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   OLG München, 22.03.2006 - 32 Wx 45/06   

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https://dejure.org/2006,5799
OLG München, 22.03.2006 - 32 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,5799)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2006 - 32 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,5799)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2006 - 32 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,5799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1092 Abs. 3 Satz 1
    Ein einer juristischen Person zustehendes Brunnenrecht ist nicht kraft Gesetzes übertragbar

  • Judicialis

    BGB § 1092 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1092 Abs. 3 Satz 1
    Keine Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Brunnenrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherung eines Brunnenrechts durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Vereinfachte Übertragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nießbrauch an einem Brunnenrecht

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 102
  • Rpfleger 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Es muss sich entweder um eine Versorgungsleitung, eine Telekommunikationsanlage, eine Bahnanlage oder um eine Produktleitung wie z. B. eine Ölpipeline handeln (OLG München Rpfleger 2006, 463 Rn. 9 f. nach juris; OLG München NotBZ 2013, 198 Rn. 10 nach juris; vgl. hierzu Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1092 Rn. 6), wozu allerdings auch - funktionsbezogen - etwa die Nutzung eines Versorgungswegs gehört, der ausschließlich den Zugang zur Wartung und Instandhaltung einer Leitungsanlage im engeren Sinn gewährleistet (so OLG Hamm Rpfleger 2014, 306 Rn. 28 nach juris; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1092 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten

    Mit der Übertragbarkeit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere die Leitungsrechte einer Vielzahl von Nutzern dienen und es für die betroffenen Grundstückseigentümer nach der objektiven Interessenlage ohne größere Bedeutung ist, welchem Unternehmen die Leitung gehört bzw. wer Inhaber der Dienstbarkeit ist (Zum Vorstehendem im Ganzen vgl. OLG München, FGPrax 2006, 102).

    Es muss sich entweder um eine Versorgungsleitung, eine Telekommunikationsanlage, eine Produktanlage, wie eine Ölpipeline, oder um eine Bahnanlage handeln (OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15, beck-online).

    Anlagen zur Erzeugung der jeweiligen Güter oder Dienstleistungen fallen nach herrschender Auffassung nicht unter § 1092 Abs. 3 BGB (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2015, Az. I-15 W 97/15; OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; Ludyga in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1092 BGB, Rn. 8; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1092, Rn. 28, MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15 - beck-online).

    Zudem handelt es sich bei § 1092 Abs. 3 S. 1 BGB um eine Ausnahmevorschrift, die schon aus diesem Grund eng auszulegen ist (zum Vorstehenden im Ganzen: OLG München, FGPrax 2006, 102).

  • OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 91/12

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Übertragbarkeit eines Rechts auf

    Der Gesetzgeber hat einen abgeschlossenen Katalog dessen geschaffen, was Gegenstand der Dienstbarkeit sein muss, um im Sinne des § 1092 Abs. 3 BGB übertragbar zu sein (OLG München 32. Zivilsenat, 32 Wx 45/06 = FGPrax 2006, 102).
  • OLG Hamm, 05.12.2013 - 15 W 65/13

    Übertragbarkeit eines als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen

    Denn für den Grundstückseigentümer, der sich auf die Nutzung eines Versorgungsweges durch ihm nicht bekannte Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens eingelassen hat, ist ohne Belang, ob das Nutzungsrecht nunmehr einem anderen Versorgungsunternehmen - gleich auf welcher rechtlichen Grundlage - zusteht (vgl. insgesamt: BT-Drs. 13/3604 Lit. A. Ziff. 5, S. 6; vgl. auch: OLG München FGPrax 2006, 102 f.).
  • OLG Dresden, 28.03.2014 - 17 W 251/14
    Seite 6 Lur i1i Vorschrift - frotz ihres Ausnahmecharakters (vgl. dazu und zur deshalb grundsät2ich gebotenen restriktiven Auslegung einerseits die beiden Beschlüsse des OLG München Rpfleger 2006, 463 und NotBZ 2013, 198, andererseits aber auch die übezeugende Entscheidung OLG Hamm MDR 2014, 269) - wenn nicht unmittelbar, so dochentsprechend aúeinzelne bz.r. alle besagten acht Dienstbarkeiten anzuwenden.
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