Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.02.2003

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 21.01.2003 - VfGBbg 110/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20076
VerfG Brandenburg, 21.01.2003 - VfGBbg 110/02 (https://dejure.org/2003,20076)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2003 - VfGBbg 110/02 (https://dejure.org/2003,20076)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - VfGBbg 110/02 (https://dejure.org/2003,20076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VwGO, § 162 Abs. 3; VwGO, § 154 Abs. 3
    Willkür; Verwaltungsprozeßrecht; Prüfungsmaßstab; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 602
  • Rpfleger 2003, 324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2003 - VfGBbg 110/02
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen allein der Antragstellung wegen entspricht nicht notwendig der Billigkeit (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276 und vom 18. August 1998 - 7 KSt 12.98 -, Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 162 Rn. 23).
  • BVerwG, 18.08.1998 - 7 KSt 12.98

    Gebühren und Kosten - Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2003 - VfGBbg 110/02
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen allein der Antragstellung wegen entspricht nicht notwendig der Billigkeit (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276 und vom 18. August 1998 - 7 KSt 12.98 -, Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 162 Rn. 23).
  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02

    Rechtswegerschöpfung; Prüfungsmaßstab; Willkür; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2003 - VfGBbg 110/02
    Willkürlich ist eine Gerichtsentscheidung nur für den Fall, dass sie ganz und gar unvertretbar und schlechthin unverständlich ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2005 - VfGBbg 38/05

    Beschwerdebefugnis; Prüfungsmaßstab; Willkür; Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung

    Auf die im gerichtlichen Hinweisschreiben vom 23. Juni 2005 aufgezeigte lediglich eingeschränkte verfassungsgerichtliche Prüfungsdichte bei Kostenentscheidungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. Januar 2003 - VfGBbg 110/02 -) wird vom Beschwerdeführer nicht eingegangen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.02.2003 - 14 W 80/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10875
OLG Koblenz, 11.02.2003 - 14 W 80/03 (https://dejure.org/2003,10875)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.2003 - 14 W 80/03 (https://dejure.org/2003,10875)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 14 W 80/03 (https://dejure.org/2003,10875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Reisekosten des Rechtsanwalts ; Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes der Partei ; Ortsansässiger Rechtsanwalt; Klage an auswärtigem Gericht; Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ; Klage gegen Versicherung mit ...

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Kosten des Anwalts am Wohn- oder Geschäftsort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 324
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2003 - 14 W 80/03
    Die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes der Partei ansässigen Rechtsanwalts durch die an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (Anschluss an BGH Rpfleger 03, 98-101 = BGHReport 03, 152 Aufgabe von Senat JurBüro 2002, 590).

    Der Bundesgerichtshof hat in der angeführten Entscheidung zur Notwendigkeit der Zuziehung des Hauptbevollmächtigten, der nicht am Gerichtsort ansässig ist, die Regel aufgestellt, dass die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstelle (Beschluss vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, S. 10).

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