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   EuGH, 28.06.1977 - 118/76   

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EuGH, 28.06.1977 - 118/76 (https://dejure.org/1977,657)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1977 - 118/76 (https://dejure.org/1977,657)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1977 - 118/76 (https://dejure.org/1977,657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Balkan Import Export / Hauptzollamt Berlin Packhof

    GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE ABGABE - ERHEBUNG - ERLASS - BILLIGKEITSGRÜNDE - INNERSTAATLICHES RECHT - ANWENDUNG - ENGE GRENZEN

  • EU-Kommission

    Balkan Import Export / Hauptzollamt Berlin Packhof

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung einer nationalen Zollbehörde auf Erlass eines Antrags aus Billigkeitsgründen von nach Gemeinschaftsrecht geschuldeten Abgaben; Beeinträchtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Besteuerungsgrundlage sowie der Voraussetzungen der Veranlagung und ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177
    GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE ABGABE - ERHEBUNG - ERLASS - BILLIGKEITSGRÜNDE - INNERSTAATLICHES RECHT - ANWENDUNG - ENGE GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 1177
  • NJW 1977, 1584
  • DB 1978, 1916
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.11.1972 - 18/72

    Granaria / Produktschap voor Veevoeder

    Auszug aus EuGH, 28.06.1977 - 118/76
    c) Diese Auffassung stehe dem Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1972 (Rechtssache 18/72, Granaria, Slg. 1972, 1163) nicht entgegen, wonach es insbesondere mit der Zuständigkeitsverteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft unvereinbar sei, daß ein Mitgliedstaat durch innerstaatliche Maßnahmen Ausnahmen von der Anwendung der Abschöpfung vorsehe.

    Der hier zur Vorabentscheidung anstehende Fall unterscheide sich in mehreren Punkten von der Rechtssache, die zu dem Urteil 18/72 geführt habe.

    - Bei der Rechtssache 18/72 habe es sich nicht um einen typischen Billigkeitsfall gehandelt, sondern um die nachträgliche Berichtigung von Abschöpfungsbescheiden, die zwischenzeitlich unanfechtbar geworden seien.

    - Der Gerichtshof habe in der Rechtssache 18/72 entschieden, daß allgemeine Ausnahmen aus Rechtsgründen nur vom Gemeinschaftsgesetzgeber angeordnet werden dürften.

    Diese Auffassung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes vor allem in den Urteilen vom 30. November 1972 (Rechtssache 18/72), vom 15. Dezember 1970 (Rechtssache 31/70, Deutsche Getreide- und Futtermittelhandelsgesellschaft, Slg. 1970, 1055) und vom 2. Februar 1977 (Rechtssache 50/76, Amsterdam Bulb) bestätigt.

  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 28.06.1977 - 118/76
    Dieses Verfahren führte im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1973 (Rechtssache 5/73, Balkan, Slg. 1973, 1091).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 24. Oktober 1973 (Rechtssache 5/73) festgestellt, daß die Organe der Gemeinschaft in diesem Bereich in rechtmäßiger Weise von ihrer Kompetenz zur Verwirklichung einer gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Zielvorstellung Gebrauch gemacht hätten.

    Durch Urteil vom 24. Oktober 1973 (Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Rechtssache 5/73, Slg. 1091) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Prüfung der Vorlagefragen nichts ergeben hat, was die Gültigkeit der Verordnung Nr. 974/71 des Rates und der im maßgeblichen Zeitpunkt bestehenden Durchführungsverordnungen der Kommission in.

    Im Hinblick auf die vorliegende Rechtssache ist im übrigen zu bemerken, daß die Einwände der Klägerin des Ausgangsverfahrens bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen der der streitigen Abgabe zugrunde liegenden Verordnungen vom Gerichtshof bereits im Rahmen der Rechtssache 5/73 geprüft worden sind.

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 28.06.1977 - 118/76
    b) Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 16. Dezember 1976 (Rechtssache 33/76, Rewe) im Hinblick auf innerstaatliche Abgaben entschieden, daß mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf dem fraglichen Gebiet die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten sei.

    Der Gerichtshof müsse daher bei Fortsetzung der mit der Rechtssache 33/76 eingeschlagenen Rechtsprechung zu dem Ergebnis kommen, daß für den Bereich der Währungsausgleichsbeträge im Einfuhrzeitraum die Beurteilung von Billigkeitsmaßnahmen nach nationalem -Recht zu erfolgen habe.

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 33/76 könne kein Zweifel daran bestehen, daß die nationalen Billigkeitsvorschriften bis zur Schaffung eines gemeinschaftseinheitlichen Billigkeitsrechts fortbestehen.

