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   EuGH, 06.10.1982 - 261/78   

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https://dejure.org/1982,3793
EuGH, 06.10.1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,3793)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,3793)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 261/78 (https://dejure.org/1982,3793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

    AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - SCHADEN - BEURTEILUNG - KRITERIEN

  • EU-Kommission

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 3271
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.10.1979 - 262/78
    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 261/78
    im gegenwärtigen Verfahrensstadium wegen der Höhe der Schadensersatzbeträge, zu deren Zahlung an die Klägerin die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch das Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 (verbundene Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission, Slg. S. 3045) verurteilt worden ist, erläßt.

    I - Verfahrensverlauf 1. Durch sein Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 (verbundene Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission, .

    In der Rechtssache 262/78, Diamalt, und in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, hätten die Klägerinnen auch genaue Aufzeichnungen vorgelegt.

    Die Klägerin räumt ein, daß sie hinsichtlich der Herstellung von Quellmehl nicht ebenso exakte Beweise habe liefern können wie die Klägerin in der Rechtssache 262/78, Diamalt, oder die Klägerin in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady.

    Entscheidungsgründe 1 Durch sein Zwischenurteil vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261 und 262/78, Interquell Stärke-Chemie und Diamalt/Rat und Kommission (Slg. S. 3045), hat der Gerichtshof die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verurteilt, aufgrund ihrer außervertraglichen Haftung den beiden Klägerinnen als Schadensersatz jeweils einen Betrag in Höhe derjenigen Erstattungen bei der Erzeugung von Quellmehl zur Brotherstellung zu zahlen, auf die diese Unternehmen Anspruch gehabt hätten, wenn die Verwendung von Mais zur Herstellung von Quellmehl in der Zeit vom 1. August 1974 bis zum 19. Oktober 1977 einen Anspruch auf die gleichen Erstattungen begründet hätte wie die Verwendung von Mais zur Herstellung von Stärke.

    3 In der Rechtssache 262/78, Diamalt, haben die Parteien eine Einigung über die Schadensersatzbeträge für die Erzeugung von Quellmehl zur Brotherstellung erzielt.

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 261/78
    Nach der dritten Begründungserwägung dieser Verordnung "[stellt] die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die betreffenden Erzeugnisse ... ein Mittel dar, um den Schlußfolgerungen des Gerichtshofes zu entsprechen", wie sie sich unter anderem aus dem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel und andere, Slg. 1977, 1753) ergaben, mit dem der Gerichtshof festgestellt hatte, daß es mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar war, Quellmehl und Quellstärke ungleich zu behandeln.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (142) - Siehe die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14), in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78 (DGV, Slg. 1979, 3017, Randnr. 15), in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78 (Interquell Stärke-Chemie, Slg. 1979, 3045, Randnr. 17) und in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/78 und 45/79 (Dumortier Frères, Slg. 1979, 3091, Randnr. 15).

    (144) - Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78 (Interquell Stärke-Chemie, Slg. 1982, 3271, Randnr. 11).

  • EuG, 13.07.2005 - T-260/97

    Camar / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    Was die Frage des Schadensnachweises anbelangt, sind diese Rechtsordnungen allgemein dadurch gekennzeichnet, dass das Gericht in der Würdigung aller ihm vorgelegten Beweisstücke frei ist (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3271, Randnr. 11).
  • EuG, 08.06.2000 - T-260/97

    Camar / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    Was die Frage des Schadensnachweises anbelangt, sind diese Rechtsordnungen allgemein dadurch gekennzeichnet, dass das Gericht in der Würdigung aller ihm vorgelegten Beweisstücke frei ist (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3271, Randnr. 11).
  • EuG, 25.04.2006 - T-310/03

    Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

    62 In diesem Zusammenhang beantragt Falstaff, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1981 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo/Kommission, Slg. 1981, 969, und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 261/78, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3271) Herrn Schwardmann, den Geschäftsführer der Klägerin, einzuvernehmen und einen Sachverständigen aus dem Medien- und Verlagswesen zu bestellen, um die Frage zu klären, inwieweit aus der Verlagstätigkeit der Klägerin auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Tabakwerbung zu schließen sei.
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