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   EuGH, 10.12.1986 - 41/85   

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https://dejure.org/1986,3129
EuGH, 10.12.1986 - 41/85 (https://dejure.org/1986,3129)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1986 - 41/85 (https://dejure.org/1986,3129)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 41/85 (https://dejure.org/1986,3129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Sideradria / Kommission

    1 . EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - MASSNAHMEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Sideradria / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Geldbuße wegen Überschreitung der Lieferquote für Stahl; Festsetzung der Erzeugnisquoten für Stahl durch die Kommission; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Lieferquoten; Anpassung der jährlichen Vergleichsmengen eines Unternehmens

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - MASSNAHMEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN - AUSSCHLUSS; [EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 36 ABSATZ 3] 2. EGKS - ERZEUGUNG - ERZEUGUNGS- UND LIEFERQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - GELDBUSSE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    SpA Sideradria - Industria metallurgica gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 3917
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 32/86

    Società industrie siderurgiche meccaniche e affini (Sisma) SpA gegen Kommission

    - Siehe beispielsweise das Urteil vom 10. Dezember 1986 in der Rechtssache 41/85, Sideradria/Kommission, Slg. 1986, 3917, Randnrn.

    In einem neueren Fall, der Rechtssache 41/85 (Sideradria/Kommission) 9, hielt es der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnis zur unbeschränkten Ermessensprüfung gemäß Artikel 36 Absatz 2 EGKS-Vertrag für angemessen, eine wegen der Überschreitung einer Erzeugungsquote für das vierte Quartal 1982 verhängte Geldbuße aufzuheben, weil die Klägerin nur über einen Monat verfügt habe, um die von der Kommission verspätet, nämlich mit Entscheidung vom 19. August 1982, gewährten zusätzlichen Quoten auszunutzen (Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

    Tatsächlich sind keine Schwankungen in der Haltung der Kommission festzustellen: Auch im Dezember 1983 ging sie davon aus, daß die Spezialerzeugnisse unter die Quo- 9 - Urteil vom 10. Dezember 1986 .n der Rechtssache 41/85, Slg. 1986, 3917.

  • EuG, 05.06.1992 - T-26/90

    Società Finanziaria Siderurgica Finsider SpA gegen Kommission der Europäischen

    61 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. zuerst Urteil vom 8. März 1960 in der Rechtssache 3/59, Bundesrepublik Deutschland/Hohe Behörde, Slg. 1960, 120, 134, und zuletzt das Urteil vom 10. Dezember 1986 in der Rechtssache 41/85, Sideradria-Industria metallurgica/Kommission, Slg. 1986, 3917, Randnr. 5) kann ein Kläger im Rahmen einer gegen eine Einzelfallentscheidung erhobenen Nichtigkeitsklage nicht einredeweise (unter Berufung auf Artikel 36 Absatz 3 EGKS-Vertrag) die Rechtswidrigkeit anderer Einzelfallentscheidungen geltend machen, die an ihn gerichtet waren und die nach Ablauf der in Artikel 33 EGKS-Vertrag festgelegten Klagefrist bestandskräftig geworden sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 392/85

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlquoten -

    Träfe diese Auffassung zu, hätte die Klägerin die Lieferquoten anfechten müssen, die ihr für das zweite Quartal 1983 auferlegt worden sind; dies hat sie nun aber nicht getan; da die Entscheidung, mit der ihr die Kommission diese Grenzen mitgeteilt hat, zwischenzeitlich bestandskräftig geworden ist, kann sie es mit einem Antrag auf Aufhebung einer Geldbuße nicht mehr nachholen (siehe Urteil vom 10. Dezember 1986 in der Rechtssache 41/85, Sideradria/ Kommission, Slg. 1986, 3917, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1987 - 344/85

    SpA Ferriere San Carlo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Da die Entscheidung, mit der die Kommission ihr die Quoten mitteilte, inzwischen in Bestandskraft erwachsen ist, kann sie dies nicht nunmehr im Rahmen eines Verfahrens tun, in dem es um die Aufhebung einer Geldbuße geht (siehe das Urteil vom 10. Dezember 1986 in der Rechtssache 41/85, Sideradria/Kommission, Slg. 1986, 3917, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1989 - 381/87

    Hoogovens Groep BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

    1 - Siehe insbesondere die Urteile vom 10. Dezember 1986 in der Rechtssache 41/85, Sideradria/Kommission, Slg. 1986, 3917, und vom 24. September 1987 in der Rechtssache 340/85, Porto Nogaro/Kommission, Slg. 1987, 3575.
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