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   OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18   

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https://dejure.org/2018,47430
OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2018,47430)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.2018 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2018,47430)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 2018 - 9 U 32/18 (https://dejure.org/2018,47430)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch Zahlung des vereinbarten Tagegeldes; Berufsunfähigkeit eines Hubschrauberpiloten

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 09 § 1; MBKT 09 § 15b Nr. 30
    Berücksichtigung von Leistungen aus einer "Loss-of-Licence"-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT § 1 Abs. 3; MB/KT § 2; MB/KT § 15 Buchst. b)
    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch Zahlung des vereinbarten Tagegeldes

  • rechtsportal.de

    MB/KT § 1 Abs. 3; MB/KT § 2; MB/KT § 15 Buchst. b)
    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch Zahlung des vereinbarten Tagegeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Leistungen aus einer "Loss-of-Licence"-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 355
  • VersR 2019, 411
  • r+s 2019, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.02.2016 - 20 U 204/15

    Eintrittspflicht einer privaten Krankentagegeldversicherung bei Bezug einer Rente

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, ob der andere Versicherer "Rente wegen Berufsunfähigkeit" gewährt (vgl. OLG Hamm, 10.02.2016, Az. 20 U 204/15; OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2002, Az. 20 U 108/01, juris).
  • OLG Hamm, 18.01.2002 - 20 U 108/01

    Tarifliche Beschränkung einer Krankentagegeldversicherung bis zum Bezug einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, ob der andere Versicherer "Rente wegen Berufsunfähigkeit" gewährt (vgl. OLG Hamm, 10.02.2016, Az. 20 U 204/15; OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2002, Az. 20 U 108/01, juris).
  • OLG Hamm, 13.04.1988 - 20 U 331/87

    Krankentagegeld; Krankentagegeldversicherung; Rente; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Damit führt auch der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Versicherung zur Leistungsfreiheit des Krankentagegeldversicherers, da wegen der Spezialität der Berufsunfähigkeitsversicherung einerseits und der Krankentagegeldversicherung andererseits Leistungen aus beiden Versicherungen zwar nacheinander, nicht jedoch gleichzeitig gewährt werden können (BGH, Urteil vom 25.01.1989, Az. IV ZR 178/87; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1988, Az. 20 U 331/87, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2006 - 12 U 89/06

    Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld bei Rentenbezug aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Unerheblich ist auch, wenn dem Versicherungsnehmer die private Berufsunfähigkeitsrente nur befristet oder auf Zeit bewilligt oder aufgrund einer Fiktion für eine in Wirklichkeit nur vorübergehende Berufsunfähigkeit gewährt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2006, Az. 12 U 89/06, juris).
  • LG Köln, 21.02.2018 - 23 O 489/16

    Voraussetzungen zu Krankentagegeldzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.02.2018 - Az. 23 O 489/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 03.03.2020 - 9 U 77/19

    Beratungspflicht Rechtsanwalt, aussichtslose Klage, Deckungszusage,

    Schließlich sei im Hinblick darauf, dass die B vor und nach dem streitigen Zeitraum (10.03. bis 17.05.2015) Krankentagegeld an den Versicherungsnehmer gezahlt habe, das Merkmal der Arbeitsunfähigkeit von der B anerkannt worden; derartige Zahlungen des Versicherers seien gerade auch nach der Rechtsprechung des Senats (9 U 32/18) im Bereich der privaten Krankentagegeldversicherung als Anerkenntnis des Versicherungsfalles zu werten.

    Der in dem Urteil des Senats vom 20.11.2018 (9 U 32/18) enthaltene Grundsatz, dass die fortlaufenden Zahlungen eines vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes durch den Versicherer ein Anerkenntnis des Versicherungsfalles begründen können, gilt jedenfalls nicht, sobald - wie hier - der Versicherer eine rechtliche Verpflichtung seines Handelns bewusst ausschließt (Kulanz).

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20

    Einem Krankentagegeldversicherer, der seine zunächst vorbehaltlos erbrachten

    Unbeschadet verbleibender Zweifel an der Annahme des Landgerichts, wonach im hier gegenständlichen Zeitraum keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit (mehr) bestanden habe, hält der Senat die Klägerin, die den laufenden Versicherungsfall anhand des zeitlich letzten Gutachtens Dr. C. mit Schreiben vom 30. November 2011 abgerechnet hat, aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles nach Treu und Glauben nicht für berechtigt, sich nunmehr gegenüber der Beklagten auf das Fehlen dieser vertraglichen Voraussetzung zu berufen, von deren Bestehen sie seinerzeit ausging und die - wie der Eintritt und die Fortdauer des Versicherungsfalles - die Grundlage ihrer Regulierungsentscheidung bildete (§ 242 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 74 Rn. 143; noch weitergehend für die Annahme eines deklaratorischen Anerkenntnisses zuletzt auch OLG Köln, VersR 2019, 411):.

    Noch weitergehend wird teilweise angenommen, dass die fortlautenden Zahlungen des vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten sein können (vgl. OLG Köln, VersR 2019, 411).

  • OLG Köln, 17.12.2019 - 9 U 195/18
    Das von der Beklagten im nachgelassenen Schriftsatz vom 27.11.2018 zitierte Urteil des OLG Köln vom 20.11.2018, Az. 9 U 32/18, rechtfertige keine abweichende Beurteilung.
  • LG Köln, 12.12.2018 - 23 O 106/18

    Krankentagegeld Pilot bei Flugdienstuntauglichkeit

    Soweit die Beklagte sich mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 27.11.2018 auf ein Urteil des OLG Köln vom 20.11.2018 (9 U 32/18) bezieht, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.
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