die Grunddienstbarkeit zugunsten eines bestimmten anderen Grundstücks verlautbart werden sollte.

    Dies verkennt das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Beschluß vom 26. Mai 1987 (Rpfleger 1987, 496).

  • OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05

    Veräußerungsverbot: Veräußerungsverbot nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bei im

    Ist jedoch der Berechtigte im Grundbuch eindeutig bezeichnet, so ist für eine Auslegung kein Raum (andere Ansicht: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1987, 3 Wx 498/86, Rpfleger 1987, 496).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94

    Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

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  • OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 70/08

    Grunddienstbarkeitsbestellung auf einem unrichtig bezeichneten Grundstück,

    d) Auch wenn die Auslegung der Bestellungsurkunde ergeben hat, dass dienendes Grundstück das Grundstück Fl.St. 1146/22 ist, so ist dies doch nicht durch die Eintragung im Grundbuch von vorneherein Grundbuchinhalt geworden und damit einer bloßen Richtigstellung zugänglich (so aber OLG Düsseldorf Rpfleger 1987, 496).
  • LG München II, 10.10.2018 - 1 O 1310/18

    Rückschnitt von Bewuchs auf dem Grundstück

    Dies verkennt das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Beschluss vom 26. Mai 1987 (Rpfleger 1987, 496).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1987, 496 f. m. ablehnender Anm. von Demharter = DNotZ 1988, 122) hat der BGH (a.a.O.) auf Vorlage des Senats ( BayObLGZ 1992, 204 ) verworfen.
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 37/92

    Zur Richtigstellung der Bezeichnung des herrschenden Grundstücks einer

    Er möchte das Rechtsmittel zurückweisen, sieht sich daran aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.5.1987 (Rpfleger 1987, 496 ) gehindert.
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