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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.1996 - 9 U 267/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7963
OLG Köln, 16.07.1996 - 9 U 267/95 (https://dejure.org/1996,7963)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1996 - 9 U 267/95 (https://dejure.org/1996,7963)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 9 U 267/95 (https://dejure.org/1996,7963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsbedingungen; Beginn des Versicherungsschutzes; Betriebsfertigkeit; Besondere Vereinbarungen; Maschinelle Anlagen; Maschinenverzeichnis; Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung; Schaden; Abdecken von Ausfällen; Produktion; Wirtschaftliche Arbeitsweise; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AMB Nr. 1.1.2; AMoB § 8
    Sachliche und zeitliche Deckungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 234
  • r+s 1997, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 365/94

    Anrechnung des Restwertes oder Veräußerungserlöses auf die Ersatzleistung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1996 - 9 U 267/95
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, sind Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Bedingungen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muß (vgl. BGH Versicherungssrecht 1996, 91 f. = r + s 1996, 45 ff.).
  • LG Köln, 26.10.1995 - 24 O 69/95
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1996 - 9 U 267/95
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.0ktober 1995 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 69/95 - geändert und wie folgt neu gefaßt: Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Betriebsunterbrechungsschäden sowie Schadenminderungskosten im Rahmen der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung Nr. 681.00005.00 zu ersetzen, die sich aus bzw. im Zusammenhang mit dem Schaden vom 24. März 1994 am Verdampfer des Heißdampferzeugers, Fabrikat GEKA-Wärmetechnik, ergeben.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.1996 - 12 U 201/95   

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https://dejure.org/1996,16192
OLG Karlsruhe, 01.02.1996 - 12 U 201/95 (https://dejure.org/1996,16192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.1996 - 12 U 201/95 (https://dejure.org/1996,16192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 12 U 201/95 (https://dejure.org/1996,16192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 7 I Nr. 1
    Berufung auf Ausschlußfristversäumnis gegenüber Minderjährigen L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 954
  • r+s 1997, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    Das Ausnutzen der anspruchsbegründenden Förmlichkeiten, um sich einer materiell-rechtlich eindeutigen Leistungspflicht zu entziehen, kann sich als treuwidrig im Sinne von § 242 BGB darstellen (BGH r+s 1995, 397 = VersR 1995, 479; OLG Karlsruhe r+s 1997, 216 = VersR 1997, 954 [OLG Karlsruhe 01.02.1996 - 12 U 201/95] [Ls.]; LG Bremen VersR 1987, 403 [LG Bremen 24.10.1985 - 4 O 474/85] ).
  • OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98

    Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ist nicht allein auf Grund einer möglichen Unkenntnis des Versicherungsnehmers von der bedingungsgemäßen Anspruchsvoraussetzung begründet; insbesondere besteht insoweit keine grundsätzliche Belehrungspflicht des Versicherers (OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956, 957 [OLG Saarbrücken 08.05.1996 - 5 U 508/95 36] ; Grimm § 8 Rn. 12).

    Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92] ; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).

  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei

    Dies gilt auch dann, wenn er den Versicherungsnehmer nicht über die Anspruchsvoraussetzungen oder die Einhaltung der Fristen belehrt hat; denn eine solche allgemeine Verpflichtung besteht weder nach den vertraglichen Vereinbarungen noch nach versicherungs- oder allgemein rechtlichen Vorschriften (Grimm, a.a.O., Rz. 12 m.w.N.; OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, RuS 1997, 216).
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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 13.06.1996 - 8 O 3611/94   

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https://dejure.org/1996,29187
LG Magdeburg, 13.06.1996 - 8 O 3611/94 (https://dejure.org/1996,29187)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 13.06.1996 - 8 O 3611/94 (https://dejure.org/1996,29187)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 8 O 3611/94 (https://dejure.org/1996,29187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 216
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