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   EuGH, 28.06.1984 - 187/83, 190/83   

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https://dejure.org/1984,2529
EuGH, 28.06.1984 - 187/83, 190/83 (https://dejure.org/1984,2529)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - 187/83, 190/83 (https://dejure.org/1984,2529)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 187/83, 190/83 (https://dejure.org/1984,2529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Nordbutter

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - SONDERBEIHILFE FÜR MAGERMILCH ZUR FÜTTERUNG VON ANDEREN TIEREN ALS KÄLBERN - DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN - HAFTUNG DER MOLKEREI FÜR DAS VERHALTEN DES TIERHALTERS

  • EU-Kommission

    Nordbutter

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits um die Erstattung von Sonderbeihilfen; Gültigkeit des Art. 5 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2793/77 über die Durchführungsbestimmungen für eine Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2793/77 Art. 3; ; Verordnung Nr. 2793/77 Art. 5 Abs. 3 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - SONDERBEIHILFE FÜR MAGERMILCH ZUR FÜTTERUNG VON ANDEREN TIEREN ALS KÄLBERN - DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN - HAFTUNG DER MOLKEREI FÜR DAS VERHALTEN DES TIERHALTERS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erstattung von zu Unrecht gewährten Beihilfen - Magermilch zur Fütterung von Tieren - Höherrangige Rechtsnormen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 2553
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.06.1984 - 190/83

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits um die Erstattung von

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 187/83
    Nordbutter GmbH & Co. KG und Bayerische Milchversorgungs GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland (Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main) "Erstattung von zu Unrecht gewährten Beihilfen - Magermilch zur Fütterung von Tieren - Höherrangige Rechtsnormen" Verbundene Rechtssachen 187 und 190/83 Leitsätze.

    In den verbundenen Rechtssachen 187 und 190/83 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in den vor diesem anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    NORDBUTTER GMBH & Co. KG, Rendsburg (Rechtssache 187/83), 2. BAYERISCHE MILCHVERSORGUNGS GMBH, Nürnberg (Rechtssache 190/83), Klägerinnen,.

    In dem Rechtsstreit Bayerische Milchversorgungs GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 190/83) lieferte die in Frage stehende Molkerei erhebliche Mengen verbilligter Magermilch an einen Tierhalter namens Gorski.

    D - Das Verfahren vor dem Gerichtshof Die Vorlagebeschlüsse sind bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 7. September 1983 (Rechtssache 187/83) und am 9. September 1983 (Rechtssache 190/83) in das Register eingetragen worden.

    Bei Prüfungen, die die zuständigen Stellen in landwirtschaftlichen Betrieben der Bundesrepublik Deutschland durchführten, stellte sich heraus, daß zwei Molkereien, die Firma Nordbutter (Rechtssache 187/83) und die Bayerische Milchversorgungs GmbH (Rechtssache 190/83), verbilligte Magermilch, d. h. Milch, für die die Sonderbeihilfe gewährt worden war, an einen oder mehrere Tierhalter geliefert hatten, die sich trotz entsprechender Verpflichtungen, die sie eingegangen waren, nicht an die Bestimmungen des Artikels 4 der Verordnung Nr. 2793/77 gehalten hatten.

  • EuGH, 18.02.1982 - 77/81

    Zuckerfabrik Franken

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 187/83
    Das vorlegende Gericht führt aus, der Gerichtshof habe zwar bereits mehrfach Gelegenheit gehabt, sich mit der Problematik der Haftung eines Subventionsempfängers für das Verhalten Dritter zu befassen (Urteil vom 11.5. 1977, Roomboterfabriek "De Beste Boter" und Josef Hoche, Butterschmelzwerk, verbundene Rechtssachen 99 und 100/76, Slg. S. 861; Urteil vom 18.2. 1982, Zuckerfabrik Franken GmbH, Rechtssache 77/81, Slg. S. 681), diese Rechtssachen unterschieden sich aber sehr klar von den vorliegenden Sachen, denn es habe sich immer um Vergünstigungen gehandelt, die einem Unternehmen als Gegenleistung für eine bestimmte Verarbeitung oder Verwendung von Marktordnungswaren hätten gewährt werden sollen, wobei diese Verarbeitung oder Verwendung zunächst dem Begünstigten oblegen habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88

    Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft gegen Butterabsatz Osnabrück-Emsland

    Der Gerichtshof hat die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Sonderbeihilfe bereits in mehreren Urteilen geprüft, und zwar in den verbundenen Rechtssachen 187/83 und 190/83, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 2553, in der Rechtssache 9/85, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 2831, und in der Rechtssache C-333/87, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Urteil vom 16. November 1989, Slg. 1989, 3773.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1986 - 9/85

    Nordbutter GmbH & Co. KG gegen Bundesrepublik Deutschland. - Magermilch für

    Mit dieser Verordnung hatten Sie sich kürzlich im Urteil vom 28. Juni 1984 in den verbundenen Rechtssachen 187 und 190/83 (Nordbutter/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 2553) zu befassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1989 - 333/87

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    2 - Urteil vom 28. Juni 1984 in den verbundenen Rechtssachen 187 und 190/83, Nordbutter, Slg. 1984, 2553, Randnr. 6.
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