Rechtsprechung
BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruchssituation bei Doppelversicherung nach Abschluss eines Vergleiches mit einem der beiden Versicherer - Auslegung einer Vergleichsregelung - Grundsatz des "Bereicherungsverbotes" im Versicherungsrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1993, 188
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72
Berechnung entgangenen Bankgewinns
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92
Für die Fälligkeit nach § 11 VVG ist nicht der Zeitpunkt der Verfahrenseinstellung entscheidend, sondern der Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Einstellung und dem Ermittlungsergebnis Kenntnis erlangt (BGH, Urteil vom 1. Februar 1974 - IV ZR 2/72 - VersR 1974, 639 unter 1). - BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90
Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92
Die tatrichterliche Auslegung individueller Erklärungen bindet das Revisionsgericht u.a. dann nicht, wenn sie unter Verletzung der gesetzlichen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) vorgenommen worden ist (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90 - BGHR ZPO § 550, Vertragsauslegung 3, m.w.N.). - BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
Rechte des Feuerversicherers bei Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens; …
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92
Diese Ausführungen enthalten keine Rechtsfehler (vgl. auch Senatsurteil vom 9. Januar 1991 - IV ZR 97/89 - VersR 1991, 331 unter II 1, 2). - BGH, 19.03.1992 - IX ZR 120/91
Schadensersatz wegen einer angeblichen Amtspflichtverletzung eines Notars - …
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92
Die Feststellung des Erklärungstatbestandes ist Grundlage und Haupterkenntnisquelle für den Willen der Parteien (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992 - IX ZR 120/91 - NJW-RR 1992, 772 unter I 1 b m.w.N.). - OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 141/91
Doppelversicherung; Verschlechterung; Restwert; Verzug; Neuwertentschädigung
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92
Das Berufungsgericht hat festgestellt (VersR 1992, 956), die Beklagte sei im Falle des Wiederaufbaus verpflichtet, für das Wohngebäude 11.413,00 DM und für den Stall 6.585,88 DM über die anerkannten Beträge hinaus zu zahlen.
- OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
Zu den Hauptleistungspflichten eines Architekten im Hinblick auf die Prüfung des …
Diese Feststellung lässt sich selbst unter den weiteren, für die Beklagte günstigen Annahmen nicht treffen, dass der Kläger um beide Bodengutachten für beide Mehrfamilienhäuser wusste,sich die Beklagte die fehlerhaften Bodengutachten der B... Ingenieurgesellschaft m. b. H. nicht gemäß den §§ 254 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, 278 BGB als mitwirkendes Verschulden bei der Schadensverursachung zurechnen lassen musste (vgl. BGH, ZIP 2003, 1990 ff.) und der zwischen der Beklagten,dem Sonderfachmann und den Streithelfern zu 2) und 3) geschlossene "Gesamtvergleich" über insgesamt 300.000,00 DM keine (beschränkte) Gesamtwirkung nach § 423 BGB entfaltet (vgl. BGH, RuS 1993, 188 ff.). - OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 17 W 18/04
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache: Voreilige …
Auch darf die Versicherung eine ihr zuzubilligende Einsicht in die Ermittlungsakte nicht verzögern (BGH RuS 93, 188).
Rechtsprechung
AG Hannover, 09.02.1990 - 540 C 10441/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1993, 188