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   EuGH, 23.03.1988 - 248/87   

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https://dejure.org/1988,3027
EuGH, 23.03.1988 - 248/87 (https://dejure.org/1988,3027)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.1988 - 248/87 (https://dejure.org/1988,3027)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 1988 - 248/87 (https://dejure.org/1988,3027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Mouriki / Kommission

    Beamtenstatut, Anhang VII, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c
    Beamte - Dienstbezuege - Familienzulagen - Haushaltszulage - Andere Mitglieder der Familie als der Ehegatte und Kinder - Voraussetzung für die Gewährung - Zusammenleben

  • EU-Kommission

    Mouriki / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Haushaltszulage; Die Lasten eines Familienvorstandes; Ansprüche der Beamten der Europäischen Union

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beamte - Dienstbezüge - Familienzulagen - Haushaltszulage - Andere Mitglieder der Familie als der Ehegatte und Kinder - Voraussetzung für die Gewährung - Zusammenleben

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 1721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.01.1984 - 65/83

    Erdini / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.03.1988 - 248/87
    Januar 1984 in der Rechtssache 65/83 ( Erdini/Rat, Slg . 1984, 211 ) mache das Leben unter demselben Dach nicht zu einer notwendigen Voraussetzung für die Gewährung dieser Zulage .
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-122/99

    D / Rat

    15: - D hat insoweit in seinen Schriftsätzen auf das Urteil vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache T-147/95 (Pavan/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-291 und II-861, Randnr. 42) sowie in der Sitzung auf das Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 248/87 (Mouriki/Kommission, Slg. 1988, 1721) verwiesen.
  • EuG, 14.12.1990 - T-75/89

    Anita Brems gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Begriff des

    Ein solcher Ausschluß wäre um so weniger gerechtfertigt, als die verwandtschaftliche Bindung des Beamten an sein Kind stärker ist als an andere Personen - wie Eltern, Grosseltern oder frühere Ehegatten -, die nach den allgemeinen Durchführungsbestimmungen der Organe zu Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs oder nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes einem unterhaltsberechtigten Kind gleichgestellt werden können (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972, Brandau, a. a. O., vom 21. November 1974 in der Rechtssache 6/74, Moulijn/Kommission, Slg. 1974, 1287; siehe auch die Sachverhalte, die den Urteilen vom 19. Januar 1984, Erdini, a. a. O., Randnr. 2, und vom 23. März 1988 in der Rechtssache 248/87, Mouriki/Kommission, Slg. 1988, 1721, Randnr. 2, zugrunde lagen).
  • EuG, 26.09.1990 - T-48/89

    Fernando Beltrante u. a. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Der Rat beruft sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 19. Januar 1984 in der Rechtssache 65/83 ( Erdini/Rat, Slg. 1984, 211 ) und vom 23. März 1988 in der Rechtssache 248/87 ( Mouriki/Kommission, Slg. 1988, 1721 ) und macht geltend, daß einem Beamten ein Anspruch auf Haushaltszulage für andere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder als seinen Ehegatten und seine Kinder nur dann zugestanden werden könne, wenn diese Personen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebten.
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