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   EuGH, 15.07.1982 - 40/82   

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EuGH, 15.07.1982 - 40/82 (https://dejure.org/1982,1922)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.1982 - 40/82 (https://dejure.org/1982,1922)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 40/82 (https://dejure.org/1982,1922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    1 . FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT VON TIEREN - BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch Einführung eines Einfuhrverbotes und eines Einfuhrlizenzsystems; Vertragsverletzung durch Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von frischen und tief gekühlten Geflügelerzeugnissen einschließlich nicht zum Ausbrüten bestimmter ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT VON TIEREN - BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN - GRENZEN

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 2793
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 31.01.1984 - 74/82

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 15.07.1982 - 40/82
    Angesichts der Tatsache, daß sich der Prozeß über die Klage gegen Irland (Rechtssache 74/82) immer noch im Stadium des schriftlichen Verfahrens befinde, sei die Kommission damit einverstanden, daß auch die weiteren Erörterungen über die nordirischen Maßnahmen vorläufig zurückgestellt würden.

    Daher sollte nach irischer Meinung die Entscheidung des Gerichtshofes, wenn nicht sogar die Erörterung der Kommissionsargumente bezüglich der nordirischen Maßnahmen, bis zum Abschluß des Verfahrens gegen Irland (Rechtssache 74/82) vertagt werden.

    20 Die Rechtsausführungen der Kommission zu dem in Nordirland praktizierten System entsprächen daher den Argumenten, die in der getrennten Klage der Kommission gegen Irland (Rechtssache 74/82) vorgebracht worden seien.

    Irland ersucht deshalb den Gerichtshof, über die in Nordirland angewandten Maßnahmen nicht vor der Verhandlung über die Rechtssache 74/82 zu entscheiden.

    Er wird darüber erst entscheiden, nachdem die Rechtssache 74/82, Kommission/Irland, in der es im wesentlichen um die gleichen Probleme geht, verhandelt worden ist.

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

    Auszug aus EuGH, 15.07.1982 - 40/82
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. S. 3795) vertrat sie die Ansicht, ein im Wege der Rücknahme von Einfuhrlizenzen verhängtes Einfuhrverbot stelle eindeutig eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag dar.

    zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt werden" (Urteil vom 14.12.1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, a.a.O.).

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. S. 3795) bereits entschieden hat, soll Artikel 36 Satz 2 verhindern, daß auf Gründe des Artikels 36 Satz 1 gestützte Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels mißbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt werden.

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.07.1982 - 40/82
    Denn nach dem Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. S. 1921) stellten alle Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrlizenzsysteme Maßnahmen gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 30 des Vertrages dar.

    Darüber hinaus erfasse der Begriff der Maßnahmen mit gleicher Wirkung gemäß Artikel 30 EWG-Vertrag nationale Rechtsvorschriften, "welche das Erfordernis von Einfuhrlizenzen oder ähnlichen Verfahren gleich welcher Art auch nur formal aufrechterhalten" (Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, a.a.O.), da ein solches Erfordernis immer zu unnötigen Verzögerungen führen und den Importeuren überflüssige Kosten verursachen könne.

  • EuGH, 07.04.1981 - 132/80

    United Foods

    Auszug aus EuGH, 15.07.1982 - 40/82
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. April 1981 in der Rechtssache 132/80 (United Foods/Belgien, Slg. S. 995) macht das Vereinigte Königreich geltend, solange keine gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfolgt sei, könnten gesundheitspolizeiliche Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten nicht grundsätzlich als durch den Vertrag verbotene Maßnahmen angesehen werden.
  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 15.07.1982 - 40/82
    Im übrigen trage der Mitgliedstaat, der sich auf Artikel 36 berufe, die Feststellungslast dafür, daß die streitige Maßnahme nach dieser Bestimmung gerechtfertigt sei (Urteil vom 8.11.1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit Futtermittel, Sig.
  • EuGH, 31.01.1984 - 74/82

    Kommission / Irland

    Mit Schreiben vom 24. September 1981 forderte die Kommission sodann 1 - Diese britischen Maßnahmen waren Gegenstand eines Urteils des Gerichtshofes vom 15.7.1982 (Rechtssache 40/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. S. 2793).

