Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 22.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.08.2001 - 1 Ws 198/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26129
OLG Schleswig, 07.08.2001 - 1 Ws 198/01 (https://dejure.org/2001,26129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.08.2001 - 1 Ws 198/01 (https://dejure.org/2001,26129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. August 2001 - 1 Ws 198/01 (https://dejure.org/2001,26129)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 464 Abs. 3 Satz 1 § 473
    Zulässigkeit der Kostenbeschwerde nach Berufungsrücknahme in Strafsachen

Papierfundstellen

  • SchlHA 2002, 174
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.05.2001 - 2 Ws 155/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23587
OLG Schleswig, 22.05.2001 - 2 Ws 155/01 (https://dejure.org/2001,23587)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.05.2001 - 2 Ws 155/01 (https://dejure.org/2001,23587)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 2 Ws 155/01 (https://dejure.org/2001,23587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 464 Abs. 3 Satz 1 § 472 Abs. 1
    Begriff der den Nebenkläger betreffenden Tat - Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei unterbliebener Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers

Papierfundstellen

  • SchlHA 2002, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 05.07.2007 - 1 Ws 92/07

    Rücknahme der Berufung im Strafverfahren: Anfechtbarkeit der selbständigen

    Bei dem Verzicht oder der Rücknahme eines Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung führt dies nicht zur Unanfechtbarkeit der Kosten- und Auslagenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56).
  • KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Bei dem Verzicht oder der Rücknahme eines Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung führt dies nicht zur Unanfechtbarkeit der Kosten- und Auslagenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO , weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56).
  • KG, 03.01.2008 - 1 Ws 243/07

    Berufungsrücknahme: Beschränkung bei selbständiger Kostenentscheidung

    Dies gilt auch für den Fall des eingelegten statthaften Rechtsmittels, welches zurückgenommen wurde, weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56; Franke in Karlsruher Kommentar StPO 5. Auflage, Rdnr. 8 zu § 464; a.A. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., Rdnr. 13, 18 zu § 464).
  • KG, 03.01.2008 - 1 AR 1562/07

    Beschränkung der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die nach

    Dies gilt auch für den Fall des eingelegten statthaften Rechtsmittels, welches zurückgenommen wurde, weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56; Franke in Karlsruher Kommentar StPO 5. Auflage, Rdnr. 8 zu § 464; a.A. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., Rdnr. 13, 18 zu § 464).
  • OLG Schleswig, 24.06.2021 - 2 Ws 67/21
    Die Vorschrift hebt nur auf die grundsätzliche Statthaftigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache, nicht aber darauf ab, ob es im konkreten Fall zulässig ergriffen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Mai 2001, ­ 2 Ws 155/01 ­, juris).
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