  • EuGH, 15.12.1970 - 31/70

    Deutsche Getreide- und Futtermittel Handelsgesellschaft / Hauptzollamt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 28.06.1977 - 118/76
    Diese Auffassung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes vor allem in den Urteilen vom 30. November 1972 (Rechtssache 18/72), vom 15. Dezember 1970 (Rechtssache 31/70, Deutsche Getreide- und Futtermittelhandelsgesellschaft, Slg. 1970, 1055) und vom 2. Februar 1977 (Rechtssache 50/76, Amsterdam Bulb) bestätigt.
  • EuGH, 02.02.1977 - 50/76

    Amsterdam Bulb BV / Produktschap voor siergewassen

    Auszug aus EuGH, 28.06.1977 - 118/76
    Diese Auffassung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes vor allem in den Urteilen vom 30. November 1972 (Rechtssache 18/72), vom 15. Dezember 1970 (Rechtssache 31/70, Deutsche Getreide- und Futtermittelhandelsgesellschaft, Slg. 1970, 1055) und vom 2. Februar 1977 (Rechtssache 50/76, Amsterdam Bulb) bestätigt.
  • EuGH, 24.11.1971 - 30/71

    Siemers & Co. / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 28.06.1977 - 118/76
    In seinem Urteil vom 24. November 1971 (Rechtssache 30/71, Siemens, Slg. 1971, 919) habe der Gerichtshof klargestellt, daß verbindliche Zolltarifauskünfte der staatlichen Zollbehörden zulässig seien, da sie keinerlei Rechtsnormcharakter hätten und sich in den Rahmen der normalen Vorkehrungen zur Anwendung der Tarifierungsvorschriften auf den Einzelfall einfügten.
  • EuGH, 05.03.1980 - 265/78

    Ferwerda

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76 (Balkan-Import-Export, Slg. 1977, 1177), in dem es um einen anderen allgemeinen Rechtsgrundsatz eines Mitgliedstaats gegangen sei, entschieden, daß der im Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Grundsatz der "Billigkeit" vom staatlichen Gericht nicht angewandt werden könne, wenn durch diese Anwendung die Wirkung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Besteuerungsgrundlage, der Voraussetzungen der Veranlagung und der Höhe einer gemeinschaftsrechtlich begründeten Abgabe beeinträchtigt würde.

    Denn der Gerichtshof habe den Grundsatz der Rechtssicherheit zum Beispiel im Urteil vom 21. Februar 1974 in den verbundenen Rechtssachen 15 bis 33, 52, 53, 57 bis 109, 116, 117, 123, 132, 135 bis 137/73 (Kortner u. a., Slg. 1974, 177) als Bestandteil des Gemeinschaftsrechts betrachtet, während er im erwähnten Urteil 118/76 ausdrücklich festgestellt habe, daß das Gemeinschaftsrecht keine Rechtsgrundlage für die Anwendung des Grundsatzes der "Billigkeit" im Sinne des deutschen Steuerrechts enthalte.

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76 (Balkan, Slg. 1977, 1177) entschieden, daß, auch wenn alle mit der Erhebung gemeinschaftsrechtlicher Abgaben verbundenen Formalitäten den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten übertragen worden sind, die Anwendung einer innerstaatlichen Härteklausel, die der Verwaltung den Erlaß geschuldeter Belastungen ermöglicht, bei gemeinschaftsrechtlichen Abgaben ausgeschlossen ist, wenn "sie eine Änderung der Tragweite der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Besteuerungsgrundlage, die Voraussetzungen der Veranlagung oder die Höhe der gemeinschaftsrechtlichen Abgabe bewirken würde." 1.

  • EuGH, 27.05.1982 - 113/81

    Reichelt / Hauptzollamt Berlin-Süd

    Der Beklagte lehnte diesen Antrag mit Verwaltungsakt vom 6. April 1979 unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76 ab; aus diesem ergebe sich, daß eine nationale Zollbehörde nicht berechtigt sei, einen Antrag auf Erlaß aus Billigkeitsgründen von nach Gemeinschaftsrecht geschuldeten Abgaben nach nationalem Recht zu behandeln, wenn hierdurch die Wirkung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften bezüglich, der Besteuerungsgrundlage, der Voraussetzungen der Veranlagung und der Höhe der betroffenen Abgabe beeinträchtigt würde (Slg.S. 1177).

    Das vom Beklagten zitierte Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 118/76 sei hier nicht einschlägig, da der Erlaß gemeinschaftsrechtlich nicht vorgesehener überhöhter Zollbeträge die Wirkung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften nicht beeinträchtige.

    In den Rechtssachen 18/72 (Granaria, Slg. 1972, 1163) und 118/76 (Balkan, Sig. 1977, 1177) habe der Gerichtshof eine entsprechende Feststellung gerade für nationale Billigkeitsregeln getroffen, die in diesen beiden Rechtssachen allerdings im Zusammenhang mit in korrekter Anwendung des Gemeinschaftsrechts festgesetzten Abgaben geltend gemacht worden seien.

    Dabei berief sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1977 (Rechtssache 118/76, Balkan-Import- Export, Slg. S. 1177).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95

    Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet -

    (43) - Urteil vom 28, Juni 1977 in der Rechtssache 118/76 (Balkan-Import-Export, Slg. 1977, 1177, Randnr. 5), sowie Urteile Deutsche Milchkontor u. a. (zitiert in Fußnote 38, Randnr. 2), Italien/Kommission (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 9) und BayWa u. a. (zitiert in Fußnote 36, Randnr. 29).

