Rechtsprechung
   KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5671
KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04 (https://dejure.org/2005,5671)
KG, Entscheidung vom 24.05.2005 - 1 W 405/04 (https://dejure.org/2005,5671)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 W 405/04 (https://dejure.org/2005,5671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der hälftigen Prozessgebühr bei Rücknahme der Berufung; Rücknahme einer zu Fristwahrung eingelegten und unbegründet gebliebenen Berufung; Gebot prozessualer Rücksichtnahme; Erstattungsrechtliche "Sperre" einer Vorsorglichkeitserklärung; Sachantrag auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 32 Abs. 1
    Erstattungsrechtliche "Sperre" bei fristwahrender Berufung und Rücknahme nach Ablauf der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 632
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 14.05.1991 - 1 W 7126/90

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr bei

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Der Senat folgt, in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. JurBüro 1991, 1193), der Rechtsprechung des BGH (MDR 03, 1140 = BB 03, 1754; AGS 04, 124).

    Die erstattungsrechtliche "Sperre" für solche Kosten gilt nach der Rechtsprechung des Senats - Einzelrichter, Rpfleger 04, 123 = JurBüro 04, 91, insoweit abweichend von Senat, JurBüro 1991, 1193 - auch dann, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat.

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Der Senat folgt, in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. JurBüro 1991, 1193), der Rechtsprechung des BGH (MDR 03, 1140 = BB 03, 1754; AGS 04, 124).
  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03

    Erstattung der zweiten Hälfte der Prozessgebühr im Berufungsverfahren: Sachantrag

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Die erstattungsrechtliche "Sperre" für solche Kosten gilt nach der Rechtsprechung des Senats - Einzelrichter, Rpfleger 04, 123 = JurBüro 04, 91, insoweit abweichend von Senat, JurBüro 1991, 1193 - auch dann, wenn der Berufungsführer in seinem Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht nochmals auf die Vorsorglichkeit der Berufung hingewiesen hat.
  • KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr ohne

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung

    Die Einreichung des Schriftsatzes vom 1. Oktober 2008 war somit eine zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderliche Maßnahme, auf den Verwerfungsbeschluss hinzuwirken (KG Rpfleger 2005, 632, 633), mit der Folge, dass der Kläger die dadurch ausgelöste 1, 6-fache Verfahrensgebühr zu erstatten hat.
  • KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06

    Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als

    Es entspricht der inzwischen allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Stellung eines Sachantrages in diesem Stadium des Verfahrens verfrüht und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist (BGH NJW 2003, 2992; NJW 2004, 73; Senat, Rpfleger 2005, 632 ; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Berufung; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).

    Die Notwendigkeit zur Rechtsverteidigung ist bereits durch die Einlegung des gegnerischen Rechtsmittels begründet (Senat, Rpfleger 2005, 632).

  • KG, 05.06.2007 - 1 W 169/07

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des gegnerischen Rechtsanwaltes nach

    Die Stellung eines Sachantrags schließt die vorzeitige Beendigung des Auftrags gemäß RVG-VV Nr. 3201 Abs. 1 Nr. 1 aus (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 405/04 -, OLG-Report 2005, 646, 647; Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 1 W 434/04 -, OLG-Report 2006, 230 = AGS 2007, 271).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht