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   OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18124
OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11 (https://dejure.org/2012,18124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.06.2012 - 3 W 50/11 (https://dejure.org/2012,18124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 3 W 50/11 (https://dejure.org/2012,18124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 60 Abs 4 KostO, § 1922 BGB
    Grundbuchberichtigungsverfahren: Gebührenfreiheit bei Eintragung des Erben als Grundstückseigentümer bei Ausscheiden des Miterben auf Grund vorheriger Abschichtungsvereinbarung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 60 Abs. 4; BGB § 1922
    Anwendbarkeit der Gebührenbefreiungsvorschrift des § 60 Abs. 4 KostO bei sog. "Abschichtung" der Erbschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenpflicht der Eintragung von Rechtsänderungen im Grundbuch aufgrund einer Abschichtungsvereinbarung unter den Erben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60 Abs. 4
    Kostenpflicht der Eintragung von Rechtsänderungen im Grundbuch aufgrund einer Abschichtungsvereinbarung unter den Erben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Abschichtungsvereinbarung unter Erben: Kostenpflicht der Eintragung von Rechtsänderungen im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 223
  • FamRZ 2013, 400
  • Rpfleger 2013, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11
    Ein Miterbe kann auch durch formfreien Vertrag mit den anderen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so dass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes durch Erhöhung seines Erbanteiles (Jünemann, ZEV 2012, 65) anwächst ( BGH NJW 1998, 1557 ).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03

    Grundbuchrecht: Keine Gebührenfreiheit für Eintragung von Miterben als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11
    Dies unterscheidet die Abschichtung maßgeblich von anderen Formen der Erbauseinandersetzung, in denen der Eigentumsübergang eine Auflassung voraussetzt und die nach vorherrschender Auffassung in der Rechtsprechung deshalb nicht gebührenbefreit ist (Senat, Rpfleger 1982, 200; OLG Celle, NdsRPfl 2011, 425; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 286; OLG Hamm, PRfleger 1987, 302; a.A. OLG München, NJW-RR 2006, 288).
  • LG Detmold, 25.07.2008 - 3 T 115/08

    Eintragung im Grundbuch Erben Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11
    Durch die Gebührenfreiheit soll für den außerhalb der Grundbuchs kraft Erbfalls zum Eigentümer gewordenen Erben ein Anreiz zur Stellung des Berichtigungsantrags geschaffen werden, um das durch den Erbfall unrichtig gewordene Grundbuch möglichst alsbald mit der wirklichen Rechtslage in Einklang zu bringen (vgl. LG Detmold, FamRZ 2009, 246).
  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Demgegenüber wird von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet (so etwa OLG Nürnberg Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth Rpfleger 2007, 657; OLG Köln MDR 2018, 38; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken Rpfleger 2013, 57 und OLG München Rpfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer in Bauer/v.Oefele GBO 3. Aufl. § 40 Rn. 9).
  • OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 246/17

    Verfahren des Grundbuchamts bei Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

    Demgegenüber wird von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, Rpfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, Rpfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 9).
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog.

    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.
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