    22 und 23; vgl. auch Urteil Balkan-Import-Export (zitiert in Fußnote 43, Randnr. 5), BayWa u. a. (zitiert in Fußnote 36, Randnr. 29) und Italien/Kommission (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 9).

    (80) - Urteil Balkan-Import-Export (zitiert in Fußnote 43, Randnr. 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84

    Firma Karl-Heinz Neumann gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche

    Der Gerichtshof habe indessen einen Anspruch auf Erlaß einer öffentlich-rechtlichen Geldforderung aus Gründen sachlicher Unbilligkeit verneint (Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76, Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1977, 1177).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 18. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76 (Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1977, 1177) seinerzeit einen Grundsatz der sachlichen Unbilligkeit nach dem damaligen Stand des Gemeinschaftsrechts verneinen wollen.

    Zunächst sprechen hierfür auch nach meiner Meinung mutatis mutandis die Gründe, aus denen der Gerichtshof in der Rechtssache 118/76 (Balkan-Import- Export, Slg. 1977, 1177) die Anwendung eines Billigkeitsgrundsatzes für den Fall abgelehnt hat, daß dadurch die der Verordnung gemäße Anwendung wichtiger materiell-rechtlicher Vorschriften des Gemeinschaftsrechts (seinerzeit die Erhebung von Währungsausgleichsbeträgen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus einem Drittland) beeinträchtigt würde.

  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

    a) Hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlich geregelten Eingangsabgaben, für die die VO Nr. 1430/79 unmittelbar gilt, ergibt sich dies aus der in dieser Verordnung und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen enthaltenen abschließenden Regelung, die dem nationalen Recht als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht vorgeht und es damit ausschließt (vgl. Worms in Bail/Schädel/Hutter, Zollgesetz, Kommentar, F IX Rz. 15; auch EuGH, Urteil vom 28. Juni 1977 Rs. 118/76, EuGHE 1977, 1177).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-248/04

    Koninklijke Coöperatie Cosun - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft -

    63 Nach ständiger Rechtsprechung gibt es im Gemeinschaftsrecht keine Rechtsgrundlage für den Erlass gemeinschaftsrechtlich begründeter Abgaben aus Billigkeitsgründen (Urteile vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76, Balkan-Import-Export, Slg. 1977, 1177, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-248/04

    Koninklijke Coöperatie Cosun - Zucker - Erzeugerquoten - Gültigkeit der

    12 - Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76 (Balkan-Import-Export, Slg. 1977, 1177).

    16 - Urteile in der Rechtssache 118/76 (zitiert in Fußnote 12), Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - C-174/89

    Firma Hoche GmbH gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

    In dem Urteil in der Rechtssache 118/76 9.

    _ Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76, Balkan Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1977, 1177.

  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Zumindest versteht die Kommission in diesem Sinne die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus den Urteilen in den Rechtssachen 118/76 (Slg. 1977, 1177) und 265/78 (Slg. 1980, 617) ergebe.
  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    Hoche / BALM

    Er hat nämlich für Recht erkannt, daß das Gemeinschaftsrecht keine Rechtsgrundlage für den Erlaß von gemeinschaftsrechtlich begründeten Abgaben aus Billigkeitsgründen enthält ( Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76, Balkan Import-Export, Slg. 1977, 1177, Randnrn. 8 und 10 ).
  • EuGH, 06.05.1982 - 54/81

    Fromme / BALM

  • EuGH, 03.06.1980 - 135/79

    Gedelfi / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 02.03.1978 - 12/77

    Debayser SA / Kommission

  • EuGH, 14.11.1985 - 299/84

    Neumann / BALM

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1998 - C-367/96

    Alexandros Kefalas u. a. gegen Elliniko Dimosio und Organismos Oikonomikis

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1995 - C-153/94

    The Queen gegen Commissioners of Customs & Excise, ex parte Faroe Seafood Co.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-63/90

    Portugiesische Republik und Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen

  • BFH, 06.02.1990 - VII B 148/89

    Anforderungen an Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • EuGH, 24.04.1980 - 65/79

    Chatain

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91

    Johannes Peter gegen Hauptzollamt Regensburg. - Zusätzliche Abgabe für Milch -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH und andere gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1982 - 113/81

    Otto Reichelt GmbH gegen Hauptzollamt Berlin-Süd. - Zölle - Erstattung aus

  • FG Hamburg, 29.01.2010 - 4 K 59/09

    Ausfuhrerstattung: Erlass von zu erstattender Ausfuhrerstattung aus

  • FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 1247/00

    Maßgeblichkeit der Vorschriften des Zollkodexes für den Erlass von bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1980 - 135/79

    Gedelfi Großeinkauf GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hambourg-Jonas. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1983 - 250/78

    DEKA Getreideprodukte GmbH & Co. KG, i.L. (vormals Firma Contifex

  • FG Hamburg, 23.02.1999 - IV 123/96

    Billigkeitserlaß entstandener Säumniszuschläge; Bestehende ernsthafte Zweifel an

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1982 - 146/81

    BayWa AG und andere gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 54/81

    Firma Wilhelm Fromme gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1979 - 265/78

    H. Ferwerda BV gegen Produktschap voor Vee en Vlees. - Nichtgeschuldete

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