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   KG, 03.01.1995 - 1 W 8183/94   

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KG, 03.01.1995 - 1 W 8183/94 (https://dejure.org/1995,6505)
KG, Entscheidung vom 03.01.1995 - 1 W 8183/94 (https://dejure.org/1995,6505)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 1995 - 1 W 8183/94 (https://dejure.org/1995,6505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 312
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.09.1994 - 11 W 1984/94
    Auszug aus KG, 03.01.1995 - 1 W 8183/94
    Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung seit dem 1.7.1994 nur zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller die Erklärung abgibt, daß er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann (KG, Beschl. v. 3.1. 1995 - 1 W 8183/94, Rpfleger 1995, 312; ebenso OLG München, Beschl. v. 28.9. 1994 - 11 W 1984/94, Rpfleger 1995, 313).
  • LAG Hessen, 25.02.2013 - 13 Ta 18/13

    Kostenfestsetzung - Berücksichtigung der Umsatzsteuer - Freiberufler;

    Einerseits soll verhindert werden, dass vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller einen sachlich nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil erlangen, andererseits soll das auf Zügigkeit und Praktikabilität hin angelegte Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit der Klärung steuerrechtlicher Fragen befrachtet werden (KG vom 3. Januar 1995, Rpfleger 1995, 312; Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 104 Rdz. 20 und § 91, Rdz. 72; Baumbach/.../, ZPO, 71. Aufl. 2013, § 104 Rdz. 40, jeweils m.w.N.; Kammerbeschlüsse vom 8. Februar 2010, - 13 Ta 664/09 - und vom 11. August 2011, - 13 Ta 117/11 -).
  • LG Berlin, 25.08.1995 - 514 Qs 307/95
    Ferner war bei der Kostenfestsetzung die Neufassung des § 104 Abs. 2 ZPO mit dem ergänzten Satz 3 zu berücksichtigen, wonach Umsatzsteuerbeträge nur dann zu berücksichtigen sind, wenn der Antragsteller die Erklärung abgibt, daß er die Erträge nicht als Vorsteuer abziehen kann (KG, Rpfleger 1995, 312).
  • KG, 17.11.2003 - 1 W 350/03

    Rechtsanwaltskosten: Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer in einer

    Denn in Kostenfestsetzungsverfahren findet weder eine Nachprüfung der Erklärung noch eine amtswegige Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung aufgrund der von der Partei angegebenen Umstände statt (vgl. zu vorstehendem Senat JurBüro 1995, 206 = Rpfleger 1995, 312; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382 und BGH NJW 2003, 1534).
  • OLG Brandenburg, 18.04.1996 - 8 W 12/96
    Etwas gegenteiliges dürfte wohl auch dem Beschluß des Kammergerichts v. 3.1.1995 (Rpfleger 1995, 312 = MDR 1995, 320) nicht zu entnehmen sein (so aber anscheinend: von Eicken, KostRspr. § 104 [B] ZPO Anmerkung zu Nr. 212 bis 215 und Hansens JurBüro 1995, 173/175).
  • LG Düsseldorf, 15.04.1997 - 25 T 333/97

    Zivilprozessuale Ausgestaltung der Qualifizierung von Mehrwertsteuerbeträgen als

    Sinn dieser Regelung ist es, das Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit der Erörterung steuerrechtlicher Fragen zu belasten (KG JurBüro 1995, 206; OLG Düsseldorf AnwBl 1996, 238).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.1995 - 6 W 28/96

    Umsatzsteuer bei Kostenfestsetzung

    Jedenfalls im Festsetzungsverfahren ist daher nicht darüber zu befinden, ob der Erstattungsberechtigte entgegen seiner Erklärung doch zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist ( wie hier KG, JurBüro 1995, 206, 207 = MDR 1995, 321; ausführlich: Hansens, JurBüro 1995, 173 ff ).
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