Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.07.1999 - 2 Ws 179/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Durchgriffserinnerung, Kostenfestsetzung, Nebenklage, Nebenkläger ist Rechtsanwalt, Gebühren in eigener Sache, Unbilligkeit bei 20% überhöhtem Ansatz, Bedeutung der Sache für Nebenkläger, Schwierigkeit der Tätigkeit, Schwierigkeit der Sache, Umfang der Tätigkeit, ...
- Anwaltsblatt
§ 12 BRAGebO, § 83 BRAGebO, § 95 BRAGebO, § 91 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe und Erstattungsanspruch des Nebenklagevertreters
Papierfundstellen
- AnwBl 2000, 135
- Rpfleger 1999, 565
Wird zitiert von ... (3)
- AG Paderborn, 07.12.2021 - 51a C 113/21
Bußgeldverfahren, Mittelgebühr, durchschnittliche Angelegenheit, Termingebühr
Liegt die von dem Rechtsanwalt bestimmte Gebühr noch innerhalb des Toleranzrahmens, ist sie nach der Rechtsprechung noch nicht unbillig (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; OLG Hamm Rpfleger 1999, 565; OLG Koblenz NJW 2005, 918; OLG Köln JurBüro 1994, 30; OLG München AnwBl 1992, 455; OLG Zweibrücken MDR 1992, 196; SG Freiburg MDR 1999). - OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00
Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch …
Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen. - OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, falsche Rechtsmittelbelehrung, …
Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Anm. 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 612 sowie Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99 -) und vom erkennenden Senat geteilt wird, ist eine die als billig erscheinende Gebühr um zumindest 20% übersteigende Gebührenfestsetzung als unverbindlich anzusehen.