    Kommission 1. Die Kommission wird gebeten, dem Gerichtshof mitzuteilen, welche Konsequenzen sie für die Rechtssachen 40/82 und 74/82 aus dem Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (UHT-Milch) zieht.

    Im Einklang mit Randnummer 34 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 15. Juli 1982 (Rechtssache 40/82, Kommission/ Vereinigtes Königreich, Slg. S. 2793) sei die Problematik im wesentlichen anhand von Artikel 36 EWG-Vertrag zu untersuchen.

    Unter diesen Umständen brauchten diese nationalen Maßnahmen, die bezüglich Irlands in dem "Statutory Instrument Nr. 139/71" enthalten seien, nicht mehr gesondert nach Artikel 36 EWG-Vertrag gerechtfertigt zu werden (vgl. Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti vom 7.7. 1982 in der Rechtssache 40/82, Slg. S. 2839, insbesondere S. 2835).

    Dem Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 lasse sich für die Auslegung von Artikel 11 Absatz'1 der Richtlinie nichts entnehmen.

    In ihrer Erwiderung trägt die Kommission unter Hinweis auf das Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 vor, daß es für Irland ebenso wie für Großbritannien weniger einschneidende Maßnahmen als ein völliges Einfuhrverbot gebe, um einen ausreichenden Gesundheitsschutz sicherzustellen.

    Im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die aufgrund des Urteils vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 ergriffen wurden, macht die irische Regierung geltend, selbst wenn sich die neuen vom Vereinigten Königreich getroffenen Kontrollmaßnahmen für Großbritannien als zweckmäßig herausstellen sollten, sei dies nicht zwangsläufig auch für die irische Insel der Fall, auf der wegen ihrer Trennung vom übrigen Europa durch das Wasser ein höheres Gesundheitsniveau beim Geflügel habe gehalten werden können.

    40 In diesem Zusammenhang ist an bestimmte Tatsachen zu erinnern, die der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 15. Juli 1982 (Rechtssache 40/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. S. 2793) festgestellt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-131/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Zu einer Anwendung dieser Rechtsprechung auf nationale Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Tieren vgl. Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1982, 2793, Randnrn. 33 f.).

    (19) - Urteile vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21), vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 (Fundstelle in Fußnote 11, Randnr. 36) und vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 261/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

    - Siehe das Urteil vom 20. März 1976 in der Rechtssache 104/75, De Peijper, Slg. 1976, 613, Randnr. 15. Siehe auch das Urteil vom 16. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1982, 2793, wonach "die Auswirkungen einer Gesundheitspolitik auf die Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten nicht die durch das Gemeinschaftsrecht festgesetzten Grenzen überschreiten dürfen" (Randnr. 34).

    Insoweit stellt das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203) einen interessanten Präzedenzfall dar.

  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

    Dennoch kann die Tiergesundheit, deren Bedeutung im Gemeinschaftsrecht, insbesondere in Artikel 30 EG, in der Tat anerkannt ist, keinen Vorrang vor der Vordringlichkeit der Anforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit haben (siehe zu den Grenzen des Schutzes der Tiergesundheit insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1982, 2793, Randnr. 44, und vom 19. März 1998 in der Rechtssache C-1/96, Compassion in World Farming, Slg. 1998, I-1251, Randnr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    Siehe insbesondere zur Auslegung der im Text genannten Bedingung im Rahmen von Artikel 36 des Vertrages Urteile Dassonville (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 7), vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnrn. 20 und 21), vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 40/82 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1982, 2793, Randnrn. 36 bis 40), vom 27. März 1984 in der Rechtssache 50/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 1633, Randnrn. 6 bis 9), vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnrn. 15 und 16) und vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1983 - 40/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

    dung über zwei andere Punkte vorbehalten: das Verbot der Einfuhr nach Nordirland, da es insoweit um ähnliche Probleme wie in der Rechtssache 74/82 gehe, und - soweit es ein System von Einfuhrlizenzen beinhalte - das Rahmengesetz, auf dem die für Großbritannien und Nordirland erlassenen Maßnahmen beruhten (Slg. 1982, 2793).
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