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   LG Frankenthal, 20.02.1989 - 1 T 66/89   

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https://dejure.org/1989,4764
LG Frankenthal, 20.02.1989 - 1 T 66/89 (https://dejure.org/1989,4764)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20.02.1989 - 1 T 66/89 (https://dejure.org/1989,4764)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 1 T 66/89 (https://dejure.org/1989,4764)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 16.08.1999 - 2 W 161/99

    Rechtsmittel gegen Pfändungsbeschluss und Einstellungsentscheidung des

    Ist der Schuldner dagegen - wie im vorliegenden Fall - entsprechend der Bestimmung des § 834 ZPO vor dem Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht angehört worden, so handelt es sich bei dem Pfändungsbeschluß um eine Vollstreckungsmaßnahme, gegen die die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO stattfindet (vgl. Senat, a.a.O.; LG Frankenthal, Rpfleger 1989, 273 f; LG Zweibrücken, a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann und Schuschke/Walker, jeweils a.a.O.; Stöber, a.a.O., Rdn. 729; Zöller/Stöber, a.a.O., Rdn. 29).

    Das Landgericht hätte daher über die ihm von dem Rechtspfleger des Amtsgerichts vorgelegten Rechtsbehelfe des Schuldners nicht entscheiden dürfen, sondern die Sache an das Amtsgericht zur Entscheidung durch den zuständigen Richter des Amtsgerichts zurückgeben müssen (vgl. Senat, Rpfleger 1996, 324 [325]; OLG Koblenz, Rpfleger 1976, 11; OLG Düsseldorf, JurBüro 1992, 42; LG Frankenthal, Rpfleger 1989, 273 [274]).

  • OLG Köln, 28.08.1991 - 2 W 116/91

    Voraussetzungen für eine Herabsetzung des sozialen Pfändungsschutzes zu Lasten

    (vgl. LG Frankenthai Rpfleger 1989, 273 m.Anm. Hornung; Thomas/Putzo, 16.Aufl., § 850 f ZPO Rn.4; hier kann dahinstehen, ob ohne Anhörung des Schuldners, mag sie.
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