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   SG Detmold, 14.08.2019 - S 14 SB 151/18   

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https://dejure.org/2019,28792
SG Detmold, 14.08.2019 - S 14 SB 151/18 (https://dejure.org/2019,28792)
SG Detmold, Entscheidung vom 14.08.2019 - S 14 SB 151/18 (https://dejure.org/2019,28792)
SG Detmold, Entscheidung vom 14. August 2019 - S 14 SB 151/18 (https://dejure.org/2019,28792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grad der Behinderung von 40 allein wegen Versteifung der Wirbelsäule

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid -

    Auszug aus SG Detmold, 14.08.2019 - S 14 SB 151/18
    Dies hat das Bundessozialgericht -BSG- mit Urteil vom 17.04.2013 (B 9 SB 6/12 R) ihm folgend dann das Sozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.05.2014 - L 11 SB 235/12- vorgehend bereits das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2004 - Az.: L 10 SB 82/03 -, konstatiert und ausgeführt, dass bei Bindung an die frühere Feststellung diese ursprünglich unrichtige Entscheidung unter Berücksichtigung ihrer Bestandskraft nicht korrigiert werden darf, vielmehr die Vorschriften der §§ 48 und 45 SGB X maßgeblich sind, dabei hat es hervorgehoben, wird weder die Möglichkeit einer Rücknahme der früheren Feststellung auch die Möglichkeit einer Abschmelzung wahrgenommen, eine unterbliebene Abschmelzung nicht bei einer zukünftigen Änderung der Verhältnisse nachgeholt werden kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - L 11 SB 235/12

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Änderung eines rechtswidrigen

    Auszug aus SG Detmold, 14.08.2019 - S 14 SB 151/18
    Dies hat das Bundessozialgericht -BSG- mit Urteil vom 17.04.2013 (B 9 SB 6/12 R) ihm folgend dann das Sozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.05.2014 - L 11 SB 235/12- vorgehend bereits das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2004 - Az.: L 10 SB 82/03 -, konstatiert und ausgeführt, dass bei Bindung an die frühere Feststellung diese ursprünglich unrichtige Entscheidung unter Berücksichtigung ihrer Bestandskraft nicht korrigiert werden darf, vielmehr die Vorschriften der §§ 48 und 45 SGB X maßgeblich sind, dabei hat es hervorgehoben, wird weder die Möglichkeit einer Rücknahme der früheren Feststellung auch die Möglichkeit einer Abschmelzung wahrgenommen, eine unterbliebene Abschmelzung nicht bei einer zukünftigen Änderung der Verhältnisse nachgeholt werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - L 10 SB 82/03

    GdB-Erhöhung - Nachteilsausgleiche G, H, B und RF

    Auszug aus SG Detmold, 14.08.2019 - S 14 SB 151/18
    Dies hat das Bundessozialgericht -BSG- mit Urteil vom 17.04.2013 (B 9 SB 6/12 R) ihm folgend dann das Sozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.05.2014 - L 11 SB 235/12- vorgehend bereits das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2004 - Az.: L 10 SB 82/03 -, konstatiert und ausgeführt, dass bei Bindung an die frühere Feststellung diese ursprünglich unrichtige Entscheidung unter Berücksichtigung ihrer Bestandskraft nicht korrigiert werden darf, vielmehr die Vorschriften der §§ 48 und 45 SGB X maßgeblich sind, dabei hat es hervorgehoben, wird weder die Möglichkeit einer Rücknahme der früheren Feststellung auch die Möglichkeit einer Abschmelzung wahrgenommen, eine unterbliebene Abschmelzung nicht bei einer zukünftigen Änderung der Verhältnisse nachgeholt werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2020 - L 13 SB 93/19
    Andernfalls würde § 48 Abs. 3 SGB X umgangen, der - außerhalb des Anwendungsbereiches von § 45 SGB X - die einzige Korrekturmöglichkeit bei rechtswidrig begünstigenden Bescheiden darstellt und eine durch Verwaltungsakt erfolgende Feststellung der Rechtswidrigkeit des früheren Bescheides erfordert, die hier nicht vorliegt (vgl. zum Ganzen Wendler/Schillings, VMG, 9. Aufl. 2018, S. 102-103, 109-111; BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R, juris Rn. 35 ff.; Urteil vom 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R, juris Rn. 18; LSG NRW, Urteil vom 08.09.2004 - L 10 SB 82/03, juris Rn. 50; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.05.2014 - L 11 SB 235/12, juris Rn. 31 ff.; SG Detmold, Urteil vom 14.08.2019 - S 14 SB 151/18, juris Rn. 17).
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