Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 22.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.1993 - 17 W 290/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4667
OLG Köln, 24.03.1993 - 17 W 290/92 (https://dejure.org/1993,4667)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.1993 - 17 W 290/92 (https://dejure.org/1993,4667)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 1993 - 17 W 290/92 (https://dejure.org/1993,4667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 21; ZPO § 91; ZPO § 103; BRAGO § 52
    Mehrkosten zentraler Prozeßführung - Routineprozeß bei Autovermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsstreit; Unternehmer; Hauptsitz; Niederlassung; Mehrkosten; Erstattungsfähig; Notwendigkeit; Zweckmäßigkeit; Prozeßführung; Autovermieter; Schadensfälle; Routineangelegenheiten; Verkehrsanwalt; Kosten; Reisekosten; Ratkosten; Ersparnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 52; ZPO §§ 21, 91, 103

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 234 (Ls.)
  • VersR 1993, 1172
  • Rpfleger 1993, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08

    Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den

    Die Erstattung derartiger, durch die interne Organisation verursachter Kosten wird bei staatlichen Stellen (OLG Schleswig JurBüro 1990, 622, 623 und LAG Berlin JurBüro 1995, 38 f.: Kosten der Unterrichtung anderer Stellen der Verwaltung; OLG München JurBüro 1992, 170, 171: Reisekosten eines Beamten der Zentralbehörde; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort "Behörde"; ähnlich BVerwG JurBüro 2005, 314, 315: Verdienstausfall bei Terminswahrung durch Behördenvertreter) und Unternehmen (LAG Düsseldorf MDR 1991, 996, 997 OLG Köln Rpfleger 1993, 420 und LAG Nürnberg JurBüro 1993, 297: zentrale Prozessführung; OLG Stuttgart JurBüro 1992, 688: Kosten der Dezentralisierung; Zöller/Herget, aaO, § 91 Rdn. 13 Stichwort "Mehrkosten") abgelehnt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 10 Ta 81/11

    Kostenerstattung - Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Es handelt sich hierbei vielmehr um aus der internen Organisationsform folgende Betriebskosten, die - ebenso wie sonstige Prozessbearbeitungskosten - der allgemeinen Aufgaben- und Belastungssphäre des Unternehmens zuzurechnen sind (vgl. OLG Köln Beschluss vom 24.03.1993 - 17 W 290/92 - Rpfleger 1993, 420).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2021 - 2 Ta 28/21

    Kostenfestsetzung - erstattungsfähige Reisekosten - außerhalb des Sitzes der

    Es handelt sich hierbei vielmehr um aus der internen Organisationsform folgende Betriebskosten, die - ebenso wie sonstige Prozessbearbeitungskosten - der allgemeinen Aufgaben- und Belastungssphäre des Unternehmens zuzurechnen sind (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.05.2011 - 10 Ta 81/11 - Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 24.03.1993 - 17 W 290/92 - Rn. 2, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.1993 - 6 W 146/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6899
OLG Frankfurt, 22.02.1993 - 6 W 146/92 (https://dejure.org/1993,6899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.1993 - 6 W 146/92 (https://dejure.org/1993,6899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 6 W 146/92 (https://dejure.org/1993,6899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91; BRAGO § 6
    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 699
  • AnwBl 1993, 577
  • Rpfleger 1993, 420
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Grundsätzlich ist ein Rechtsinhaber nicht gehalten, unter dem Gesichtspunkt der kostensparenden Prozessführung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) von der selbständigen Verfolgung seiner Rechte abzusehen, wenn die Rechte auch anderen Gläubigern zustehen und die Klage gemeinsam erhoben werden soll (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 706; OLGR 1993, 187, 188; OLG Düsseldorf, JurBüro 1990, 1157, 1158; OLG München, MDR 1985, 857, 858).
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