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   BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96   

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https://dejure.org/1996,1229
BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96 (https://dejure.org/1996,1229)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 (https://dejure.org/1996,1229)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 4 RA 1/96 (https://dejure.org/1996,1229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Feststellung - Körperliche Funktionseinschränkung - Belastungsprofil - Beruf - Vergleichsberuf - Seltenheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2 S. 1 § 43 Abs. 2 S. 2
    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 1997, 583
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfordert die Prüfung, ab wann welche Krankheiten oder Behinderungen welche körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen des Versicherten in welchem Ausmaß einschränken und ob und ab wann er allein wesentlich bedingt durch diese Funktionseinschränkungen dem Anforderungs- und Belastungsprofil seines bisherigen Berufes in welchem Ausmaß nicht mehr gewachsen ist (Fortführung von BSG vom 14.5.1996 - 4 RA 60/94 = BSGE 78, 207 [BSG 14.05.1996 - 4 RA 60/94] = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

    Das Berufungsgericht hat zwar die für die Entscheidung des Rechtsstreits richtige Maßstabsnorm herangezogen, diese jedoch nicht zutreffend angewandt (vgl. zum Folgenden näher: Urteil des Senats vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das LSG hat diesen Vergleichsberuf hinreichend "konkret" benannt (zu diesem Erfordernis näher das Urteil des Senats vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei wird das Berufungsgericht auch zu beachten haben, daß nach ständiger Rechtsprechung des BSG jedenfalls bei mehr als 300 arbeitsmarktgängigen Arbeitsplätzen eines Berufs ein sog Seltenheitsfall schlechthin ausgeschlossen ist (näher hierzu Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Dieser - abstrakt bemessene - versicherte Nachteil wird durch sog Hinzuverdienstgrenzen sowie Anrechnungsvorschriften im Sinne von negativen Tatbestandsvoraussetzungen begrenzt (vgl. §§ 34 Abs. 2, 43 Abs. 5, 44 Abs. 5, 45 Abs. 5, 89 ff, 63 SGB VI und BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1); ggf findet ein rentenversicherungsrechtlicher "Vorteilsausgleich" statt (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 154).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 137; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1, ebendort auch Nrn 2, 41; vgl. auch BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 75, 139 und Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 60/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist demnach berufsfähig immer, wer gesundheitlich in der Lage ist, einen fachlich-qualitativ zumutbaren Beruf vollschichtig zu verrichten.

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Ausnahmsweise, dh dann, wenn das Verfahrensergebnis dazu drängt, ist sodann das - vom erkennenden Senat in den sog "Katalogfällen" (Unüblichkeits- und Seltenheitsfälle) abschließend (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41) zusammengefaßte - von Amts wegen zu beachtende Gegenrecht des Versicherten iS eines materiell-rechtlichen Einwendungsausschlusses zu prüfen und zu klären, ob ein Unüblichkeitsfall (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 137, S. 436, 440, dort Spiegelstriche 1 und 2) oder ein "Seltenheitsfall" (BSG aaO, Spiegelstriche 4 bis 6 sowie 3 und 7) gegeben ist.
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • LSG Niedersachsen, 11.05.1995 - L 1 An 115/94
    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Zugleich hat es aber auch aufgrund der zulässigerweise als Hilfstatsache herangezogenen tarifvertraglichen Gehaltsgruppenordnung festgestellt, daß es "Kassiererinnen" und "Kassiererinnen mit höheren Anforderungen" gibt; ferner hat es durch Bezugnahme auf seine Gerichtsakte und damit ua auch auf das vorgenannte Urteil des LSG Niedersachsen vom 11. Mai 1995 (L 1 An 115/94; Bl 101 bis 110 der LSG-Akte) festgestellt, daß es die Tätigkeit einer Kassiererin an einer Sammelkasse der bei der Fa. K. AG eingerichteten Art. gibt, die nach einer tarifvertraglichen Gehaltsgruppenordnung in die zweite oder dritte Stufe des Mehrstufenschemas einzuordnen ist; außerdem ist dadurch festgestellt worden, daß diese Tätigkeit bei der Fa. K. AG nicht nur betriebsintern vergeben wird und an 350 Arbeitsplätzen ausgeübt wird.
  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 60/94

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsanspruch nach Recht des

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 137; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1, ebendort auch Nrn 2, 41; vgl. auch BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 75, 139 und Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 60/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist demnach berufsfähig immer, wer gesundheitlich in der Lage ist, einen fachlich-qualitativ zumutbaren Beruf vollschichtig zu verrichten.
  • BSG, 03.02.1988 - 5/5b RJ 66/86

    Rentenversicherung - Tarifliche Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeitsrente

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Nur wenn die Ermittlungen des LSG nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zu keinem Ergebnis führen sollten (vgl hierzu BSG Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - veröffentlicht in JURIS, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), würde sich - falls keine andere Verweisungstätigkeit in Betracht kommt - die Frage stellen, wer die Feststellungslast (sog objektive Beweislast) dafür trägt, daß die Verweisungstätigkeit nur noch "in ganz geringer Zahl" vorhanden ist (vgl dazu die Urteile des BSG vom 23. Oktober 1996 - 4 RA 1/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 14 S 36, 46 f, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S 22 f und vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Maßstab der Kausalitätsprüfung ist auch im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung die Lehre von der wesentlich mitwirkenden Bedingung (vgl BSG Urteil vom 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18 RdNr 16; BSG Urteil vom 29.1.2002 - B 10 LW 36/00 R - SozR 3-5868 § 34 Nr. 5 - Juris RdNr 19; BSG Urteil vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 14 - Juris RdNr 20, 22; BSG GS Beschluss vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO - Juris RdNr 47) .

    In Bezug auf die Erwerbsfähigkeit sichert die gesetzliche Rentenversicherung ausschließlich Risiken ab, die sich aus Krankheit und Behinderung ergeben (vgl zur Rente wegen Berufsunfähigkeit BSG Urteil vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 14 - Juris RdNr 22) .

  • LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18

    Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte auch bei

    Maßstab einer Kausalitätsprüfung ist im Bereich des Sozialrechts die Lehre von der wesentlich mitwirkenden Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - BSG, Urteil vom 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R - BSG, Urteil vom 23.10.1996 - 4 RA 1/96 - BSG GS, Beschluss vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 -).
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