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   EuGH, 01.02.1978 - 78/77   

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https://dejure.org/1978,414
EuGH, 01.02.1978 - 78/77 (https://dejure.org/1978,414)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.1978 - 78/77 (https://dejure.org/1978,414)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 78/77 (https://dejure.org/1978,414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Lührs / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    1 . MASSNAHME EINES ORGANS - FÜR EINEN UMSICHTIGEN UND BESONNENEN WIRTSCHAFTSTEILNEHMER VORHERSEHBARER ERLASS - GRUNDSATZ DES VERTRAUENSSCHUTZES - UNANWENDBARKEIT

  • EU-Kommission

    Lührs / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen nach der Gültigkeit und der Auslegung der Verordnungen Nr. 348/76 und Nr. 890/76 im Hinblick auf die Höhe der festgelegten Abgabe auf die Ausfuhr von Kartoffeln; Relevanz des Fehlens einer Ausnahmeregelung von der Erhebung der Ausfuhrabgabe für Ausfuhren ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 348/76; ; Verordnung Nr. 890/76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 348/76; Verordnung Nr. 890/76
    1. MASSNAHME EINES ORGANS - FÜR EINEN UMSICHTIGEN UND BESONNENEN WIRTSCHAFTSTEILNEHMER VORHERSEHBARER ERLASS - GRUNDSATZ DES VERTRAUENSSCHUTZES - UNANWENDBARKEIT

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 169
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.06.1977 - 97/76

    Merkur / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 78/77
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei das Vertrauen von Marktteilnehmern, die wirtschaftliche Bindungen eingegangen seien, hur gerechtfertigt, wenn die belastende Neuregelung ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung erlassen worden und auch für den umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer nicht vorhersehbar gewesen sei (Urteile vom 8. Juni 1977 in der Rechtssache 97/76, Merkur, Randnummern 5 und 9 - noch nicht veröffentlicht -, und 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA, Slg. 1975, 548, Randnummern 41 bis 43).

    Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes sei die Gemeinschaft allenfalls dann zum Erlaß besonderer Übergangsmaßnahmen verpflichtet, wenn mit sofortiger Wirkung und in unvorhersehbarer Weise in den Bestand oder die Abwicklung bestehender Rechtsverhältnisse unter den Marktteilnehmern eingegriffen werde, ohne daß ein zwingendes öffentliches Interesse dies erfordere (vgl. die vorstehend erwähnte Rechtssache 97/76, Merkur/Kommission).

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 78/77
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei das Vertrauen von Marktteilnehmern, die wirtschaftliche Bindungen eingegangen seien, hur gerechtfertigt, wenn die belastende Neuregelung ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung erlassen worden und auch für den umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer nicht vorhersehbar gewesen sei (Urteile vom 8. Juni 1977 in der Rechtssache 97/76, Merkur, Randnummern 5 und 9 - noch nicht veröffentlicht -, und 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA, Slg. 1975, 548, Randnummern 41 bis 43).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (Urteile des Gerichtshofes vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 78/77, Lührs, Slg. 1978, 169, Randnr. 6, und des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 51).

    Kann ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer den Erlass einer seine Interessen berührenden Gemeinschaftsmaßnahme vorhersehen, so kann er sich im Falle ihres Erlasses ebenfalls nicht auf diesen Grundsatz berufen (Urteil Lührs, Randnr. 6, und Urteil Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 84, Randnr. 148).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-181/04

    Elmeka - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 15 Nummern 4

    43 bis 45, und vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 78/77, Lührs, Slg. 1978, 169, Randnr. 6).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Das Gericht erinnert daran, dass sich jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 78/77, Lührs, Slg. 1978, 169, Randnr. 6, und des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 51).

    Kann ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer den Erlass einer seine Interessen berührenden Gemeinschaftsmaßnahme vorhersehen, so kann er sich im Falle ihres Erlasses ebenfalls nicht auf diesen Grundsatz berufen (Urteil Lührs, Randnr. 6, und Urteil Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 76, Randnr. 148).

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