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   BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04   

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https://dejure.org/2004,4012
BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04 (https://dejure.org/2004,4012)
BayObLG, Entscheidung vom 12.07.2004 - 3Z BR 95/04 (https://dejure.org/2004,4012)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 3Z BR 95/04 (https://dejure.org/2004,4012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1899 Abs. 4
    Keine Bestellung eines Ersatzbetreuers wegen nur abstrakter Möglichkeit der Verhinderung des Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Ersatzbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 1899 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1899 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Bestellung eines Ersatzbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ersatzbetreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers als Ersatzbetreuer; Zulässigkeit der Bestellung eines Ersatzbetreuers auch für Verhinderungsfälle tatsächlicher Art; Voraussetzungen für die Bestellung eines Ersatzbetreuers; Anforderungen an Geltendmachung der Bestellung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1993
  • Rpfleger 2005, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99

    Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04
    Nach herrschender Ansicht umfasst diese gesetzliche Bestimmung nicht nur eine Verhinderung in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht (LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221/1222; Bamberger/Müller BGB § 1899 Rn. 8; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1899 Rn. 2; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1899 Rn. 21; Jürgens, Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1899 Rn. 5; Knittel Betreuungsgesetz § 1899 BGB Rn. 23; Palandt/Diederichsen § 1899 Rn. 5; a.A. mit beachtlichen Gründen: MünchKomm/Schwab BGB 4. Aufl. § 1899 Rn. 23).
  • LG Stuttgart, 15.04.1999 - 2 T 71/99
    Auszug aus BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04
    Nach herrschender Ansicht umfasst diese gesetzliche Bestimmung nicht nur eine Verhinderung in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht (LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221/1222; Bamberger/Müller BGB § 1899 Rn. 8; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1899 Rn. 2; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1899 Rn. 21; Jürgens, Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1899 Rn. 5; Knittel Betreuungsgesetz § 1899 BGB Rn. 23; Palandt/Diederichsen § 1899 Rn. 5; a.A. mit beachtlichen Gründen: MünchKomm/Schwab BGB 4. Aufl. § 1899 Rn. 23).
  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04
    Jedenfalls wenn es sich um die tatsächliche Verhinderung in einem konkret umrissenen oder in einem anhand tatsächlicher Umstände bestimmbaren Zeitraum handelt, bestehen auch unter dem Aspekt der Vertretungskompetenz des Betreuers (vgl. § 1902 BGB) und des Grundsatzes der Einzelbetreuung (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502) keine Einwände gegen die Bestellung eines Ersatzbetreuers.
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19

    Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der

    Dabei ist die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nur dann veranlasst, wenn eine derartige Verhinderung des Betreuers konkret zu besorgen und daher zu erwarten ist, dass der Ergänzungsbetreuer von seiner Entscheidungsverantwortung Gebrauch machen muss (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1993, 1994).

    Dies folgt allerdings nicht aus § 1896 Abs. 2 BGB (so aber z.B. BayObLG FamRZ 2004, 1993, 1994), der normiert, dass die Betreuung dem Grunde nach und für den jeweiligen Aufgabenkreis erforderlich sein muss.

  • LG Kleve, 23.05.2016 - 4 T 39/16

    Auswahl; Betreuer; Vorrang; ehrenamtlich; Berufsbetreuer, Vermögen, Vergütung

    Für sie ist nur Raum, sofern im konkreten Fall angesichts aller Umstände eine Ergänzungsbetreuung erforderlich erscheint (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 12.07.2004 - 3Z BR 095/04, 3Z BR 95/04 -, Rn. 10, juris).
  • LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12

    Zum Ersatzbetreuer

    Nach herrschender und zutreffender Ansicht umfasst diese gesetzliche Bestimmung auch die Verhinderung in tatsächlicher Hinsicht (vergleiche Nachweise bei BayObLG, FamRZ 2004, 1993 f).
  • LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12

    Anspruch eines Betroffenen auf Bestellung eines Vereinsbetreuers des

    Nach herrschender und zutreffender Ansicht umfasst diese gesetzliche Bestimmung auch die Verhinderung in tatsächlicher Hinsicht (vergleiche Nachweise bei BayObLG, FamRZ 2004, 1993 f).
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