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OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 7 U 166/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Deckungsansprüchen aus einer Leitungswasserversicherung für ein Gebäude wegen des Ausfalls der Heizung und des Einfrierens von Heizkörpern; Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässigem Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AWB § 7 Nr. 1 lit. c, d; VVG § 6 Abs. 1, 2
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Leitungswasserversicherung; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Frost
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.08.2003 - 22 O 134/03
- OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 7 U 166/03
Papierfundstellen
- r+s 2004, 151
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 7 U 37/99
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 7 U 166/03
Grundsätzlich ist mindestens eine halbwöchentliche Kontrolle erforderlich, denn spätestens nach einem halbwöchigen Ausfall der Heizungsanlage besteht die Gefahr, dass Frostschäden entstehen (vgl. OLG Frankfurt NVersZ 2000, 427).
- OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 137/06
Leistungsfreiheit der Wohngebäude- und Hausratversicherung: Inhalt der …
Der Vortrag des Klägers, die Heizungsanlage sei regelmäßig und beanstandungsfrei gewartet worden, entbindet ihn, selbst wenn er zutrifft, nicht von der Notwendigkeit der genannten Kontrollen, denn auch neuwertige oder gewartete Heizungsanlagen können ausfallen (OLG Stuttgart RuS 2004, 151 ff.;… Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., M I Rz. 76 f.).