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   BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65   

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https://dejure.org/1969,322
BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65 (https://dejure.org/1969,322)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1969 - 2 BvR 560/65 (https://dejure.org/1969,322)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1969 - 2 BvR 560/65 (https://dejure.org/1969,322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Bundesrückerstattungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 231
  • RzW 1970, 154
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.05.1956 - III C 230.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
    Die Elemente, die einer Strafnorm eigen sind, wie z.B. Abschreckung und Schutzzweck, treten unverkennbar "hinter den auch im öffentlichen Recht geltenden allgemeinen Rechtsgedanken der Verwirkung von Ansprüchen durch treuwidriges Verhalten" zurück (vgl. BVerwGE 3, 297 (299 f.); 16, 262 (263)).

    Die Rechtsprechung zu den - dem § 43 a BRüG vergleichbaren - Vorschriften der §§ 7 BEG, 31 Abs. 1 Nr. 2 BWGöD und 360 Abs. 1 Nr. 1 LAG läßt erkennen, daß die Gerichte diese Aufgabe sehen und ihr gewachsen sind (vgl. etwa BGH RzW 58, 101 (102) Nr. 19 zu § 7 BEG; BVerwGE 23, 4 (7 f.) zu § 31 BWGöD; BVerwGE 3, 297 (300 f.) und 9, 114 f. zu § 360 LAG).

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
    Für den Bürger bedeutet Rechtssicherheit in erster Linie Vertrauensschutz, d.h. den Schutz dagegen, daß ein Gesetz keinen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte (BVerfGE 14, 288 (297 f.) mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfGE 21, 117 (132); 22, 241 (288)).
  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
    Für den Bürger bedeutet Rechtssicherheit in erster Linie Vertrauensschutz, d.h. den Schutz dagegen, daß ein Gesetz keinen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte (BVerfGE 14, 288 (297 f.) mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfGE 21, 117 (132); 22, 241 (288)).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
    Für den Bürger bedeutet Rechtssicherheit in erster Linie Vertrauensschutz, d.h. den Schutz dagegen, daß ein Gesetz keinen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte (BVerfGE 14, 288 (297 f.) mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfGE 21, 117 (132); 22, 241 (288)).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
    Die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, kann im summarischen Verfahren nach § 24 BVerfGG dahingestellt bleiben (vgl. BVerfGE 19, 323 (326)); denn die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls offensichtlich unbegründet.
  • BVerwG, 29.08.1963 - III C 22.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
    Die Elemente, die einer Strafnorm eigen sind, wie z.B. Abschreckung und Schutzzweck, treten unverkennbar "hinter den auch im öffentlichen Recht geltenden allgemeinen Rechtsgedanken der Verwirkung von Ansprüchen durch treuwidriges Verhalten" zurück (vgl. BVerwGE 3, 297 (299 f.); 16, 262 (263)).
  • BVerwG, 24.11.1965 - VIII C 16.65

    Antrag einer auf Wiedergutmachung und Ausschluss von Leistungen nach dem

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
    Die Rechtsprechung zu den - dem § 43 a BRüG vergleichbaren - Vorschriften der §§ 7 BEG, 31 Abs. 1 Nr. 2 BWGöD und 360 Abs. 1 Nr. 1 LAG läßt erkennen, daß die Gerichte diese Aufgabe sehen und ihr gewachsen sind (vgl. etwa BGH RzW 58, 101 (102) Nr. 19 zu § 7 BEG; BVerwGE 23, 4 (7 f.) zu § 31 BWGöD; BVerwGE 3, 297 (300 f.) und 9, 114 f. zu § 360 LAG).
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Denn das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. zur Zulässigkeit der "echten' Rückwirkung in Fällen der Restitution unredlich erworbener Grundstücke nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen BVerfGE 101, 239 (insoweit ohne Einschränkung auf die besondere Situation bei nicht unter Geltung des Grundgesetzes erworbenen Vermögenswerten, wie sie der Entscheidung im Übrigen zugrunde liegt, BVerfGE 101, 239 ); vgl. ebenso zur Zulässigkeit der "unechten' Rückwirkung bei der Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes BVerfGE 27, 231 ; entsprechend auch BVerfGE 25, 269 ; 32, 311 ; 87, 363 ; 110, 1 ).
  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Das rechtfertigt sich typisierend vor der Annahme, dass in diesen Fällen Vertrauensschutz regelmäßig ausscheidet - was von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (zu einer vergleichbaren Bewertung vgl nur BVerfG vom 2.12.1969 - 2 BvR 560/65 - BVerfGE 27, 231, 238 f) - und deshalb für eine Ermessensentscheidung überwiegend kein Anlass gegeben ist.
  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Das rechtfertigt sich typisierend vor der Annahme, dass in diesen Fällen Vertrauensschutz regelmäßig ausscheidet - was von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (zu einer vergleichbaren Bewertung vgl nur BVerfG vom 2.12.1969 - 2 BvR 560/65 - BVerfGE 27, 231, 238 f) - und deshalb für eine Ermessensentscheidung überwiegend kein Anlass gegeben ist.
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